Herzliche Weihnachts- und Neujahrsgrüße
Ich wollte allen meinen Freunden/innen und Kollegen/innen frohe Weihnachten wünschen, aber es ist heutzutage in unserer Welt sehr schwierig dies zu tun ohne dass sich jemand verletzt fühlt. Deshalb traf ich mich gestern mit meinem Anwalt um auf seinem Ratschlag hin den folgenden Weihnachtswunsch zu äußern:
Bitte akzeptieren Sie die nachfolgend ausgesprochenen Glückwünsche Vorbehaltlos und ohne Verpflichtung bezüglich der gesellschaftlichen Verantwortung, des Geschlechts, der Religion, den jahreszeitlichen Gegebenheiten sowie der Verantwortung gegenüber ihrer Umwelt. Dieser Glückwunsch beinhaltet den nötigen Respekt gegenüber anderen religiösen/weltlichen Überzeugungen, sowie religiösen/traditionellen/ethnischen Verhaltensweisen jeglicher Art.
Ich wünsche ihnen hiermit einen, schönen Urlaub sowie ein finanziell erfolgreiches, persönlich erfülltes, medizinisch unkompliziertes,
• für Christen: schönes Weihnachtsfest und neues Kalenderjahr.
• für andere ethnische Gruppen: neues Kalenderjahr.
Nicht jedoch ohne den nötigen Respekt den Kalendern und Zeitrechnungen in anderen Kulturen zu zollen. Dieser Wunsch ergeht an den/die Bewünschte/n ohne Rücksicht auf die ethnische Herkunft, den Glauben, die Hautfarbe, des Alters, des Geschlechts, besonderer oder fehlender Fähigkeiten sowie der sexuellen Neigungen.
Durch die Annahme dieses Glückwunsches, erklären sie sich mit den folgenden Bestimmungen einverstanden:
Dieser Glückwunsch, im folgenden GW genannt, kann jederzeit durch den Wünscher zurückgezogen sowie für nichtig erklärt werden. Eine Weitergabe dieses GW ist nur in nicht geänderter Form und ohne Abweichungen vom ursprünglichen GW erlaubt. Der GW umfasst keinerlei Versprechungen durch den/die Wünscher/in an den/die Bewünschte/n. Diese Bestimmung ist in Ländern deren Gesetz diesen Ausschluss verbietet ungültig. In diesem Fall wird der GW sofort durch den/die Wünscher/in zurückgenommen und verbleibt damit im Eigentum des Wünschers. Dieser GW ist gültig für die Dauer eines Jahres, welches im „Gregorianischen Kalender“ spezifiziert wird, ab dem Tag des Wunsches oder bis zu einem neuen GW des Wünschers, welches Ereignis auch immer in zeitlicher Reihenfolge zuerst eintrifft. Dem/der Bewünschten wird die Ausführung ein Ersatz GW garantiert, sollte dieser Wunsch einen Defekt innerhalb einer Woche aufweisen. In allen anderen Fällen obliegt es dem/der Wünscher/in ob er dem/der Bewünschten einen neuen GW ausstellt. Es besteht in jedoch keinerlei rechtlicher Anspruch auf einen neuen GW.
Viele Grüße zum Weihnachtsfest.

