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Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Verfasst: 23.01.2013 10:43
von Morty
Hallo Gemeinde.

Heute habe ich mal eine rechtliche Frage. In der Hoffnung, dass mir jemand weiter helfen kann oder zumindest einen Tipp hat, wo ich diesbezüglich mehr Informationen bekommen kann.

Ich arbeite in Firma A als einziger Entwickler/Programmierer. Kunde B kam mit seiner Software Idee auf Firma A zu und wollte wissen, ob seine Idee realisierbar ist.
Nach einem "ja" von Firma A begann ich, die Software zu konzipieren und zu entwickeln. Der Kunde B hat die Entwicklung voll bezahlt.
Alles was gemacht wurde, kam von mir und keiner zweiten Person ... Quellcode, Grafiken, ... etc.
Zwischen Firma A und Kunde B gibt es (bis auf das Angebot) keine weiteren Verträge was die Software betrifft.
Jetzt möchte Kunde B die Software, deren Entwicklung ja bezahlt wurde, weiter verkaufen. Evtl. soll auch zusammen mit mir (als einziger Programmierer) eine GBR gegründet werden, um
das voran zu treiben. Firma A möchte sich an keinen weiteren Kosten beteiligen, aber gerne was vom Kuchen ab haben, wenn es Geld bringt.

Daher meine Frage, ob jemand weiß wie das rechtlich geregelt ist (im Normalfall)?
Hat Firma A in dem Fall ein Recht an der Software, oder liegt das beim Kunden?
Wie gesagt, es gibt was die Software betrifft (Vertrieb, Rechtliches) keine vertragliche Vereinbarung.

Aus dem Bauch raus würde ich sagen. Kunde B hat bezahlt, somit ist es sein Produkt. Was er damit anstellt liegt dann bei ihm.
Und da ich der einzige bin, der die Software entwickelt hat meine ich auch, dass Firma A nicht wirklich Anrecht auf Quellcode oder so hat?!

Gruß, Morty

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Verfasst: 23.01.2013 11:02
von Bisonte
Das gibt hier mit Sicherheit Spekulationen... weil alle mit Magna cum Laudae ihr Jurastudium verrasselt haben ;)

Der beste Rat, da es hier um richtig Patte gehen kann : Anwalt !

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Verfasst: 23.01.2013 11:23
von ts-soft
Zumindest die Lage zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber sollte klar sein. Du hast im Auftrag Deines
Arbeitgebers im Rahmen Deines Arbeitsvertrages, eine Software für diesen erstellt. Somit bist Du
zwar der Autor und Copyrightinhaber, hast aber keine weiteren Rechte an der Software.
Entsprechende Regelungen solltest Du in Deinem Arbeitsvertrag finden, sind Standard-Klauseln.

Die Weiternutzung der von Dir entwickelten Software bei einem neuem Auftraggeber wäre rechtlich
nicht Vereinbar, es sei denn der Kunde erwirbt die vollen Rechte von Deinem Arbeitgeber, weil die
hast Du nicht.

Du hast zwar das Copyright aber nicht die Nutzungsrechte, mit anderen Worten gehört Dir die Software
nicht.

Aber ein Anwalt sollte in jedem Falle hinzugezogen werden.

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Verfasst: 23.01.2013 12:49
von Morty
Okay, danke.

Also müsste der Kunde die Nutzungsrechte separat erwerben?
Nur was hat er denn eigentlich in der Hand, nachdem er etliche tausend Euro für die Entwicklung seiner Idee ausgegeben hat?

In meinem Arbeitsvertrag steht nichts. Also nur das ganz übliche, wie Urlaubsanspruch und so. Keine Sonderregelungen was meine Tätigkeit angeht.

Morty

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Verfasst: 23.01.2013 12:58
von ts-soft
Morty hat geschrieben:Also müsste der Kunde die Nutzungsrechte separat erwerben?
Wenn das nicht von vornherein ausgemacht war, dann muss er das wohl!
Morty hat geschrieben:Nur was hat er denn eigentlich in der Hand, nachdem er etliche tausend Euro für die Entwicklung seiner Idee ausgegeben hat?
Das Produkt, je nachdem wie es ausgemacht wurde. Enthält aber im normalfalle nicht die Rechte
am Source.
Morty hat geschrieben:In meinem Arbeitsvertrag steht nichts. Also nur das ganz übliche, wie Urlaubsanspruch und so. Keine Sonderregelungen was meine Tätigkeit angeht.
Muß ja auch nicht, alles was Du während Deiner Arbeitszeit erstellst, wo für Dein Chef Dich ja beschäftigt, gehört Ihm.
Dir bleibt nur das Copyright, das alleine aber Recht nutzlos ist, bzw. nicht das Nutzungsrecht beinhaltet.

Also Kunde B und Firma A müssen sich einigen. Wenn das nicht geschieht, kannst Du Deinen Plan nicht umsetzen.

Aber wie gesagt, Anwalt ist die bessere Auskunft, aber den werden wohl eher die anderen beiden Parteien benötigen.
Weil Du kommst erst wieder ins Spiel wenn der Kunde die Rechte erworben hat und Du daran weiterarbeiten darfst.

Gruß
Thomas

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Verfasst: 23.01.2013 14:00
von Morty
Danke.

Das hilft mir schon mal ein wenig. Das wir da nicht um einen Anwalt rum kommen dachte ich mir schon.
Wollte aber eben erstmal grundsätzlich ausloten, wo die Reise hingeht.

Thanks,
Morty

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Verfasst: 23.01.2013 19:01
von DarkDragon
Da gibt es ein extra Gesetzesbuch dafür: ArbNerfG.

Die grundlegende Aussage darin ist:
- Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich dem Arbeitgeber bescheid zu geben wenn er eine Erfindung gemacht hat (auch außerhalb der Arbeitszeit oder private Erfindungen)
- Der Arbeitgeber hat dann 3 Monate das Recht zu behaupten, dass diese Erfindung nur durch Wissen entstanden ist, welches der Arbeitnehmer sich während der Arbeit angeeignet hat.
- Tut er dies nicht, so kann der Arbeitnehmer mit der Erfindung hantieren wie er will. Falls doch, kommt es zum Rechtsstreit und der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Lizenz- und Nutzungsrechte an der Erfindung ggf. überlassen.

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Verfasst: 23.01.2013 19:11
von ts-soft
Das trifft hier aber nicht so ganz zu. Er ist als Programmierer/Entwickler angestellt und wird dafür bezahlt
"Erfindungen" für seinen Arbeitgeber zu tätigen. Da bedarf es keiner weiterer Abredung diese "Erfindungen"
gehören automatisch seinem Arbeitgeber.

Anders sieht es aus, wenn er ausserhalb seines Tätigkeitsfeldes, Verbesserungsvorschläge macht. Da
trifft dann dieses zitierte Gesetz zu.

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Verfasst: 24.01.2013 07:29
von DarkDragon
ts-soft hat geschrieben:Das trifft hier aber nicht so ganz zu.
Naja, wenn er die Erfindung sowieso für den Arbeitgeber gemacht hat ist es doch eh nicht Wert darüber zu diskutieren ;-) .

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Verfasst: 24.01.2013 11:22
von Morty
Ich danke euch beiden ... es hat mich ein Stück weiter gebracht.

Morty