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Verfasst: 29.11.2008 17:00
von Xaby
Also für mein Forum brauche ich ein Programm, womit die User Daten hochladen können, wie z.B. Werbetrailer.
Eine Art YouTube mit Passwort-Schutz.
Deine Webseite braucht übrigens in Deutschland ein Impressum.
Da muss du wohl so oder so den Kopf für hinhalten.
Da es sich um eine Webseite handelt, sollte es sich wie xperience2003 das schon richtig sagt,
bei deiner Software nicht um extra Software zum Runterladen handeln, sondern eher etwas wie eine Browseranwendung.
Kannst es auch ganz anders lösen. In dem du dein Forum mit
Passwort versiehst und ihr euch die Trailer über Rapidshare anbietet.
Und wenn es Trailer sind, wird es die sicher auch schon bei YouTube geben.
Kannst auch dort von die Links mit in dein Forum einbetten.
Spart eigenen Treffic

Verfasst: 29.11.2008 17:08
von Joel
ZeHa hat geschrieben:Gibt es einen speziellen Grund, warum Du Dich da drin nicht erwähnen willst?
Nein, nur bei menchen steht da dann die Straße und PLZ. Sobald das nur der Name ist, ist das OK. Ich möchte nur nicht direkt meine Wohnadresse überall Rumposaunen.
Naja, Traffic habe ich genug. So viele Nutzer wird das Programm ja nicht haben. Ist nur ein kleines Forum! Impressum habe ich auch im Forum integriert.
Ich möchte ein Programm programmieren, weil php keine 100 MB großen Dateien hochladen kann. PHP ist da irgentwie nicht zu in der Lage, die Übertragung bricht dann einfach ab. Deswegen möchte ich ein Programm dafür programmieren
Verfasst: 29.11.2008 18:13
von memdee
Joel hat geschrieben:ZeHa hat geschrieben:Gibt es einen speziellen Grund, warum Du Dich da drin nicht erwähnen willst?
Nein, nur bei menchen steht da dann die Straße und PLZ. Sobald das nur der Name ist, ist das OK. Ich möchte nur nicht direkt meine Wohnadresse überall Rumposaunen.
Wirst du aber müssen gem. §5 Telemediengesetz:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt
Allerdings:
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht hat geschrieben:
Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
Im Übrigen vielleicht noch ganz interessant:
http://www.internetrecht.justlaw.de/Anb ... ressum.htm
Verfasst: 29.11.2008 18:24
von Joel
Aso, ja, das Forum ist nicht für jeden zugänglich.
Verfasst: 29.11.2008 18:38
von ZeHa
@ memdee: Das gilt aber fürs Webseiten-Impressum, nicht für den "About-Dialog" einer Software
Verfasst: 29.11.2008 18:46
von memdee
Schon klar - genau darum gings doch auch in dem Fall.
Die "Hauptfrage" ist damit nicht geklärt, ist klar.
edit: Übrigens ganz interessant: Laut §1 TMG sind Telemedien "alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste", worunter ja auch Software fallen müsste, und somit würde die Auskunftsverpflichtung auch auf diese zutreffen. Oder steh ich aufm Schlauch?

Verfasst: 29.11.2008 21:53
von KatSeiko
Mach nen Schritt zurück, dann stehst du nicht mehr drauf. Damit ist in diesem Fall eben die Website gemeint.
Mein Impressum beinhaltet übrigens die Adresse webmaster@... - wenn jemand wissen will wo ich wohne, soll er doch bitte da oder im Whois nachfragen...
Abmahnungen gabs noch keine, aber ich will's nicht beschreien...
Verfasst: 20.01.2009 18:39
von memdee
Sorry für die Leichenschändung, aber das hier ist einfach zum Gackern:
http://abmahnr.de/
Verfasst: 20.01.2009 19:03
von DarkDragon
Zu dem Thema gibts genug Material im Internet.
So z.B. das frei erhältliche Buch von
Rainer Kuhlen:
"Erfolgreiches Scheitern — eine Götterdämmerung des Urheberrechts?"
http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/RK2008_ONLINE/