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Verfasst: 09.07.2007 15:23
von Exabot
Liebe Freunde,
vielleicht könnte Herr Schäuble auch gemeint haben:

Wenn unsere amerikanischen Freunde Herrn Bin Laden gestellt haben und Soldaten unserer real existierenden Bundeswehr daneben stehen, während Soldaten der US-Armee (oder einer Anderen) dabei sind Ihn (Bin Laden) zu exekutieren, kann man dann die Soldaten der Bundeswehr zur Rechenschaft ziehen?
Wegen:
a) Beihilfe zum Mord?
b) Unterlassener Hilfeleistung?
c) Usw..
Sollte hier nicht tatsächlich eine Absicherung unserer Soldaten durch das Gesetz geschaffen werden, zumal gewisse Filmaufnahmen eine gewisse Schießfreudigkeit gewisser amerikanischer Freunde erkennen lassen?
Schließlich ist es Herr Schäubles Aufgabe die Bürger der Bundesrepublik Deutschland vor Unbill gewisser Art zu schützen, oder?

Mit freundlichen Grüßen
Spider

Verfasst: 09.07.2007 17:00
von Kaeru Gaman
das ist natürlich ein gewichtiger punkt, wie auch etliche anderen schon genannten.

gewiss ist es wünschenswert die rechtslage zu klären und gesetzeslücken zu ergänzen, und die bürger vor guerillas zu schützen...

aber wenn wir schon die investigatorischen möglichkeiten des big brother akzeptieren müssen,
(schließlich werden wir nicht gefragt - die informationsdienste werden es einfach tun)
dann sollten wir wenigstens die exekutivmöglichkeiten des big brother im rahmen halten.

....und dazu brauchen wir keinen alt-politiker, dessen karriere in den letzten zügen liegt,
und der versucht, sie am leben zu erhalten indem er den advocatus diavoli raushängen lässt...

Verfasst: 09.07.2007 19:06
von tmjuk
Also ich sehe den Vorstoß mit dem "Bundestrojaner" als ABM-Maßnahme.

Denn bei den Datenmengen, die dann anfallen werden, braucht das BKA dringend noch Computerspezialisten.
Aber die kommen dann bestimmt aus Indien :freak:

Torsten

Verfasst: 09.07.2007 20:00
von Zaphod
Der Bundestrojaner wird nur gezielt eingesetzt, die anfallenden Datenmengen sind also nicht so groß wie man glauben mag. Gegen die steigende flut von Beweismitteln hat man sich schon abgesichert indem es jetzt einfach reicht zu einem Straftatbestand ein paar Beweise zu finden. Der Rest wird dann oft gar nicht mehr gesichtet.

Die rechtliche Absicherung deutscher Soldaten kann nicht Schäubles wahre Intention sein, denn auch Schäuble weiß, das nationales Recht weder über Völkerrecht noch über Menschenrechte steht und dieses Gesetz somit in einem Kriegsverbrecher Tribunal vollkommen bedeutungsleer wäre.
Nur weil die Amerikaner die Genfer Konvention zu Klopapier umgedeutet haben heißt nicht, dass die jetzt prinzipiell nicht mehr gilt. Wir haben nicht die Position der USA unsere Soldaten vor einem Tribunal zu schützen.

Verfasst: 10.07.2007 06:31
von ZeHa
@ vTuT: Wenn man jemanden "gezielt töten" kann, dann sollte man ihn auch "gezielt festnehmen" können. Das mag sicherlich ein wenig schwieriger sein, müßte aber genauso im Rahmen des Machbaren liegen. Beim Saddam hat's ja auch irgendwie geklappt (auch wenn der dann den Amis "weggenommen" wurde).

Verfasst: 10.07.2007 07:04
von vonTurnundTaxis
Festnehmen ist ja OK, aber nicht ermorden ...

Verfasst: 10.07.2007 07:08
von Kaeru Gaman
kommt immer auf die situation drauf an, und Saddam war da wohl weniger der regelfall.

grundsätzlich riskiere ich mit dem versuch der festnahme eher das leben meiner leute und kollateralschäden,
als wenn ich nur einen tötungsbefehl ausführen brauche.

im schlechtesten fall sprengt der kerl sich, ein dutzend meiner leute, das flughafengebäude und drei dutzend zivilisten,
anstatt dass er nur umfällt weil einer meiner dutzend leute freies schußfeld hatte.


PS:
vonTurnundTaxis hat geschrieben:Festnehmen ist ja OK, aber nicht ermorden ...
einen gegner zu eliminieren der eine bedrohung für die gesellschaft ist, ist kein mord.

natürlich ist die kernfrage, wer entscheidet dass jemand eine bedrohung ist und auf welcher grundlage,
aber das ist eine sozio-politische frage, keine taktische.
meine obenstehende betrachtung der problematik ist taktisch, nicht politisch.

aus dem Blickwinkel des NS-Regimes betrachtet, war Stauffenberg ein Terrorist.

Verfasst: 10.07.2007 09:20
von hardfalcon
Innerhalb der EU (und in den meisten andern Làndern der Welt auch) ist die Todesstrafe abgeschafft, und das aus *sehr* guten Gründen. Das Hauptargument dabei war ja, dass sich im Nachinein rausstellt, dass der Verurteilte/Hingerichtete unschuldig ist/war (und das, obwohl das Urteil im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gefällt wurde!).
Jetzt kommt da also diese paranoide, geistesgestörte Ausgeburt eines Innenministers daher, und will in einem Staat, in dem schon die NORMALE Todesstrafe vom Grundgesetz her verboten ist, die gezielte Tötung durch den Staat OHNE IRGENDEIN GERICHTSVERFAHREN gesetzlich legitimieren.
Der Typ gehört schlicht und ergreifend wegen Volksverhetzung und verfassungsfeindlicher Aktivitäten abgeurteilt.
Und wenn dann noch so armselige Gestalten wie ein Ronald Pofalla (seines Zeichens ja immerhin Generalsekretär der gleichen Partei, der auch Schäuble angehört), und andere, die sich profilieren wollen, sowas ganz offen unterstützen, dann wird es langsam Zeit für das hier:
Art. 21 (2) GG hat geschrieben:Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Verfasst: 10.07.2007 13:36
von bobobo
Genau wegen deshalb will der BundesInnenWolfgang (gleichzeitig
VerfassungsWolfgang) ja auch die Verfassung anknabbern.

Rollt ihn den Berg runter .. aber schnell

Verfasst: 10.07.2007 13:43
von hardfalcon
bobobo hat geschrieben:Rollt ihn den Berg runter .. aber schnell
Bisher wollte ichs mir verkneifen, aber jetzt wo du es sagst:
Schäubles Problem mit dem Internet ist ja nur seine Frustration darüber, dass er nicht nis Internet gehen kann... Nicht auszudenken wenn ihn einer reinrollt, aber nich mehr rausrollt... :twisted: