Sehr geehrter Herr <snip>,
ich schreibe Ihnen im Auftrag von Renate Künast.
Wie Sie wahrscheinlich inzwischen erfahren haben, ist die formale Bestätigung des
„Gemeinsamen Standpunkts“ zur Richtlinie über die Patentierbarkeit
computerimplementierter Erfindungen auf dem Treffen der Agrar- und Fischereiminister am
21. Dezember aufgrund einer Intervention der polnischen Regierung abgesetzt worden.
Wann und in welcher Form dieser Punkt wieder aufgerufen wird, ist momentan noch unklar.
Sie kritisieren, dass Frau Künast nicht ebenfalls eine Absetzung dieses Punktes
betrieben hat. Die genannte Richtlinie fällt nicht in das Ressort von
Verbraucherschutzministerin Künast sondern von Justizministerin Zypries. Frau Künast
konnte aus diesem Grund nicht eigenmächtig über eine Absetzung der Richtlinie von der
A-Punkt-Liste entscheiden. Dies hätte für die Bundesregierung nur das federführende
Justizministerium tun können.
Es ist dem europäischen A-Punkt-Verfahren zu verdanken, dass dieser Punkt überhaupt
auf die Tagesordnung des Agrarrates kam. Da hier die inhaltliche Diskussion schon im
Vorfeld – und durch die fachlich zuständigen Gremien – stattgefunden hat, kann jeder
Fachministerrat, unabhängig von dessen eigener Zuständigkeit, über einen so genannten
A-Punkt abstimmen. Hierbei erfolgt keine inhaltliche Diskussion mehr. Die Fachminister
fungieren in diesem Fall als Stellvertreter ihrer Regierungen und müssen sich an die
Ergebnisse der internen Regierungsabstimmung halten.
Frau Künast setzt sich jedoch dafür ein, dass der existierende Entwurf jetzt im Sinne
der vom Bundestag formulierten Bedenken und der Vorschläge des interfraktionellen
Antrags 15/4403 verbessert wird. Diese Bedenken können sowohl bei der nun erforderlich
gewordenen Neubefassung des Rates zum „Gemeinsamen Standpunkt“, als auch im weiteren
parlamentarischen Verfahren Eingang finden.
Nächster Schritt nach dem „Gemeinsamen Standpunkt“ ist die 2. Lesung des Europäischen
Parlaments. Die konstruktiven und von der Bundesregierung begrüßten Vorschläge des
interfraktionellen Antrags geben den Europa-Abgeordneten wichtige Anregungen für deren
eigene Arbeiten an dem Richtlinienentwurf. Wenn die 2. Lesung in ein
Vermittlungsverfahren mündet, ist dies auch bei der weiteren Positionierung der
Bundesregierung im Rat zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dorothee Dick
emailanfrage@renate-kuenast.de schrieb:
Nachricht:
Ich wollte nur mein Bedauern für den inflationär sterbenden Demokratiebegriff des
heutigen Europas ausdrücken, sollte im "Fischerei- und Landwirtschaftsausschuss" der
EU demnächst die aktuelle Fassung der Softwarepatentregelung abgenickt werden. Ich denke Argumente dagegen wurden schon genug gebracht, es ist jetzt letztlich nur eine Frage des Gewissens - bin gespannt ob zumindest Politiker der Grünen noch eines haben.
mit freundlichen Grüßen
Mirko <snip>