Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur

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DarkDragon
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Re: Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur

Beitrag von DarkDragon »

Ohh ich seh grad, das hat ja jemand schon geposted. Sorry.
Angenommen es gäbe einen Algorithmus mit imaginärer Laufzeit O(i * n), dann gilt O((i * n)^2) = O(-1 * n^2) d.h. wenn man diesen Algorithmus verschachtelt ist er fertig, bevor er angefangen hat.
Little John

Re: Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur

Beitrag von Little John »

ARD tagesthemen:

Chaos Computer Club kritisiert Internet-Kenntnisse des Parlaments
Die digitale Ahnungslosigkeit der Gesetzgeber
Little John

Re: Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur

Beitrag von Little John »

Köhler hat das Gesetz nun unterschrieben. Allerdings wolle die jetzige Bundesregierung die darin vorgesehenen Sperren angeblich nicht umsetzen, sondern nach dem Grundsatz "Löschen statt Sperren" vorgehen.
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Rings
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Re: Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur

Beitrag von Rings »

Am besten mal bei der FDP anrufen und dann sagen man hätte sich verwählt ;)
Rings hat geschrieben:ziert sich nich beim zitieren
Little John

Re: Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur

Beitrag von Little John »

Rings hat geschrieben:Am besten mal bei der FDP anrufen und dann sagen man hätte sich verwählt ;)
:bounce:
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Vera
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Re: Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur

Beitrag von Vera »

Danke für die traurige Benachrichtigung :(

Ist es nicht erschreckend, ein Gesetz auf den Weg zu schicken, dessen Umsetzung man 'angeblich' gar nicht verfolgen will, sondern stattdessen es mit dem Löschen 'zu versuchen' ?
Laut Heise sind die Grünen schon dabei, das Websperren-Gesetz wieder aufheben zu lassen.

Aber in diesem Zusammenhang hab ich noch dieses Grundsatz-Urteil gefunden 'Kinderpornos anklicken ist strafbar', worin es heißt:
Auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher, ohne ein manuelles Abspeichern, bringe Nutzer in den Besitz der Dateien, hieß es in der Begründung des OLG Hamburg vom heutigen Montag. "Die Entscheidung gilt als Grundsatzurteil und ist das bundesweit erste Revisionsurteil zu dieser umstrittenen Rechtsfrage nach dem Besitzbegriff", sagte ein Gerichtssprecher.
Fragt sich da nicht, ob nicht der größte Teil des simplen Surfens schon strafbar ist, wenn auf fast jeder Seite urheberrelevante Inhalte vorhanden sind ???
Da bräuchte es aber auch bitte STOP-Schilder, um mich vor dem ungewollten Betrachten geschützer Inhalte zu schützen - sowie GEWÄRUNGS-Schilder, die mir das unvermeintliche Arbeitsspeicher-zwischenspeichern ausdrücklich erlauben !

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Vera
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Re: Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur

Beitrag von Vera »

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