im Zuge eines Software-Auftrags soll ich dem Kunden bestätigen, dass sämtliche in der Software verwendeten Komponenten nicht der Ausfuhrbeschränkung der USA unterliegen (die Software wird in "Schurkenstaaten" verwendet
Problematisch ist es für mich nun bei zlib. Es handelt sich ja um eine freie Programmbibliothek.
Gilt hier das amerikanische Ausfuhrrecht?
Für Antworten bin ich sehr dankbar!
