Zum anderen ist mir letztens dieser Thread wieder eingefallen und bei Wikipedia steht folgendes:
Also ich verstehe natürlich das wenn ich jetzt die Volksbank lahmlege und deswegen Schäden entstehen, ich dafür haften muss. Logisch. Ist ja so wie wenn ich bei Lidl reingehe und mit einem Baseballschläger alle Kassen kaputtmache.In Deutschland ist die Beteiligung an DoS-Attacken als "Computersabotage" nach § 303b Abs. 1 StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht, wenn die Dateneingabe oder -übermittlung in der Absicht erfolgt, einem anderen Nachteil zuzufügen, und dadurch eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, erheblich gestört wird.[11][12]
Gemäß § 303b Abs. 3 StGB ist auch der Versuch strafbar. Daneben ist ferner auch die Vorbereitung einer Straftat nach § 303b Abs. 1 StGB selbst strafbar, § 303b Abs. 5 StGB i. V. m. § 202c StGB. Hierunter fällt insbesondere die Herstellung und Verbreitung von Computerprogrammen für DoS-Attacken.[13]
Außerdem kann der Geschädigte Schadenersatz fordern.[14]
Nun gibt es ja aber noch andere Situationen die für mich wieder unlogisch sind. Dort steht ja das wenn ich anderen einen Nachteil hinzufüge... Heißt das wenn ich von meinem Kumpel seine Homepage lahmlege wo eh nie einer draufgeht geht das klar
Und dann finde ich es ja auch unklar formuliert was mit versuch gemeint ist... Wenn ich meinen Computer mit DSL 16000er Anbindung nehme und Google mit Anfragen überhäufe, werden die ganz sicher nicht langsamer oder gehen offline. Ist das ein Versuch? Also ich finde es echt komisch in was für einem Rechtssystem man sich hier bewegt... Eigentlich muss man ja Jura studieren um zu wissen was man darf und was nicht?!
