Wiedermal die gleiche Diskussion... Ebay machts möglich
Abgesehen von dem was ich im verlinkten Thread schon gesagt hatte, seht es mal so:
Ist das Updaterecht wirklich ein Teil der "Software" ?
Oder ist es ein spezielles Recht das wir denen zugestehen die PureBasic bei uns
kaufen und von dem wir bestimmen können ob es übertragbar ist oder nicht ?
Wenn man genau hinschaut steht in der EULA (ob sie nun in Deutschland rechtens
ist oder nicht) gar nichts von lebenslangen Updates. Das steht nur auf der Kaufseite der Homepage.
Wenn du also jetzt PB auf Ebay kaufst, auf welcher rechtlichen Grundlage willst du
deine Updates einfordern ?
Ich bin der Meinung das der Account für kostenlose Updates und die "Software"
selbst zwei unterschiedliche Dinge sind. Den Wiederverkauf der Software können wir
nicht verbieten, aber der Download Account ist etwas das wir unseren Kunden
zusprechen (auf Lebenszeit, und genau aus dem Grund auch unübertragbar),
und meiner Meinung nach haben wir sehr wohl das Recht den "Verkauf" dieses
Accounts zu unterbinden.
Das ist jetzt meine Meinung, aber ich kann keinen Präzedenzfall finden der mir anderes sagt.
Das ist eben ein sehr einmaliges Angebot was wir da machen...
(Wenn einer mit PureBasic einen Präzedenzfall schaffen will reicht eine Lizenz eh nicht,
das wird jedes Gericht wegen zu geringem Streitwert ablehnen. Da muss man dann schon
eher ein paar hundert Lizenzen kaufen/verkaufen damit sich das lohnt...)
Für alle die immer so gerne mit ihrem Anwalt kommen:
Seht es mal so, selbst wenn ihr euch durchsetzt und Rech bekommt. Indem ihr PureBasic
bei Dritten kauft bezahlt ihr Geld, was nicht der Weiterentwicklung von PureBasic zu gute
kommt. Da Neuregistrierungen unsere einzige Einnahmequelle sind zahlt ihr also
Geld für "kostenlose Updates", ohne mit diesem Geld auch abzusichern das es weiterhin
Updates geben wird. Klingt mir nicht nach einer sehr intelligenten Strategie.
Also: Kauft das Original. Nur damit sichert ihr ab das es die kostenlosen Updates
wirklich auch geben wird.