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Und noch eine Rechtsfrage (Copyright)
Verfasst: 02.11.2007 07:35
von Rubiko
Hi Leute,
hätte da eine Frage bzgl. des Copyrights
Darf man einfach so, aus irgendeinem Spiel bzw. irgendeiner Serie die Story nehmen und für sein(e) eigene(s) nehmen?
Beispiel a:
Breath of Fire3 (Spiel auf snes, gba, psx, psp und ps2)
- dürfte man die Story komplett, also wirklich 1:1 übernehmen und einen
Anime dazumachen, bzw. einen Manga oder ein zweites Spiel?
Beispiel b:
Dragonball (Anime Serie, sorry aber irgendwas musste her

)
Darf ich die Story übernehmen und ein Spiel dazu schreiben?
Viele Grüße,
Rubiko
Verfasst: 02.11.2007 12:39
von R4z0r1989
also ich denke die story darfst du übernehmen!
die haben ja keinen beweis dass es nicht von dir kommt!
aber bei zuvielen übereinstimmungen (zB. auch noch die selbe namen)
wirste ärger bekommen können!
Verfasst: 02.11.2007 12:55
von bobobo
stuss
es kommt letztendlich drauf an, ob du mit deinem spiel dem original
marktanteile abgräbst.
Wenn sowas nicht der fall ist, dann wird sich auch die rechtsabteilung
des originalherstellers vermutlich nicht rühren mögen. (es sein denn
die stehen auf sowas)
ein copyright für den originalhersteller besteht in jedem fall
am besten fragst du einfach den hersteller, ob du ein spinoff des themas
anfertigen darfst
(der hersteller wird dich dann vermutlich mit auflagen bezüglich des
layouts dermassen bombardieren, dass du dann doch lieber einen
clone des themas machen möchtest)
Verfasst: 02.11.2007 13:20
von R4z0r1989

danke, ich bin der Stussman

Verfasst: 02.11.2007 13:45
von ZeHa
Du kannst es Dir ganz leicht selbst beantworten.
Stell Dir einfach vor, Du erfindest jetzt eine tolle Figur, also sowas wie Donald Duck oder so, und produzierst damit Comics und auch ein paar Filme. Die sind sehr erfolgreich und beliebt. Ein paar Jahre später bekommst Du plötzlich mit, daß ein Spiel mit Deiner Figur herausgebracht werden soll von irgendeinem dahergelaufenen. Würdest Du das einfach so "akzeptieren"? Natürlich nicht!
Okay, ein anderer Fall ist es natürlich, wenn Du die Rechte an einen Verlag oder so verkauft hast, und der Verlag nun ein passendes Spiel produziert. Das ist dann natürlich ein Sonderfall.
Was es gibt, ist sogenanntes "Fan Fiction", hast Du bestimmt schonmal gehört. Obwohl das gerne toleriert wird, weil man ja den Fans ihren Spaß nicht verbieten will, gab es anscheinend auch schon ernsthafte rechtliche Probleme damit! Also selbst da bist Du nicht immer im reinen.
Jetzt hängt es natürlich in Deinem Fall noch davon ab, was Du mit dem Spiel vorhast. Wenn Du das nur so zum Spaß ein paar Leuten zur Verfügung stellst, dann kann das vermutlich auch als Fan Fiction abgetan werden. Wenn Du jedoch das Spiel "richtig" vermarkten und verkaufen willst, bist Du auf JEDEN Fall dran.
Verfasst: 02.11.2007 14:24
von Kaeru Gaman
das thema ist insgesamt recht komplex, und hängt vor allem davon ab, wie der eigentliche urheber eingestellt ist.
einen Donald Duck oder eine Micky Maus darfst du nicht mal auf ein dutzend T-Shirts drucken, ohne vertrag mit Disney.
und wieviel Tantiemen wohl Paramount an Eidos abdrücken mußte für Lara Croft....?
ein prominentes Beispiel ist auch "Alien vs Predator"
das wurde zuerst als HL-Mods von einem Fan erstellt.
Das Filmstudio hat es ihm dann verboten und das Projekt an sich gerissen.
keine ahnung, ob der Junge auch nur einen Cent dafür gesehen hat.
aber ne weile später kam es als eigenständiges Game raus.
ähnlich ist es auch mit dem Star-Wars-Mod gelaufen.
in der heutigen Zeit sind sich Studios und Autoren der Möglichkeit ihrer Charaktere bewusst,
und sie wollen mit ihnen auf jedem sektor geld verdienen.
also, aus einem Spiel 1:1 ein Comic machen, verstößt gegen das copyright.
und aus Dragonball ein Spiel machen: gibt es da nicht schon eins?
für so ne bekannte anime-serie:
vergiß es einfach, darfst du höchstens in kommission, also wenn du offiziell dafür beauftragt wirst.
natürlich kann dir keiner verbieten, in deinem stillen kämmerlein ein game zu schreiben..
aber wenn du es veröffentlichst, auch wenn es kostenlos ist,
kann das Studio die Rechte an diesem Werk einklagen, und sozusagen deine Arbeit beschlagnahmen,
oder dich zumindest zwingen so viele änderungen vorzunehmen, dass nichts wiederzuerkennen ist.
Verfasst: 02.11.2007 17:08
von Zaphod
Dabei ist zu beachten, dass die beiden genannten Beispiele sich auf Japanische Spiele bezieht. Es ist zwar in Japan nicht weniger eine Copyrightverletzung, wird aber meistens geduldet wenn es zu nichtkommerziellen zwecken passiert und einen gewissen Umfang nicht überschreitet. Deswegen gibt es in Japan so eine lebendige "Doujin" Szene.
Ob ich mich so fremden "geistigen Eigentums" bedienen würde, würde ich trotzdem einige Dinge in Erwägung ziehen: Tritt mein Spiel in Konkurrenz zu einem Produkt, dass der Urheber anbietet? Das mag zwar unwahrscheinlich sein bei einem PC Spiel, aber es ist durchaus möglich mit 2-3 Leuten ein Beat Em Up zb für den GameBoy zu entwickeln, dass leicht in Konkurrenz zu einem kommerziellen GameBoy Spiel tritt. In solch einem Fall ist eine negative Reaktion des Rechteinhabers zu erwarten.
Ich würde es lieber lassen... nimm die Geschichte, ändere sie ein bisschen ab, ändere die Namen der Protagonisten und schon solltest du ziemlich sicher vor Ansprüchen sein... die hälfte aller Hollywood Filme entstehen so.
Verfasst: 02.11.2007 20:49
von Rubiko
Alles klar, vielen Dank für eure Antworten
