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Verfasst: 25.09.2007 22:53
von dllfreak2001
Stimme ich voll zu, scheiß rechtschreibung jetzt schreibe ich alles sowie im englischen.

Verfasst: 26.09.2007 00:12
von vonTurnundTaxis
@dllfreak: Meinst du nicht, dass es ein wenig unsinnig ist, im Deutschen die englischen Rechtschreibregeln anzuwenden?

Verfasst: 26.09.2007 00:41
von Laurin
Ich tue nicht denken, das wird sein ein Problem mit das. ;)

(I don't think, there'll be a problem with this.)

Verfasst: 26.09.2007 01:00
von Kaeru Gaman
Bild
wenn er nicht kann denken, er muss geben zu, das schon sagt uralter Ratschluß!

Verfasst: 26.09.2007 07:30
von dietmar
Wo ihr gerade beim Thema seid,

war da nicht mal eine Diskussion über geklaute Navigationsgeräte die bei ebay verkauft wurden. Und das sich die Käufer deswegen der Hehlerei strafbar machen wenn sie so "günstig" Navis ersteigern. Das ganze mit der Begründung das in Deutschland Unwissenheit nicht vor Strafe schützt?

Verfasst: 26.09.2007 14:24
von mk-soft
War das nicht so, wenn man Hehlerware kauft macht sich strafbar?
Ist aber noch zu klären ob mn dieses wissendlich gekauft hat.

Zu Lizenzen:

Bei verwendung von machen LIBs muss die Lizenzbestimmungen mitgeliefert werden.

Bei PB4.1x mit vergessen
Wichtig: Die expat Lizenz erfordert, dass eine Copyright-Notiz und der Lizenz-Text selbst in jede Software integriert werden, welche den Parser beinhalten. Wenn also die Bibliothek (oder der API-Import) in einer Software verwendet werden, welche öffentlich zugänglich gemacht wird, dann MUSS die oben verlinkte Lizenz in die Software integriert werden.
Wichtig: Die Scintilla Lizenz erfordert eine Copyright-Notiz in jeder Software, welche sie verwendet. Und auch der Lizenztext selbst muss in die Dokumentation der Software aufgenommen werden. Wenn also diese Library in einer Software verwendet wird, welche öffentlich gemacht werden soll, dann MUSS die oben verlinkte Lizenz in diese Software aufgenommen werden.

Verfasst: 26.09.2007 16:15
von DarkDragon
mk-soft hat geschrieben:War das nicht so, wenn man Hehlerware kauft macht sich strafbar?
Ist aber noch zu klären ob mn dieses wissendlich gekauft hat.
Nein ist nicht zu klären. Das haben wir sogar in der Grundschule/Realschule gelernt, dass sowas nicht gilt. Da könnte ja jeder kommen und behaupten: Ich wusste nichts davon.

Verfasst: 26.09.2007 17:24
von tmjuk
@ZeHa

Das Beispiel mit dem Laster ist aber nicht so ganz zutreffend.

Du gründest eine Transportfirma.
Du kaufst einen Laster bei einem Gebrauchtwagenhändler.
Der Laster ist geklaut, wovon du nichts weißt.
Der Laster wird bei dir gefunden und du kannst glaubhaft nachweisen, das du ihn rechtmäßig erworben hast.

Dennoch wird dir das Fahrzeug weg genommen, da es ja dem Eigentümer zurück gegeben werden soll.
Du bist nun gezwungen, Anzeige (oder vielleicht auch Klage) gegen den Gebrauchtwagenhändler zu erheben.
Eventuell kommst du an dein Geld.

Verfasst: 26.09.2007 21:28
von ZeHa
Ja gut, Du mußt ihn zurückgeben. Aber Du wirst nicht als "Autodieb" hingestellt, das war nämlich ein anderer. Und darum ging's ja auch. X0r meinte ja, daß selbst Du als Windows-Nutzer noch für den Software-Klau eines Soundtüftlers verantwortlich gemacht wirst (Stichwort "mit einem Bein im Knast" und sowas). Daher das Beispiel mit dem Transporter.

Verfasst: 26.09.2007 22:30
von X0r
Ich gib auf. Mit meinem Fanatismus komme ich hier nicht durch. :mrgreen:

Dann halt woanders. :mrgreen:


>deine Zahnräder zuckeln... liegt das jetzt an mir oder an dir?
Das liegt an deiner Grafikkarte|deinem Monitor . ;)