Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man mit einem Bürgerbegehren (oder wie das Zeug heißt) keine Ausländergestetze fordern kann.
Also sowas wie "Schlechte Ausländer ausweisen" kann man von der Verfassung her nicht einfordern.
@Hroudtwolf:
selbstverständlich muß es minderheiten schutz geben, nämlich den die grundrechte von minderheiten im zweifelsfall vor begehren der mehrheit zu schützen. denk doch mal an den holocaust, der war doch ein klares beispiel warum sowas nötig ist.
die texte auf netzgegenlinkegewalt.de stemmen vom bekannten neonazi fred ballschuh und sind schon daher kaum als objektiv zu betrachten. wer sich mit linker gewalt auseinandersetzen will sollte sich an www.verfassungsschutz.de halten. wenn du objektiv über rechte gewalt lesen willst gehst du ja auch nicht auf eine linksradikale seite oder?
@Hroudtwolf:
selbstverständlich muß es minderheiten schutz geben, nämlich den die grundrechte von minderheiten im zweifelsfall vor begehren der mehrheit zu schützen. denk doch mal an den holocaust, der war doch ein klares beispiel warum sowas nötig ist
Wobei der Holocaust nicht ein Volksbegehren als Ursache hatte.
Es muss so sein, daß die Masse das Recht vor dem Einzelnen hat.
Schliesslich sind wir eine Gesellschaft und die funktioniert mehr und mehr wie ein Metawesen das wohl über sich selbst entscheiden dürfen soll.
@Hroudtwolf:
Es muss so sein, daß die Masse das Recht vor dem Einzelnen hat.
Möglich. Aber nicht auf Kosten des Einzelnen.
Die Masse hier z. B. will, dass du zu deren Überzeugung "konvertierst". Tust du es? Nein, du hast deinen eigenen Willen.
Der Utilitarismus ist keine einfache Sache, sowas muss gut durchdacht werden.
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