ich würd sagen, das ist gar keine Übersetzungssoftware
Unglaubliche AGB's...
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DarkDragon
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Re: Unglaubliche AGB's...
Ist ICQ jetzt schon ein offizielles Kommunikationssystem so wie das Telefon? Wenn das so wäre würde ich es verstehen, aber solange es ein beschränktes Kommunikationssystem ist, welches AOL gehört ist es doch gestattet. Wenn dir jetzt jemand sagt du sollst dem, der gerade neben dir sitzt sagen, er solle eine Telefonnummer anrufen(Oder eben etwas glaubwürdigeres, was auch bestätigt wäre), dann würde er reich werden und du sollst es aber selbst nicht anwenden, würdest du es dann sofort wieder vergessen, was du dem neben dir übermittelst? Auf die selbe Art geht ICQ vor.Laurin hat geschrieben:Ähnlich ist es mit ICQ: Die Sache mit dem Abhören der Gespräche ist hier in Dtl. rechtlich verboten. Egal was da in den Lizenzbedingungen oder AGB oder sonstwo steht.
Mich würde mal interessieren was heutzutage in den AGB von Internetprovidern steht, über die alles gesendet wird.
Angenommen es gäbe einen Algorithmus mit imaginärer Laufzeit O(i * n), dann gilt O((i * n)^2) = O(-1 * n^2) d.h. wenn man diesen Algorithmus verschachtelt ist er fertig, bevor er angefangen hat.
- freedimension
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Re: Unglaubliche AGB's...
Und das Gesagte geht dann in deinen Besitz über, sprich du erhälst das Copyright dazu?DarkDragon hat geschrieben:Ist ICQ jetzt schon ein offizielles Kommunikationssystem so wie das Telefon? Wenn das so wäre würde ich es verstehen, aber solange es ein beschränktes Kommunikationssystem ist, welches AOL gehört ist es doch gestattet. Wenn dir jetzt jemand sagt du sollst dem, der gerade neben dir sitzt sagen, er solle eine Telefonnummer anrufen(Oder eben etwas glaubwürdigeres, was auch bestätigt wäre), dann würde er reich werden und du sollst es aber selbst nicht anwenden, würdest du es dann sofort wieder vergessen, was du dem neben dir übermittelst? Auf die selbe Art geht ICQ vor.Laurin hat geschrieben:Ähnlich ist es mit ICQ: Die Sache mit dem Abhören der Gespräche ist hier in Dtl. rechtlich verboten. Egal was da in den Lizenzbedingungen oder AGB oder sonstwo steht.
Die speichern die Daten aber auch nicht, und wenn, dann nur vorrübergehend weil es zur Erfüllung des Auftrags technisch nicht anders machbar ist.Mich würde mal interessieren was heutzutage in den AGB von Internetprovidern steht, über die alles gesendet wird.
Vorratsdatenhaltung ist leider wieder ein anderes Thema, aber das wird ja auch von unserer Gesta...Stasi...äh...Bundesregierung so vorgegeben.
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DarkDragon
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Re: Unglaubliche AGB's...
Beweise, dass mir etwas erzählt wurde.freedimension hat geschrieben:Und das Gesagte geht dann in deinen Besitz über, sprich du erhälst das Copyright dazu?
Absätze trennen meine Beiträge. Ich meinte damit ob sich irgendetwas auffälliges darin finden lässt, unabhängig von dem was ich davor sagte.freedimension hat geschrieben:Die speichern die Daten aber auch nicht, und wenn, dann nur vorrübergehend weil es zur Erfüllung des Auftrags technisch nicht anders machbar ist.
Vorratsdatenhaltung ist leider wieder ein anderes Thema, aber das wird ja auch von unserer Gesta...Stasi...äh...Bundesregierung so vorgegeben.
Angenommen es gäbe einen Algorithmus mit imaginärer Laufzeit O(i * n), dann gilt O((i * n)^2) = O(-1 * n^2) d.h. wenn man diesen Algorithmus verschachtelt ist er fertig, bevor er angefangen hat.
-> mit Trillian in ICQ und dann AES-256 verschlüsselnbenpicco hat geschrieben:Aber stimmt schon, in denen von ICQ steht ja auch, das ICQ Mitarbeiter den Datenverkehr mitlesen dürfen und dieser auch veröffentlicht werden kann.
@Topic:
Hört sich ja böse nach diesen netten Spyware Programmen an die man nie wieder los wird....

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