Risse im Notebookdeckel

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dllfreak2001
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Risse im Notebookdeckel

Beitrag von dllfreak2001 »

Ich hab über dem rechten Scharnier meines Medion-Notebooks (MD95400)
einen tiefen Riss der sich immer mehr ausweitet.
Ich habe zwar schon den Support von Medion kontaktiert, aber die wissen auch nicht genau ob es ein Garantiefall ist und vertrösten mich damit, dass sich demnächst jemand bei mir meldet.
Jetzt warte ich schon seit nen paar Tagen und wollte mal fragen, was ihr für Erfahrungen mit solchen konstruktionsbedingten Schäden an eurem Laptop habt.
Tauschen die anderen Hersteller in so einem Fall oder kann man auf keinerlei Kulanz hoffen.

Wie gesagt der Lappi hat noch Garantie.
I´a dllfreak2001
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125
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Beitrag von 125 »

Solang du das Gerät nicht völlig unorthodox behanldelt hast (Und es dadurch zum Schaden kam) (z.B. ausm ersten Stock gewurfen) ist das nen Garantiefall...
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BildDas ist Tux. Kopiere Tux in deine Signatur und hilf ihm so auf seinem Weg zur Weltherrschaft.
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hardfalcon
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Beitrag von hardfalcon »

Ich hab die letzten 4 Wochen in ner Firma gearbeitet, die Handyreparaturen durchführt (dabei müssen wir (die Mitarbeiter) natürlich bei jedem Gerät rausfinden, ob die Reparatur unter die (Hersteller)garantie fällt oder nicht), unter diesem Aspekt hier mal meine Ansicht zum Thema: Wenn das Gerät nicht runtergefallen ist, und du sonst nix "unnormales" damit angestellt hast (z.B. Garantiesiegel brechen, Gerät aufschrauben, etc), ist das ganz klar ein Garantiefall (ich weiss jetzt nicht genau wie das bei Notebooks ist, bei Handys sind es laut EU-Recht 2 Jahre Garantie aufs Gerät sowie 6 Monate aufs Zubehör beim Händler (der dann quasi selbst die Herstellergarantie in Anspruch nimmt, wenn er kann)).
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ts-soft
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Beitrag von ts-soft »

>> z.B. Garantiesiegel brechen, Gerät aufschrauben, etc
Wenn Hardware-Erweiterungen es erfordern, ist auch dies erlaubt und die
Garantie bleibt erhalten, ob der Händler will oder nicht. Wer allerdings z.B.
das Netzteil aufschraubt hat Pech.

Hab schon solche Siegel auf Standard-PCs gesehen, was nun absolut
lächerlich ist, wofür sind die Steckplätze :mrgreen:

Auch der Original-Karton ist nicht erforderlich, aber gut geschützt versenden
muß man es.
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hardfalcon
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Beitrag von hardfalcon »

Bei einem Notebook ist das IMHO eine völlig andere Sache als bei einem normalen Desktop-PC...

Selbstverständlich ändert der Einbau einer mini-PCI-Karte nichts am Garantieanspruch. Bei beispielsweise einem eigenmächtigen Wechsel der Festplatte in einem Notebook, das man dazu komplett zerlgen muss, wäre ich mir aber nicht mehr so sicher...
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ts-soft
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Beitrag von ts-soft »

Bei einigen Notebooks muß man zum Einbau einer Speichererweiterung
dieses aufschrauben. Dabei dürfte die Garantie nicht verwirken,
vorausgesetzt der Fehler tritt nicht durch diese Speichererweiterung auf
und ich sende das Gerät mit den Orginal-Speichern ein. Auch das
Austauschen einer Standard-Festplatte (2,5" ist ja auch ein standard
:wink: ) sollte möglich sein.

Bei Fehlern die durch unsachgemässes Öffnen erfolgen, erlischt die
Garantie.

Diese Siegel verlieren also ihre Berechtigung sobald ich begründen kann,
wofür das Öffnen erforderlich ist. Das Erweitern des Notebooks kann mir
keiner verwehren. Da gabs auch schon entsprechende Gerichtsurteile. Wer
bei sowas nicht aufs ganze geht und sich vom Händler abwimmeln läßt hat
natürlich Pech. Evtl. stehen noch Klauseln in den Garantiebedingungen,
deshalb geben viele Händler ja extra Garantie, um diese Klauseln
unterzubringen (ohne Garantie ist meist besser, weil dann die gesetzl.
Garantie uneingeschränkt gültig ist.), da muß man erstmal prüfen
inwieweit diese Rechtsgültig sind.

Viel Aufwand wenn man an sein Recht kommen möchte, besser ist es
wenn der Händler Kulant ist (sowas gibts ja noch) und es problemlos
Umtauscht.
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Andreas_S
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Beitrag von Andreas_S »

dllfreak2001 hat geschrieben:Das mit den Scharnieren werde ich beobachten, ich sehe noch kein Problem aber das Notebook meines Bruders ist auch nur ein halbes Jahr alt.
http://www.purebasic.fr/german/viewtopi ... c&start=40

Tja :mrgreen: .
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dllfreak2001
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Beitrag von dllfreak2001 »

Das Notebook ist mir nie heruntergefallen oder ähnliches, dieser Riss entstand allein durch die tägliche Beanspruchung beim auf und zu machen.

Soweit ich weiß erlischt beim Wechsel des Ram eines Notebooks die Garantie nicht. Hatte auch auf der entsprechenden Klappe für den Ram kein Grantiesiegel, allerdings werde ich vorsichtshalber mein Notebook mit dem Originalspeicher einschicken.

Mein Notebook hat glücklicherweise eine Herstellergarantie von 3 Jahren.

@PBProgger damals war auch noch tatsächlich alles in Ordnung und ich sprach bei dieser Antwort eigentlich vom Lapi meines Bruders, der hat nen Acer-Notebook.
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Beitrag von Andreas_S »

Ia ich weis...

Ich glaube es häng damit zusammen, wie man die den Laptop auf und zu macht (links...falsch, rechts...falsch, mitte... goldrichtig)

Ich hab meinen in die reperaur geschickt und sie haben mir ein neues cover drauf gegeben...
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dllfreak2001
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Beitrag von dllfreak2001 »

Eigentlich schließe ich es auch meistens mittig, aber der Hersteller sollte auch dringend damit rechnen das jemand es auch seitlich runterdrückt.
Denn eigentlich ist mein NB sehr verwindungssteif und an der Bewegung des Riss beim Öffnen und Schließen sehe ich das es kaum einen Unterschied macht wo ich zupacke. (Wenn ich es als kleinen Kraftmesser nehme)

Am Telefon konnte mir der Spack von Medion nicht sagen ob das nun ein Garantiefall ist und hat mich gewarnt einfach so das Gerät einzuchicken weil es vorkommen kann, dass sie mir dann direkt einen Kostenvoranschlag machen und das kostet dann gleich Geld.
I´a dllfreak2001
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