Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Hier kann alles mögliche diskutiert werden. Themen zu Purebasic sind hier erwünscht.
Flames und Spam kommen ungefragt in den Mülleimer.
Benutzeravatar
Morty
Beiträge: 268
Registriert: 22.10.2004 07:20
Wohnort: Erfurt
Kontaktdaten:

Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Beitrag von Morty »

Hallo Gemeinde.

Heute habe ich mal eine rechtliche Frage. In der Hoffnung, dass mir jemand weiter helfen kann oder zumindest einen Tipp hat, wo ich diesbezüglich mehr Informationen bekommen kann.

Ich arbeite in Firma A als einziger Entwickler/Programmierer. Kunde B kam mit seiner Software Idee auf Firma A zu und wollte wissen, ob seine Idee realisierbar ist.
Nach einem "ja" von Firma A begann ich, die Software zu konzipieren und zu entwickeln. Der Kunde B hat die Entwicklung voll bezahlt.
Alles was gemacht wurde, kam von mir und keiner zweiten Person ... Quellcode, Grafiken, ... etc.
Zwischen Firma A und Kunde B gibt es (bis auf das Angebot) keine weiteren Verträge was die Software betrifft.
Jetzt möchte Kunde B die Software, deren Entwicklung ja bezahlt wurde, weiter verkaufen. Evtl. soll auch zusammen mit mir (als einziger Programmierer) eine GBR gegründet werden, um
das voran zu treiben. Firma A möchte sich an keinen weiteren Kosten beteiligen, aber gerne was vom Kuchen ab haben, wenn es Geld bringt.

Daher meine Frage, ob jemand weiß wie das rechtlich geregelt ist (im Normalfall)?
Hat Firma A in dem Fall ein Recht an der Software, oder liegt das beim Kunden?
Wie gesagt, es gibt was die Software betrifft (Vertrieb, Rechtliches) keine vertragliche Vereinbarung.

Aus dem Bauch raus würde ich sagen. Kunde B hat bezahlt, somit ist es sein Produkt. Was er damit anstellt liegt dann bei ihm.
Und da ich der einzige bin, der die Software entwickelt hat meine ich auch, dass Firma A nicht wirklich Anrecht auf Quellcode oder so hat?!

Gruß, Morty
Benutzeravatar
Bisonte
Beiträge: 2465
Registriert: 01.04.2007 20:18

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Beitrag von Bisonte »

Das gibt hier mit Sicherheit Spekulationen... weil alle mit Magna cum Laudae ihr Jurastudium verrasselt haben ;)

Der beste Rat, da es hier um richtig Patte gehen kann : Anwalt !
PureBasic 6.21 (Windows x86/x64) | Windows11 Pro x64 | AsRock B850 Steel Legend Wifi | R7 9800x3D | 64GB RAM | GeForce RTX 5080 | ThermaltakeView 270 TG ARGB | build by vannicom​​
Benutzeravatar
ts-soft
Beiträge: 22292
Registriert: 08.09.2004 00:57
Computerausstattung: Mainboard: MSI 970A-G43
CPU: AMD FX-6300 Six-Core Processor
GraKa: GeForce GTX 750 Ti, 2 GB
Memory: 16 GB DDR3-1600 - Dual Channel
Wohnort: Berlin

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Beitrag von ts-soft »

Zumindest die Lage zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber sollte klar sein. Du hast im Auftrag Deines
Arbeitgebers im Rahmen Deines Arbeitsvertrages, eine Software für diesen erstellt. Somit bist Du
zwar der Autor und Copyrightinhaber, hast aber keine weiteren Rechte an der Software.
Entsprechende Regelungen solltest Du in Deinem Arbeitsvertrag finden, sind Standard-Klauseln.

Die Weiternutzung der von Dir entwickelten Software bei einem neuem Auftraggeber wäre rechtlich
nicht Vereinbar, es sei denn der Kunde erwirbt die vollen Rechte von Deinem Arbeitgeber, weil die
hast Du nicht.

Du hast zwar das Copyright aber nicht die Nutzungsrechte, mit anderen Worten gehört Dir die Software
nicht.

Aber ein Anwalt sollte in jedem Falle hinzugezogen werden.
PureBasic 5.73 LTS | SpiderBasic 2.30 | Windows 10 Pro (x64) | Linux Mint 20.1 (x64)
Nutella hat nur sehr wenig Vitamine. Deswegen muss man davon relativ viel essen.
Bild
Benutzeravatar
Morty
Beiträge: 268
Registriert: 22.10.2004 07:20
Wohnort: Erfurt
Kontaktdaten:

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Beitrag von Morty »

Okay, danke.

Also müsste der Kunde die Nutzungsrechte separat erwerben?
Nur was hat er denn eigentlich in der Hand, nachdem er etliche tausend Euro für die Entwicklung seiner Idee ausgegeben hat?

In meinem Arbeitsvertrag steht nichts. Also nur das ganz übliche, wie Urlaubsanspruch und so. Keine Sonderregelungen was meine Tätigkeit angeht.

Morty
Benutzeravatar
ts-soft
Beiträge: 22292
Registriert: 08.09.2004 00:57
Computerausstattung: Mainboard: MSI 970A-G43
CPU: AMD FX-6300 Six-Core Processor
GraKa: GeForce GTX 750 Ti, 2 GB
Memory: 16 GB DDR3-1600 - Dual Channel
Wohnort: Berlin

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Beitrag von ts-soft »

Morty hat geschrieben:Also müsste der Kunde die Nutzungsrechte separat erwerben?
Wenn das nicht von vornherein ausgemacht war, dann muss er das wohl!
Morty hat geschrieben:Nur was hat er denn eigentlich in der Hand, nachdem er etliche tausend Euro für die Entwicklung seiner Idee ausgegeben hat?
Das Produkt, je nachdem wie es ausgemacht wurde. Enthält aber im normalfalle nicht die Rechte
am Source.
Morty hat geschrieben:In meinem Arbeitsvertrag steht nichts. Also nur das ganz übliche, wie Urlaubsanspruch und so. Keine Sonderregelungen was meine Tätigkeit angeht.
Muß ja auch nicht, alles was Du während Deiner Arbeitszeit erstellst, wo für Dein Chef Dich ja beschäftigt, gehört Ihm.
Dir bleibt nur das Copyright, das alleine aber Recht nutzlos ist, bzw. nicht das Nutzungsrecht beinhaltet.

Also Kunde B und Firma A müssen sich einigen. Wenn das nicht geschieht, kannst Du Deinen Plan nicht umsetzen.

Aber wie gesagt, Anwalt ist die bessere Auskunft, aber den werden wohl eher die anderen beiden Parteien benötigen.
Weil Du kommst erst wieder ins Spiel wenn der Kunde die Rechte erworben hat und Du daran weiterarbeiten darfst.

Gruß
Thomas
PureBasic 5.73 LTS | SpiderBasic 2.30 | Windows 10 Pro (x64) | Linux Mint 20.1 (x64)
Nutella hat nur sehr wenig Vitamine. Deswegen muss man davon relativ viel essen.
Bild
Benutzeravatar
Morty
Beiträge: 268
Registriert: 22.10.2004 07:20
Wohnort: Erfurt
Kontaktdaten:

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Beitrag von Morty »

Danke.

Das hilft mir schon mal ein wenig. Das wir da nicht um einen Anwalt rum kommen dachte ich mir schon.
Wollte aber eben erstmal grundsätzlich ausloten, wo die Reise hingeht.

Thanks,
Morty
DarkDragon
Beiträge: 6291
Registriert: 29.08.2004 08:37
Computerausstattung: Hoffentlich bald keine mehr
Kontaktdaten:

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Beitrag von DarkDragon »

Da gibt es ein extra Gesetzesbuch dafür: ArbNerfG.

Die grundlegende Aussage darin ist:
- Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich dem Arbeitgeber bescheid zu geben wenn er eine Erfindung gemacht hat (auch außerhalb der Arbeitszeit oder private Erfindungen)
- Der Arbeitgeber hat dann 3 Monate das Recht zu behaupten, dass diese Erfindung nur durch Wissen entstanden ist, welches der Arbeitnehmer sich während der Arbeit angeeignet hat.
- Tut er dies nicht, so kann der Arbeitnehmer mit der Erfindung hantieren wie er will. Falls doch, kommt es zum Rechtsstreit und der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Lizenz- und Nutzungsrechte an der Erfindung ggf. überlassen.
Angenommen es gäbe einen Algorithmus mit imaginärer Laufzeit O(i * n), dann gilt O((i * n)^2) = O(-1 * n^2) d.h. wenn man diesen Algorithmus verschachtelt ist er fertig, bevor er angefangen hat.
Benutzeravatar
ts-soft
Beiträge: 22292
Registriert: 08.09.2004 00:57
Computerausstattung: Mainboard: MSI 970A-G43
CPU: AMD FX-6300 Six-Core Processor
GraKa: GeForce GTX 750 Ti, 2 GB
Memory: 16 GB DDR3-1600 - Dual Channel
Wohnort: Berlin

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Beitrag von ts-soft »

Das trifft hier aber nicht so ganz zu. Er ist als Programmierer/Entwickler angestellt und wird dafür bezahlt
"Erfindungen" für seinen Arbeitgeber zu tätigen. Da bedarf es keiner weiterer Abredung diese "Erfindungen"
gehören automatisch seinem Arbeitgeber.

Anders sieht es aus, wenn er ausserhalb seines Tätigkeitsfeldes, Verbesserungsvorschläge macht. Da
trifft dann dieses zitierte Gesetz zu.
PureBasic 5.73 LTS | SpiderBasic 2.30 | Windows 10 Pro (x64) | Linux Mint 20.1 (x64)
Nutella hat nur sehr wenig Vitamine. Deswegen muss man davon relativ viel essen.
Bild
DarkDragon
Beiträge: 6291
Registriert: 29.08.2004 08:37
Computerausstattung: Hoffentlich bald keine mehr
Kontaktdaten:

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Beitrag von DarkDragon »

ts-soft hat geschrieben:Das trifft hier aber nicht so ganz zu.
Naja, wenn er die Erfindung sowieso für den Arbeitgeber gemacht hat ist es doch eh nicht Wert darüber zu diskutieren ;-) .
Angenommen es gäbe einen Algorithmus mit imaginärer Laufzeit O(i * n), dann gilt O((i * n)^2) = O(-1 * n^2) d.h. wenn man diesen Algorithmus verschachtelt ist er fertig, bevor er angefangen hat.
Benutzeravatar
Morty
Beiträge: 268
Registriert: 22.10.2004 07:20
Wohnort: Erfurt
Kontaktdaten:

Re: Rechtliche Frage: Eigentum von Software

Beitrag von Morty »

Ich danke euch beiden ... es hat mich ein Stück weiter gebracht.

Morty
Antworten