Open-Source-Lizenz-Spezi gesucht

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Kiffi
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Open-Source-Lizenz-Spezi gesucht

Beitrag von Kiffi »

Moin, Moin,

ich möchte gern unter http://code.google.com/ ein Open-Source-Projekt
anlegen. Allerdings scheitere ich schon beim Beantworten der Frage nach
der Lizenz. Mir steht folgendes zur Verfügung:
googlecode hat geschrieben:* Apache License 2.0
* Artistic License/GPLv2
* GNU General Public License v2
* GNU General Public License v3
* GNU Lesser General Public License
* MIT License
* Mozilla Public License 1.1
* New BSD License
Ich möchte eine 'ist-mir-doch-schnuppe-was-ihr-mit-dem-code-macht'-Lizenz.

Was wähl ich'n da jetzt an? :?

Grüße ... Kiffi (dem jetzt klar ist, warum es so wenig Open-Source gibt ;-))
Kaeru Gaman
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Beitrag von Kaeru Gaman »

such mal nach dem text für die LGPL, afaik muss dort jemand, der deinen code verwendet, trotzdem nicht seinen source mitliefern...
die anderen GPLs bedingen, dass er sein projekt auch open source freigibt...

...die anderen sagen mir nix...
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ZeHa
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Beitrag von ZeHa »

Die BSD-artigen Lizenzen sollten Dir eigentlich reichen. Das sind "ist mir doch schnuppe, was ihr mit dem Code macht"-Lizenzen, mit dem einzigen Unterschied, daß keiner behaupten darf, das wäre von ihm.

Wenn Du aber selbst darauf verzichten willst und eine 100%ige "ist mir doch schnuppe, was ihr mit dem Code macht"-Lizenz haben willst, dann würde ich einfach eine eigene .txt-Datei anlegen und das hineinschreiben.

Oder halt als "Public Domain" deklarieren, das müßte ebenfalls ausreichen (aber da würd ich erst nochmal nachlesen).


EDIT: Die zlib-Lizenz scheint im Grunde das gleiche auszusagen wie die BSD-Lizenz, aber kommt mit weitaus weniger Worten aus: http://en.wikipedia.org/wiki/Zlib/libpng_license

Ansonsten könnten wir ja 'ne eigene Lizenz erstellen, die CCL-Lizenz ("couldn't care less...") :mrgreen:
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#NULL
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Beitrag von #NULL »

wie ist das eigentlich, wenn man später die lizenz ändern will? geht das? und was hätte das für'n einfluss auf projekte, die das produkt schon verwenden?
my pb stuff..
Bild..jedenfalls war das mal so.
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ZeHa
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Beitrag von ZeHa »

Als Urheber kannst Du es jederzeit noch unter einer anderen Lizenz rausbringen, aber die Versionen, die bisher schon im Umlauf sind, kannst Du natürlich nicht stoppen... (zumindest nicht ohne Gewalt :mrgreen: )
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PMV
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Beitrag von PMV »

Wenn du schon die Namen der Lizenzen hast, sollteste mal Wikipedia
anschmeißen, dort sind viele Lizenzen grob oder sogar
Detailierterbeschrieben. Ansonnsten sind dort sicher die Originaltexte
verlinkt.

MFG PMV
alte Projekte:
TSE, CWL, Chatsystem, GameMaker, AI-Game DLL, Fileparser, usw. -.-
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hardfalcon
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Beitrag von hardfalcon »

AFAIK ist Public Domain in etwa eine Deklarierung deines Codes als "Allgemeinwissen", quasi wie eine Formel, die im Mathebuch steht, oder ein Naturgesetz, das in einem Physikbuch erklärt wird. Falls ich da falsch liege, korrigiert mich bitte... :)
Kaeru Gaman
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Beitrag von Kaeru Gaman »

aus Wiki:
Bild
Die Gemeinfreiheit (engl.: public domain) bezeichnet alle schöpferischen Werke (siehe Wertschöpfung), welche keinem Urheberrecht mehr unterliegen oder ihm nie unterlegen haben.

In allen Rechtsstaaten – insbesondere in der sogenannten Westlichen Welt – ist für alle schöpferischen Werke das jeweilige Urheberrecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere literarische, künstlerische, aber auch wissenschaftliche Arbeiten und seit einiger Zeit auch Software. Entsprechende Rechtsvorschriften nennen eine Ablauffrist für den zugestandenen Schutz (Schutzdauer).

Nach deutschem und österreichischem Recht ist ein Totalverzicht auf das Urheberrecht – etwa zugunsten der Allgemeinheit – nicht möglich (dies wird aus § 29 UrhG-D bzw. § 19 UrhG-Ö abgeleitet). Daher gibt es dort auch keine Gemeinfreiheit durch Rechteverzicht wie in den USA, wo auf alle Rechte verzichtet werden kann und das Public-Domain-Werk den gleichen Status wie ein nicht mehr geschütztes Werk besitzt. Es ist allerdings möglich, das Werk unter einem solchen Nutzungsrecht zur Verfügung zu stellen, sodass es von jedermann frei veränderbar ist.

Nach deutschem Recht wird der Begriff Gemeinfreiheit auch und besonders für amtliche Werke gebraucht, welche von vornherein keinen oder nur eingeschränkten Urheberrechtsschutz genießen (§ 5 UrhG).

Gemeinfreiheit bezieht sich immer auf die jeweilige nationale Rechtsordnung, und zwar sowohl der des Urhebers als auch der des Nutzers. So sind etwa Fotos von US-Regierungsbehörden, die in den USA keinem Copyright unterliegen, in Deutschland sehr wohl urheberrechtlich geschützt.
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vonTurnundTaxis
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Beitrag von vonTurnundTaxis »

Wenn dir wirklich egal ist, was mit dem Code gemacht wird, dann ist die BSD-Lizenz erste Wahl.

Allerdings wäre ich hier vorsichtig, denn wenn der Code unter der BSD-Lizenz steht, kann wirklich *alles* damit gemacht werden und du wirst wohl zum einen nie erfahren, was damit gemacht wurde, noch wird dir etwas zurückgegeben werden.

Deswegen rate ich dir persönlich zur GPLv3, die jeden, der deinen Code verwendet, dazu «zwingt», ebenfalls diese GPL zu verwenden.
Sollte jemand das nicht wollen, kann er ja immer noch Kontakt mit dir aufnehmen und etwas anderes verhandeln (Mehrere Lizenzen sind ja bekanntlich möglich ...).
Nicht durch Zorn, sondern durch Lachen tötet man
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bembulak
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Beitrag von bembulak »

Gebe meinem Vorredner recht! Entweder BSD, damit kannst du aber nicht verhindern, dass dein Code in kommerzielle (Closed Source) Projekte einfliesst! Lediglich dein Name taucht dann irgendwo ganz, ganz klein auf.
Du hast also die mega-geniale tolle Idee für einen was-weiß-ich Algo und M$ schnappt sich den dann und compiliert den irgendwo in Windows 10 rein. Alles ,was dir bleibt ist ein kleiner Eintrag irgendwo in einer README.txt oder so. Die Namensnennung ist allerdings dann Pflicht. BSD ist eben eine echte "Wissenschaftler"-Lizenz. Populärstes Beispiel für BSD-Code der in kommerzielle Projekte gewandert ist: der TCP-Stack von Windows NT und größer, oder der Mach-Kernel von Mac OS X (Darwin).

Was du allerdings beachten musst:
In Deutschland und auch in Österreich (auch EU weit?) kann man das Urheberrecht, so wie in den USA, nicht verkaufen oder weitergeben. Daher gibt es zwischen diversen Überseelizenzen und europäischem Code auch öfters Problemchen.

Meine momentane Lieblingslizenz, da GPL-kompatibel, aber an EU-Recht angepasst: die EUPL (European Union Public License). Ein Vorteil davon: die Übersetzungen sind OFFIZIELL, was bei der GPL nicht der Fall ist:
http://ec.europa.eu/idabc/eupl
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