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Verfasst: 05.09.2006 18:22
von ZeHa
dann kann keiner nachträglich kommen, sich SCHNÜRTZLBRÜMPF als Marke eintragen lassen und Dich abmahnen.

Das würde glaub - bei diesem Namen - sowieso keiner tun :mrgreen:

@ AND51 alias AND-Software:

Okay, da hab ich mich mit den Jahren wohl wirklich etwas geirrt ;) aber es kann auch sein, daß es erst vor wenigen Monaten von 5 auf 10 erhöht wurde, vielleicht im Zuge einiger EU-Norm-Anpassungen oder so. Aber wie auch immer, die 10 Jahre sind auf jeden Fall die aktuellste Information.

Verfasst: 05.09.2006 21:27
von AND51
Danke für eure Tipps!
Das das jetzt so viel Geld kostet, wusste ich auch nicht, dann werde ich das natürlich liebr in einen neuen Computer investieren.

Soll das also heißen, es kann keiner mehr daherkommen und seine Firma "TO-Multi Tool" nennen (siehe mein Projekt)? Das ist gut...

Und wenn ich mich doch AND51 statt AND.Software nenne, gibt es da nicht Probleme mit AND1 ?

Verfasst: 05.09.2006 21:37
von Kaeru Gaman
> Soll das also heißen, es kann keiner mehr daherkommen und seine Firma "TO-Multi Tool" nennen (siehe mein Projekt)? Das ist gut...

ganz so einfach ist das auch nicht mit dem gewohnheitsrecht...

lies dir lieber die kompletten wiki-artikel zu dem thema durch.

Verfasst: 05.09.2006 21:37
von Kiffi
AND51 hat geschrieben:Und wenn ich mich doch AND51 statt AND.Software nenne, gibt es da nicht Probleme mit AND1 ?
bei den derzeitigen Horrormeldungen, die man so täglich liest, kann das wohl
niemand so genau sagen. Da werden die "Schwarzen Seiten" plötzlich als
Gefahr für die "Gelben Seiten" angesehen [1] oder Mike Rowe darf keine
Software unter seinem Namen anbieten [2] (um mal hier 2 besonders
abstruse Meldungen zu nennen).

Grüße ... Kiffi

[1]: http://www.heise.de/newsticker/meldung/20599
[2]: http://www.heise.de/newsticker/meldung/43765

Verfasst: 05.09.2006 21:46
von ZeHa
Soweit ich weiß, muß man seinen Markennamen auch in einer bestimmten Branche eintragen. AND1 scheint ein Sportartikelhersteller zu sein, das würde dann bedeuten, daß er Dir da eigentlich nicht in die Quere kommen dürfte.

Aber auch hier kommt es drauf an wie bekannt jemand ist. Du kannst z.B. nicht Software unter dem Namen Coca Cola rausbringen, auch wenn Coca Cola nicht im Software-Sektor tätig ist ;) aber bei kleineren Sachen (wobei ich nicht weiß ob AND1 klein ist) wird wie gesagt in Branchen registriert.

Aber auch hier wieder keine 100%ige Garantie für das Gesagte, am besten anderswo informieren (Kaeru hat schon Recht mit seinen Wikipedia-Links, da wirst Du sicher fündig).

EDIT: @ Kiffi:
Das mit dem Mike Rowe Soft ist aber auch klar, denn es dürfen nichtmal Markennamen gewählt werden, mit denen irgendwas großes anderes verwechselt werden könnte ;) also auch kein Nicrosoft. Und keine Getränke unter dem Namen Goca Gola, und keine Sportklamotten unter dem Namen adibas! :)

Verfasst: 05.09.2006 23:28
von bluejoke
Allerdings ist das doch sein Name, also hat auch er Rechte daran. Und wie wichtig ist eine phonetische Ähnlichkeit, wenn es sich um ein fast ausschließlich geschriebenes Umfeld handelt?

Verfasst: 06.09.2006 00:07
von ZeHa
Klar ist es sein Name, aber "Mercedes" ist z.B. auch ein weiblicher Vorname. Ich glaube aber kaum, daß eine Frau, die Mercedes heißt, ein Gewerbe in der Auto-Branche unter ihrem Vornamen eröffnen kann.

Außerdem würde ich das nicht als "fast ausschließlich geschriebenes Umfeld" bezeichnen. Es gibt tonnenweise Pressekonferenzen, Interviews, etc, zudem werden solche Namen ja auch untereinander gesprochen. Wenn ich jetzt zu Dir sage "kennst Du schon das neue ... von Mike Rowe Soft?", dann müßte ich immer gleich hinterhersagen "also ich mein jetzt nicht die Firma vom Bill, sondern Mike ROOOUUUWW Soft".

Verfasst: 06.09.2006 00:27
von Ligatur
Mal was allgemeines zu solchen Threads, die rechtliche Fragen betreffen.
Wenn Antworten kommen, die einigermaßen fundiert sind lässt sich dagegen sicherlich nichts sagen, aber bei Antworten à la "Mach das nur, da wird schon nichts passieren" oder "Ich glaube das und das wird gehen" ist das schon etwas fragwürdig, gerade bei solchen Fragen, wo es für den betreffenden richtig teuer werden kann.
Was das "Gewohnheitsrecht" betrifft, so hat die Tageszeitung "TAZ" jahrelang eine Tatze als Logo gehabt, diese aber nicht schützen lassen. Irgendwann hat Jack Wolfskin diese dann schützen lassen und die TAZ durfte sie nicht weiter benutzen, trotz "Gewohnheitsrecht"

Verfasst: 06.09.2006 00:31
von Kaeru Gaman
Ligatur hat geschrieben:Was das "Gewohnheitsrecht" betrifft, so hat die Tageszeitung "TAZ" jahrelang eine Tatze als Logo gehabt, diese aber nicht schützen lassen. Irgendwann hat Jack Wolfskin diese dann schützen lassen und die TAZ durfte sie nicht weiter benutzen, trotz "Gewohnheitsrecht"
gutes beispiel.

deswegen meine ich ja, man sollte sich auf jeden fall erstmal umfassend informieren.

die wiki-artikel zum markenrecht kenne ich nicht, aber ich habe mir vor ner weile die zum urheberrecht besonders in bezug auf fotos durchgelesen, und ich muss sagen, die sind wunderbar fundiert und informativ.

und wenns ans eingemachte geht, also man wirklich nen markennamen führen will, dann kommt man um ne vernünftige rechtsberatung nicht drumrum, will heißen, frag nen anwalt, oder nen jura-student, der das auch als fachgebiet hat und mindestens im 5.-6. semester ist.

Verfasst: 06.09.2006 06:33
von #NULL
Ligatur hat geschrieben:Was das "Gewohnheitsrecht" betrifft, so hat die Tageszeitung "TAZ" jahrelang eine Tatze als Logo gehabt, diese aber nicht schützen lassen. Irgendwann hat Jack Wolfskin diese dann schützen lassen und die TAZ durfte sie nicht weiter benutzen, trotz "Gewohnheitsrecht"
wenn der wolf duch den schnee schleicht, man macht er dann schleichwerbung?
naja.. homo homini lupus