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Hier kann alles mögliche diskutiert werden. Themen zu Purebasic sind hier erwünscht.
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Danilo
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Beitrag von Danilo »

mipooh hat geschrieben:Ein 14-jähriger darf schon Dinge kaufen und verkaufen. Früher nannte man das vereinfacht "den Taschengeldparagraphen", sinngemäß etwa sagt das aus, dass die Summen um die es geht "unerheblich" sind.
Wenn man eine Software verkauft sehe ich das anders.
Hier wird ein Geschäft zwischen 2 Seiten abgeschlossen,
und da sollte schon alles korrekt/legal sein.

Um es richtig zu machen, hilft hier IMHO nur einen Experten
zu befragen, bzw. das von einer entspr. Stelle schriftlich zu
bekommen.
Vergiss nicht, Gesetze ändern sich dauernd und werden immer
an die gerade aktive Regierung angepasst. Als Privatmann kann
man diese dauernden Änderungen oftmals garnicht alle verfolgen,
weshalb ich nur raten kann professionellen Rat einzuholen.

Das Minderjährige ein Produkt ohne Wissen und Zustimmung
der Eltern verkaufen, halte ich für grundsätzlich falsch.
Da sollte man auch nicht in einem Forum empfehlen "mach' ruhig,
da gibts keine Probleme weil es ja nur zur Aufbesserung vom
Taschengeld ist". Im Internet wird viel Zeug gelabert - die
Finanzbehörde interessiert das dann aber nicht. Solche Dinge
klärt man in der realen Welt, und da sind die Erziehungsberechtigten
die ersten Ansprechpartner für Minderjährige.

mipooh hat geschrieben:Aber bei wem geht das schon soweit?
Mir ging es darum das man das nicht einfach selbst entscheidet.

In den vorhergehenden Beiträgen sieht es so aus wie "wenn
Du diesen Betrag nicht überschreitest mußt Du garnichts machen",
was aber AFAIK falsch ist. Man muß die Einnahmen trotzdem
melden, und die Finanzbehörde entscheidet dann was man zu
zahlen hat. Natürlich unter Berücksichtigung der Freibeträge.

Ich hatte mich da vor rund 2 Jahren mal informiert, da ich in
einer entsprechenden Situation war. Letztendlich hab ich es
dann nicht verkauft, da dieser ganze Kram gegenüber den
erwarteten Einnahmen einfach zu viel des Guten war.
Da hat man mehr Arbeit (und evtl. auch Kosten bei Steuerberater usw.)
als das es sich lohnt was zu verkaufen. Zeit ist Geld, und bei
so Kleinigkeiten ist der Aufwand einfach zu viel... und man muß
da schon sehr genau aufpassen um alles korrekt zu machen,
nicht das dann mal Ärger vor der Tür steht.
cya,
...Danilo
"Ein Genie besteht zu 10% aus Inspiration und zu 90% aus Transpiration" - Max Planck
traumatic
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Beitrag von traumatic »

Danilo hat geschrieben:Das Minderjährige ein Produkt ohne Wissen und Zustimmung
der Eltern verkaufen, halte ich für grundsätzlich falsch.
Das kann doch rechtlich ohnehin nicht Einwandfrei sein.
An wen soll ich denn evtl. Regressansprüche stellen, wenn
mein Vertragspartner gar nicht Geschäftsfähig ist?

Ich kann Danilo nur zustimmen, egal ob 14 oder 114 Jahre alt:
Fragt Leute, die sich tatsächlich mit der rechtlichen Lage auskennen
und gebt nichts auf Halbwissen, dass Ihr in irgendeinem Forum
aufschnappt.
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DrShrek
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Beitrag von DrShrek »

Vieleicht kann ja mal das PureBasic Team was dazu sagen?
Die verlangen ja auch 'Kohle' und müsten sich da ja entsprechend verhalten.

@Andre, willst Du uns kurz aufklären?
Siehste! Geht doch....?!
PB*, *4PB, PetriDish, Movie2Image, PictureManager, TrainYourBrain, ...
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Danilo
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Beitrag von Danilo »

IceSoft hat geschrieben:Die verlangen ja auch 'Kohle' und müsten sich da ja entsprechend verhalten.
Das Produkt 'PureBasic' wird doch von der Firma 'Fantaisie Software'
verkauft, und die zahlt in Frankreich Steuern.

Das ist IMHO etwas ganz anderes als in dem Fall von zigapeda,
da es dabei nicht mehr um eine (geschätzt minderjährige) Privatperson
geht, sondern eine Firma.
Und wenn eine Firma ihre Mitarbeiter bezahlt, dann hat das ja auch nichts
mit dem Verkauf des Produktes zu tun.
cya,
...Danilo
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DrShrek
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Beitrag von DrShrek »

@Danilo,
Vollkommen richtig!
Nächstes mal muss ich wohl erst denken und dann schreiben :oops:
Siehste! Geht doch....?!
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rolaf
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Beitrag von rolaf »

Hallo,

immer wenn Gewinn erzielt werden soll ist eine Gewerbeanmeldung unumgänglich. Desweiteren benötigen Minderjährige dazu die Zustimmung der Eltern und des Vormundschaftgerichtes. Es gibt soviele Dinge die es zu beachten gilt das ich nur nochmal den Link zur SAVE-FAQ posten kann.

FAQ - Shareware Autoren VEreinigung

Lesen bildet. :wink:

Es gibt dort auch ein Forum in dem Euch erfahrene Shareware-Autoren bei Fragen gerne weiterhelfen.

Ansonsten stimmt auf den Punkt:
Fragt Leute, die sich tatsächlich mit der rechtlichen Lage auskennen
und gebt nichts auf Halbwissen, dass Ihr in irgendeinem Forum
aufschnappt.
:::: WIN 10 :: PB 5.73 :: (x64) ::::
mipooh
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Beitrag von mipooh »

Sich zu informieren ist immer richtig. Und nicht alles was hier gesagt wurde stammt nicht von Fachleuten.
Ich bin zwar "aus dem Geschäft", aber Steuerrecht war jahrelang nicht ganz unwichtig für mich. Ich hatte 2 GmbHs mit Jahresumsätzen von ca 3 Mio., da muss man schon die Grundzüge kennen.

Einkommen unter 7xxx Euro bleiben steuerfrei, mit dem Gewerbe, da würde ich mal nachforschen, das mag sein, dass man es ab einer bestimmten Menge verkaufter Programme braucht.

Inwieweit da ein günstiger Weg wäre, einen Steuerberater zu befragen oder gleich ein Gewerbe anzumelden mit Vormundschaftsgericht etc., da habe ich so meine Bedenken...

Das geht sicher auch anders und kostengünstiger. Legal natürlich.

In vielen Städten gbt es Flohmärkte, wo Kinder ihre ausgedienten Spielsachen verkaufen. Die haben mit Sicherheit weder einen Gewerbeschein, noch eine Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts und illegal ist das mit Sicherheit auch nicht.

Aber informieren ist immer gut. Auch im Internet gibt es kostenlose und gute Informationen und statt eines Steuerberaters tut's auch das nächste Finanzamt.

Gruss
Mipooh

PS Der Link von Falo ist sehr gut um sich zu informieren.
traumatic
Beiträge: 478
Registriert: 27.11.2004 15:42

Beitrag von traumatic »

mipooh hat geschrieben:In vielen Städten gbt es Flohmärkte, wo Kinder ihre ausgedienten Spielsachen verkaufen. Die haben mit Sicherheit weder einen Gewerbeschein, noch eine Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts und illegal ist das mit Sicherheit auch nicht.
IIRC gilt das als sog. private Vermögensverwaltung - Du darfst ja auch ohne
Weiteres Deinen Krempel bei eBay verticken.

Solltest Du hierbei jedoch nachweislich kommerzielle Absichten verfolgen,
so muss auch das gewerblich erfolgen.

Es ist dabei völlig Wurst, ob man an irgendwelche Einkommensgrenzen stößt
oder nicht (Stichwort "Liebhaberei") - einen Gewerbeschein braucht man nun
einmal bei gewerblichen Absichten (in DE).
Um es mal ganz genau zu nehmen: Selbst ein paar Punks die sich entscheiden,
in einer Band Musik zu machen und Eintritt für ihre Konzerte nehmen,
müssten ein Gewerbe beantragen. Das macht natürlich niemand...

Zu diesem Thema musst Du übrigens keinen Steuerberater fragen, da reicht
auch ein Anruf im örtlichen Rathaus - die Regelungen (und Kosten) sind je
nach Gemeinde oder Stadt unterschiedlich.

Alles, was steuerliche Dinge betrifft, kommt _nach_ dem Gewerbeschein ;)


...und Einkünfte anzugeben, darauf dann aber aus Gründen der Geringfügigkeit
keine Steuern zu zahlen, tut auch nicht weh.
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zigapeda
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Beitrag von zigapeda »

Also wenn das so ist das ich einen Gewerbe schein brauche (was ich eigentlich wissen wollte mit lizenz oder ähnlichem) dann wird das auf jeden fall freeware werden. wenn ich dann volljährig bin werd ich mich damit nochmal auseinander setzen.

thx@all
kluger Mann + kluge Frau = Romanze | dummer Mann + dumme Frau = Schwangerschaft
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traumatic
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Beitrag von traumatic »

zigapeda hat geschrieben:Also wenn das so ist das ich einen Gewerbe schein brauche [...] dann wird das auf jeden fall freeware werden. wenn ich dann volljährig bin werd ich mich damit nochmal auseinander setzen.
Wie bereits gesagt: Halte Dich nicht an das, was Du in Foren liest
sondern informiere Dich einfach - sprich mit Deinen Eltern.

Und: Lass Dich nicht entmutigen! :allright:
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