Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur
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Re: Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur
Ohh ich seh grad, das hat ja jemand schon geposted. Sorry.
Angenommen es gäbe einen Algorithmus mit imaginärer Laufzeit O(i * n), dann gilt O((i * n)^2) = O(-1 * n^2) d.h. wenn man diesen Algorithmus verschachtelt ist er fertig, bevor er angefangen hat.
Re: Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur
ARD tagesthemen:
Chaos Computer Club kritisiert Internet-Kenntnisse des Parlaments
Die digitale Ahnungslosigkeit der Gesetzgeber
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Re: Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur
Köhler hat das Gesetz nun unterschrieben. Allerdings wolle die jetzige Bundesregierung die darin vorgesehenen Sperren angeblich nicht umsetzen, sondern nach dem Grundsatz "Löschen statt Sperren" vorgehen.
Re: Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur
Am besten mal bei der FDP anrufen und dann sagen man hätte sich verwählt 

Rings hat geschrieben:ziert sich nich beim zitieren
Re: Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur
Rings hat geschrieben:Am besten mal bei der FDP anrufen und dann sagen man hätte sich verwählt

- Vera
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Re: Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur
Danke für die traurige Benachrichtigung
Ist es nicht erschreckend, ein Gesetz auf den Weg zu schicken, dessen Umsetzung man 'angeblich' gar nicht verfolgen will, sondern stattdessen es mit dem Löschen 'zu versuchen' ?
Laut Heise sind die Grünen schon dabei, das Websperren-Gesetz wieder aufheben zu lassen.
Aber in diesem Zusammenhang hab ich noch dieses Grundsatz-Urteil gefunden 'Kinderpornos anklicken ist strafbar', worin es heißt:
Da bräuchte es aber auch bitte STOP-Schilder, um mich vor dem ungewollten Betrachten geschützer Inhalte zu schützen - sowie GEWÄRUNGS-Schilder, die mir das unvermeintliche Arbeitsspeicher-zwischenspeichern ausdrücklich erlauben !
prost-mahlzeit - es ist angerichtet ~ Vera

Ist es nicht erschreckend, ein Gesetz auf den Weg zu schicken, dessen Umsetzung man 'angeblich' gar nicht verfolgen will, sondern stattdessen es mit dem Löschen 'zu versuchen' ?
Laut Heise sind die Grünen schon dabei, das Websperren-Gesetz wieder aufheben zu lassen.
Aber in diesem Zusammenhang hab ich noch dieses Grundsatz-Urteil gefunden 'Kinderpornos anklicken ist strafbar', worin es heißt:
Fragt sich da nicht, ob nicht der größte Teil des simplen Surfens schon strafbar ist, wenn auf fast jeder Seite urheberrelevante Inhalte vorhanden sind ???Auch das kurzfristige Herunterladen in den Arbeitsspeicher, ohne ein manuelles Abspeichern, bringe Nutzer in den Besitz der Dateien, hieß es in der Begründung des OLG Hamburg vom heutigen Montag. "Die Entscheidung gilt als Grundsatzurteil und ist das bundesweit erste Revisionsurteil zu dieser umstrittenen Rechtsfrage nach dem Besitzbegriff", sagte ein Gerichtssprecher.
Da bräuchte es aber auch bitte STOP-Schilder, um mich vor dem ungewollten Betrachten geschützer Inhalte zu schützen - sowie GEWÄRUNGS-Schilder, die mir das unvermeintliche Arbeitsspeicher-zwischenspeichern ausdrücklich erlauben !
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- Vera
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Re: Öffentliche Online-Petition gegen Internetzensur
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