Schaut z.B. auch mal bei wer-weiss-was.de in die Rechtsforen, dort dürfen Fragen immer nur fiktiv gestellt werden und immer nur fiktiv geantwortet werden. Das als allgemeiner Hinweis, hier konkret zu antworten.
Aber wir können ja mal einen fiktiven Fall konstruieren:

PureCoder_X hat ein begnadetes Programm geschrieben und ist zusätzlich noch grosszügig, in dem er es als Frewware anbietet. Da er weiss, dass es viele gibt, die ebenso grosszügig sind, weil sie das Programm wirklich gebrauchen können und gerne etwas zurückgeben wollen, hat er eine "Spenden"-Möglichkeit geschaffen.
Sämtliche Euros, Dollars, Cents, Yen zählen ab dem ersten Cent zu seinen Einkünften - und nicht nur das!
Auch wenn ihm z.B. aufgrund der Softwareüberlassung jemand eine Voll-Lizenz z.B. für PureBasic schenkt, hat er damit einen geldwerten Vorteil erzielt, den er voll versteuern muss - in Höhe des jeweiligen Wertes.
Ist PureCoder_X nun zu faul, sich für 20 EUR bei seiner Gemeinde eine Gewerbeanmeldung zu holen, dürfte ihm das Finanzamt eine Schnute zeigen und seine Betätigung als Programmierer als Hobby und Liebhaberei ansehen - und ihm damit sämtliche Abzugsmöglichkeiten nicht anerkennen. Die Einnahmen muss er allerdings zu seinem persönlichen Steuersatz, der sich aus seiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Sozialleistungen, steuerfreie Einnahmen) ergibt, versteuern.
Nachdem PureCoder_X vor der Anschaffung eines neuen Laptops steht und doch einiges an Spenden = Einnahmen reingekommen ist, denkt er sich, hey, wäre doch nett, wenn der zumindest mit den Einnahmen verrechnet würde. Also wird er oben genannte Gewerbeanmeldung durchführen. Die Gemeinde wird ihn wiederum beim Finanzamt sowie bei der Industrie- und Handelskammer melden. Letzterer wird er dann erklären, dass sein Gewinn aus seiner Tätigkeit sehr gering ist, so dass er keine Kammerbeiträge zahlen muss.
Auch das Finanzamt wird von PureCoder_X wissen wollen, was er denn nun genau macht.
Und nun hat PureCoder_X einige Möglichkeiten. Sofern sein UMSATZ (Summe aller Spenden = Einnahmen sowie dem Verkauf von Lizenzen aus anderen Programmen, Beratungen, Webseitenerstellungen und und und halt allem, wo er Geld für reinbekommt) unter 14.705,88 € liegt, kann er sich gegenüber dem Finanzamt auf die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG berufen und keine Umsatzsteuer berechnen.
Halt - hiess die Grenze nicht:
"Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden USt im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird ..."
Stimmt! Also, es zählen die 17.500 € nicht für dieses Jahr, sondern für das Vorjahr! Also, bleibt die für kleinere (Software-)Unternehmer fast utopische Grenze von 50.000 EUR, wo meist Umsatz mit dem Gewinn fast oder identisch ist, da man nicht handelt sondern nur die Frucht eigener Geisteskraft veräußert.
Warum aber nun 14.705 €? Weil es heisst, der UMSATZ ZUZÜGLICH DER DARAUF ENTFALLENEN USt ...
14705 € *1,19 % = 17498,95 EUR ...
Also, wenn PureCoder_X an dieser Grenze ist, sollte - sofern er der Umsatzsteuermeldung, Vorauszahlung, Abrechung entgehen möchte - dann im Dezember den Spenden-Button rausnehmen, um nicht mit dem Umsatz darüber zurutschen.
Ansonsten ist er nämlich verpflichtet ...
ach lest doch selber mal unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteu ... schland%29
Dort ist auch nachzulesen, was es mit der Vorsteuer auf sich hat.
Naja - und neben der eventuellen Umsatzsteuer ist PureCoder_X auch zur Zahlung einer Einkommenssteuer verpflichtet, wenn sein Gesamteinkommen die Grenze von 7.664 EUR überschreitet.
Sprich, hat PureCoder_X keine weiteren Einnahmen (Gewinn als Einnahmen-Ausgaben) als aus seiner Software und diese bleiben unter
dem obigen Satz, zahlt er keine Steuern. Erhält er 7.665 EUR, zahlt er auf den ersten Euro darüber 15 %.
Ist aber PureCoder_X zum Beispiel ein reicher Erbe und erzielt z.B. aus Mieteinnahmen über 52.152 EUR im Jahr, muss er für jeden Euro, den er für seine Software "gespendet" bekommt, 42 % an das Finanzamt und damit uns alle abgeben.
Nachzulesen hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommens ... schland%29
Ja und was kann PureCoder_X nun noch als Ausgaben geltend machen?
Dafür wäre folgendes interessant zu lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsausgabe
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Einnahmen% ... ssrechnung
Viel Spass bei der Lektüre
