Wo kann man Programme verkaufen (incl. Rechte)

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Kukulkan
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Wo kann man Programme verkaufen (incl. Rechte)

Beitrag von Kukulkan »

Hallo,

Ich habe vor, ein bereits kommerziell eingesetztes Programm zur speicherung und verwaltung von CNC-Daten komplett zu veräussern (also Sources, Dokumentation und alle Rechte).

Habt Ihr eine Idee, wo ich sowas inserieren kann? Also ich meine nicht in eBay, sondern woanderst? Gibt es da eine brauchbare Plattform (in Deutschland)?

Grüsse,

Volker
IcedCoffee
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Beitrag von IcedCoffee »

ich würde die firmen direkt ansprechen
also einfach mal bei microsoft nach Herrn Gates fragen und ihm sagen was du da tolles hast

und wenn du glaubst so toll ist eine software die da hast auch nicht das du da gleich eine mill. für bekommst dann kannste das ding auch bei ebay verkaufen

aber wenn du das ding bei ebay verkaufst würde ich für eine software auch eine menge werbung machen also in irgent welchen foren posten dsa du da was tolles hast was du verkaufst
DarkDragon
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Beitrag von DarkDragon »

Wähl nen Publisher und kontaktier ihn.

Hier findest zu z.B. eine Liste von Publishern(Die meisten allerdings nur für Spiele): http://www.gamersunderground.net/compan ... publisher/

Data becker ist z.B. nicht nur für Spiele. Noch ein bekannter Publisher für jede mögliche Art von Software wäre Sybex.

Du kannst meistens zwischen 2 Bezahlmethoden wählen(Gewinnbeteiligung oder Pauschal).
Angenommen es gäbe einen Algorithmus mit imaginärer Laufzeit O(i * n), dann gilt O((i * n)^2) = O(-1 * n^2) d.h. wenn man diesen Algorithmus verschachtelt ist er fertig, bevor er angefangen hat.
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Kiffi
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Beitrag von Kiffi »

Hallo Volker,

an Deiner Stelle würde ich mich nicht an grosse Software-Distributoren
wenden, weil Deine Software einen speziellen Kundenbereich anspricht und
grosse Firmen wie Data Becker oder Sybex sich eher den Markt der breiten
Allgemeinheit widmen.

Such Dir stattdessen ein paar Firmen heraus, die in der Sparte CNC tätig sind
und schreibe diese an (Google oder Metager hilft). Erstelle ein
umfangreiches Dossier, in dem Du detailliert die Funktionsweise Deines
Programmes erläuterst. Erkläre, warum gerade Dein Programm einen
'Benefit' für den Kunden darstellt und inwiefern es sich von evtl. am Markt
vorhandenen Konkurrenzprogrammen unterscheidet.

Grüße & viel Erfolg bei Deinen Bemühungen ... Kiffi
a²+b²=mc²
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Kukulkan
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Beitrag von Kukulkan »

Hallo,

Vielen Dank für die Tipps. Ich denke, Kiffi hat Recht (was den eingeschränkten Kundenkreis und die dadurch ausscheidenden grossen Vertriebsfirmen angeht).

Ich kann aber nicht einfach alle möglichen passenden Treffer aus Google anmailen. Das wäre doch dann Spam, oder?

Volker
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..

Beitrag von xperience2003 »

software verkauf kann manchma nervig sein :freak:


in deinem fall würd ichs bei share-it verkaufen, die vertreiben weltweit
haben einen produktkatalog und du kannst ja ne page machen, bzw
firmen anschreiben
www.shareit.de


du kannst es natürlich auch ganz krass versuchen
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 7530742698
lol

<edit>
..und denke drann, wenn du verkaufst, ist mindestens ein nebengewerbe
anzumelden....solche einkünfte sind zu versteuern
bei kleinen umsätzen zwar nicht (<400Eur/monat) , aber das entscheidet
dein finanzamt
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Kukulkan
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Beitrag von Kukulkan »

Hallo xperience2003,
in deinem fall würd ichs bei share-it verkaufen
Du hast mich nicht richtig verstanden. Ich möchte keine Lizenzen verkaufen sondern das ganze Programm incl. Sources und aller Rechte. Also ich möchte genau den Vertrieb selbst nicht übernehmen. Das hab ich mit geringem Erfolg bereits getan. :|
..und denke drann, wenn du verkaufst, ist mindestens ein nebengewerbe anzumelden....
Bin bereits gewerblicher Softwareentwickler (lebe sogar davon)... Geht also alles den geregelten Weg :wink:

Volker
DarkDragon
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Re: ..

Beitrag von DarkDragon »

xperience2003 hat geschrieben:bei kleinen umsätzen zwar nicht (<400Eur/monat) , aber das entscheidet
dein finanzamt
Hier: 7500€ pro Jahr, 625€ pro Monat also demnach.
Angenommen es gäbe einen Algorithmus mit imaginärer Laufzeit O(i * n), dann gilt O((i * n)^2) = O(-1 * n^2) d.h. wenn man diesen Algorithmus verschachtelt ist er fertig, bevor er angefangen hat.
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Kiffi
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Beitrag von Kiffi »

> Ich kann aber nicht einfach alle möglichen passenden Treffer aus Google
> anmailen. Das wäre doch dann Spam, oder?

das ist ein Problem, das ich auch noch nicht lösen konnte. In der Tat
könnte die Zusendung nicht angeforderter 'Produkt- oder
Dienstleistungs-Informationen' ("Unsolicited commercial E-Mail", kurz UCE)
als Spam angesehen werden. Aber wie soll man sonst an die potentiellen
Kunden herantreten?
Wikipedia hat geschrieben: Der Begriff der unerwünschten Werbung hat die Rechtsprechung
mittlerweile definiert. Dabei ist Werbung immer dann unerwünscht, wenn
sie außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung versandt wird oder
keine Zustimmung des Empfängers vorlag bzw. zu mutmaßen war. [...]

Das gemutmaßte Interesse des Empfängers soll es dem Absender
ermöglichen, Geschäfte anzubahnen: Es liegt im legitimen Interesse eines
Unternehmers, neue Kunden gewinnen zu wollen. Allerdings setzt die
Rechtsprechung strenge Maßstäbe an das gemutmaßte Interesse, um es
nicht zu einem Freibrief für unlautere Versender von Werbe-E-Mails
verkommen zu lassen. Die Begründung für die Mutmaßung muss
individuell, also für jeden Empfänger, schlüssig vorgetragen werden. Der
Absender der Werbung ist dabei beweispflichtig. Insofern trifft ihn eine
Beweislastumkehr. [...]

Aus unerwünschter E-Mail-Werbung kann sowohl ein
wettbewerbsrechtlicher als auch ein privatrechtlicher
Unterlassungsanspruch des Empfängers an den Versender erwachsen. Es
ist dabei unerheblich ob und wie häufig der Spammer schon spammte: Ein
Unterlassungsanspruch entsteht ab der ersten E-Mail.
[1]: Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Spam_(E-Mail)
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