Rechtsgültigkeit von Gesetzen vor ihrer Verabschiedung

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Konne
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Rechtsgültigkeit von Gesetzen vor ihrer Verabschiedung

Beitrag von Konne »

Hi,
Hier ist mal wieder eine frage die sehr wenig mit PB zu tun hat.
Ich wollte mal fragen, ob man für etwas Bestraft werden kann was zum Zeitpunkt als es noch legal war ausgeführt wurde.

Gibt es da einen Gesetzesbeschluss oder soetwas?

Bitte um hilfe
Thx
a14xerus
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Beitrag von a14xerus »

Bestraft wird man nur für Taten die zur Tatzeit unter Strafe standen
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ts-soft
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Beitrag von ts-soft »

Naja, wenn man einen Datenträger kopiert hat, wo diese noch erlaubt war,
und diesen weiterhin benutzt, obwohl das nicht mehr gestattet ist, wird dies
wohl strafbar sein, denke ich mal. Also nur die Weiternutzung, nicht das
Kopieren an sich.
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a14xerus
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Beitrag von a14xerus »

aber dann ist erst die Benutzung zur zeit wo die Benutzung von kopierter Software verboten ist strafbar.. für das kopieren kann man nicht mehr rangekriegt werden...
Aber das Benutzen ist ja wieder ein ausführen einer Straftat und hat mit dem kopieren an sich nichts mehr zu tun

//edit: so in der art hast du es ja auch formiert.. habs nunochmal mehr verdeutlicht...

//edit wegen vTuT:
Das ist ja nur ein Beispiel und gilt natürlich nur solange das Benutzen Strafbar ist, sonst wäre es ja keine Straftat :wink:
Zuletzt geändert von a14xerus am 04.07.2007 23:16, insgesamt 2-mal geändert.
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vonTurnundTaxis
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Beitrag von vonTurnundTaxis »

Als selbsternannter Experten-Laie behaupte ich, dass es nicht strafbar ist, diese Datenträger weiterzuverwenden, da auch nach den neuen Gesetzen nur der Vorgang des Kopierschutz-Umgehens strafbar ist.
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Zaphod
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Beitrag von Zaphod »

Man kann auch für dinge bestraft werden, die noch nicht illegal waren als man sie begangen hat, wenn es sich dabei um eine rechtliche Grauzone handelt.

Ich weiß nicht was dabei die Juristische Argumentation ist (möglicherweise das man die Unrechtmäßigkeit hätte ahnen können?), aber es gab da urteile im Fall eines Schneeball Systems. Die genaue art des Systems war zu der Zeit als es durchgeführt wurde nicht Strafbar, trotzdem wurden einige beteiligte rückwirkend verurteilt.

Vielleicht hätten die mit genug ausdauer durch die Instanzen aber auch unbestraft davon kommen können, das ist als juristischer Laie meistens etwas schwer zu beurteilen und ich kenne jetzt auch keine Details des Falles.
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vonTurnundTaxis
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Beitrag von vonTurnundTaxis »

@Zaphod: Vielleicht war die Begründung ein Verstoß gegen „die guten Sitten“?
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a14xerus
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Beitrag von a14xerus »

Also in Deutschland - und wahrscheinlich allen demokratischen Staaten - kann man für nichts verurteilt werden was zur Tatzeit nicht strafbar war...
Egal in welcher Hinsicht es eine Straftat sein könnte. Grundsätzlich muss es zur Tatzeit unter Strafe stehen um bestraft zu werden.
Zur heutigen zeit ist das gesetzt allerdings sehr engmaschig und deckt so einerseits vieles ab, bietet andererseits dem Richter viel Freiheit. Nur brauch man keine Angst haben in 10 Jahren verurteilt zu werden, weil man heute zu viel geatmet hat.
Das beispiel mit dem kopieren und benutzen wäre nur strafbar, wenn das benutzen auf einmal strafbar wird und man es dann noch weiter praktiziert...
Wie schon oben beschrieben.
Die letzte "Epoche" wo man in Deutschland rückwirkend für Taten, die noch gar nicht unter Strafe standen, verurteilt wurden konnte, das zur Zeit der NSDAP / Hitler.
Zuletzt geändert von a14xerus am 04.07.2007 23:30, insgesamt 3-mal geändert.
Kaeru Gaman
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Beitrag von Kaeru Gaman »

ich meine, man würde nicht so ins blaue rumraten, wenn Konne sagen würde, um was es geht....
Der Narr denkt er sei ein weiser Mann.
Der Weise weiß, dass er ein Narr ist.
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Konne
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Beitrag von Konne »

Naja das war eine allgemeine Frage. Hat auch ein wenig mit den Verurteilung von NSDAP Mitgliedern nach dem 2 Weltkrieg zu tun.

Ich habe übrigens den Paragrafen im StGB finden lassen, er heißt:

Art. 1
1. Keine Sanktion ohne Gesetz
Eine Strafe oder Maßnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt.

Art. 2
2. Zeitlicher Geltungsbereich
Nach diesem Gesetze wird beurteilt, wer nach dessen Inkrafttreten ein Verbrechen oder Vergehen begeht. Hat der Täter ein Verbrechen oder Vergehen vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen, erfolgt die Beurteilung aber erst nachher, so ist dieses Gesetz anzuwenden, wenn es für ihn das mildere ist.
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