Verfasst: 17.07.2007 20:46
1) Die kommerzielle Lizenz von Qt erwerben und sein Programm unter irgendeiner beliebigen Lizenz veröffentlichen.
Darum geht's mir jetzt nicht direkt - mir geht's drum, daß der User die Lib nicht weitergeben darf. In Deinem Beispiel kauft aHeZ nun die Qt-Lib, zahlt dafür einen stolzen Preis, soll nun aber nicht die Lib ein bißchen abändern dürfen und dann z.B. als Tq weiterverkaufen dürfen, mit ein paar neuen Features.
Aber da dies ja nun zwei völlig verschiedene Lizenzen sind, gehe ich davon aus, daß aHeZ das sowieso nicht dürfte? In dem Fall wäre ja alles geregelt. Das heißt also, ich müßte das Programm einerseits unter eine freie Lizenz stellen, die Änderungen nur kostenlos weiterzugeben erlaubt, und andererseits unter eine restriktive Lizenz, die ich selbst formulieren müßte, da es hierfür scheinbar keine fertige Lizenz gibt. Ist das so richtig?
Und wenn ja, läßt sich sowas auch in eine einzige Lizenz packen? Also damit es nur DIE EINE Lizenz gibt, die aber zwei unterschiedliche Arten der Nutzung erlaubt?
EDIT: Ich versuche nochmal zusammenzufassen, was die Lizenz genau abdecken / erlauben / verbieten müßte:
- es handelt sich um eine Lib / eine Engine
- der SourceCode kann bei mir runtergeladen werden
- die Nutzung ist für nichtkommerzielle Projekte kostenlos
- die Nutzung ist für kommerzielle Projekte kostenpflichtig
- der Code darf beliebig geändert werden, aber nur binär im Zusammenhang mit dem Projekt weitergegeben werden
- Änderungen am SourceCode können an mich geschickt werden, und ich entscheide, ob und wie das in den bestehenden Code reinkommt
Die letzten beiden Punkte sind jetzt noch so wie im ersten Posting von mir. Jedoch wäre hierfür auch denkbar, daß der Code eben auch MIT Änderungen weitergegeben werden darf, allerdings NUR unter dem nichtkommerziellen Teil der Lizenz. Was auf keinen Fall passieren darf, ist, daß jemand die Lib für kommerzielle Nutzung erwirbt, modifiziert, und dann unter derselben kommerziellen Lizenz weiterverkauft (mir also quasi mit meinem eigenen Produkt Konkurrenz macht).
Darum geht's mir jetzt nicht direkt - mir geht's drum, daß der User die Lib nicht weitergeben darf. In Deinem Beispiel kauft aHeZ nun die Qt-Lib, zahlt dafür einen stolzen Preis, soll nun aber nicht die Lib ein bißchen abändern dürfen und dann z.B. als Tq weiterverkaufen dürfen, mit ein paar neuen Features.
Aber da dies ja nun zwei völlig verschiedene Lizenzen sind, gehe ich davon aus, daß aHeZ das sowieso nicht dürfte? In dem Fall wäre ja alles geregelt. Das heißt also, ich müßte das Programm einerseits unter eine freie Lizenz stellen, die Änderungen nur kostenlos weiterzugeben erlaubt, und andererseits unter eine restriktive Lizenz, die ich selbst formulieren müßte, da es hierfür scheinbar keine fertige Lizenz gibt. Ist das so richtig?
Und wenn ja, läßt sich sowas auch in eine einzige Lizenz packen? Also damit es nur DIE EINE Lizenz gibt, die aber zwei unterschiedliche Arten der Nutzung erlaubt?
EDIT: Ich versuche nochmal zusammenzufassen, was die Lizenz genau abdecken / erlauben / verbieten müßte:
- es handelt sich um eine Lib / eine Engine
- der SourceCode kann bei mir runtergeladen werden
- die Nutzung ist für nichtkommerzielle Projekte kostenlos
- die Nutzung ist für kommerzielle Projekte kostenpflichtig
- der Code darf beliebig geändert werden, aber nur binär im Zusammenhang mit dem Projekt weitergegeben werden
- Änderungen am SourceCode können an mich geschickt werden, und ich entscheide, ob und wie das in den bestehenden Code reinkommt
Die letzten beiden Punkte sind jetzt noch so wie im ersten Posting von mir. Jedoch wäre hierfür auch denkbar, daß der Code eben auch MIT Änderungen weitergegeben werden darf, allerdings NUR unter dem nichtkommerziellen Teil der Lizenz. Was auf keinen Fall passieren darf, ist, daß jemand die Lib für kommerzielle Nutzung erwirbt, modifiziert, und dann unter derselben kommerziellen Lizenz weiterverkauft (mir also quasi mit meinem eigenen Produkt Konkurrenz macht).