Programm das nicht zu schließen ist...

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Kaeru Gaman
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Beitrag von Kaeru Gaman »

das ist eben die frage, ob auf arrays zugegriffen werden kann, die nur teilweise im physikalischen speicher stehen.

schätze mal, mit "festplattenlimit" meinst du die größe des virtuellen speichers.
die ist nämlich auf 4095MB beschränkt.
(4GB mit 32bit adressierbar minus 1 unteres MB)
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Karl
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Beitrag von Karl »

Ja.

Windows bietet wohl nur noch die lineare Adressierung. Damit wären 4 GB die Grenze.

Was ist eigentlich mit Dateien, die größer sind als 4 GByte (DVD-Filmchen)?

Gruß Karl
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Kaeru Gaman
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Beitrag von Kaeru Gaman »

schätze mal, die werden teilgepuffert/gestreamt, nicht geladen...
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ZeHa
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Beitrag von ZeHa »

Ich dachte jedes Programm hat einen virtuellen Adreßraum von 8 GByte (oder einer anderen Zahl, weiß nicht genau).

Folglich müßte doch bei 8 GByte Schluß sein, selbst wenn die Festplatte noch mehr zuläßt und das FS größere Dateien handhaben könnte.
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Beitrag von Kaeru Gaman »

> Ich dachte jedes Programm hat einen virtuellen Adreßraum von 8 GByte

wie kommst du darauf? welches OS?

der virtuele Speicher ist maximal auf 4095MB einstellbar, jedenfalls unter w2k,
was auch logisch ist, da 32bit max. 4GB adressieren können.
wenn also jede speicherstelle eindeutig durch einen 32bit-pointer repräsentierbar sein soll, ist bei 4GB einfach schluss.
(und da das untere MB reserviert ist für alle möglichen systemkrempel, sind es effektiv 4095MB)
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Karl
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Beitrag von Karl »

Also, dann aufgepasst, wenn dir einer einen PC mit 8 GByte RAM andrehen will <)

Gruß Karl
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Beitrag von Kaeru Gaman »

@Karl

die betonung liegt auf 32bit..

ein 64bit system lacht über 4GB RAM...
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Karl
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Beitrag von Karl »

Ja,

schon klar, weil 2^32 < 2^64 ist?

Gruß Karl
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Beitrag von Kaeru Gaman »

yo, nich nur kleiner sondern genaugenommen die quadratwurzel.

ein 64bit system kann 4GB² adressieren, also 16ExaByte...
( Kilo, Mega, Giga, Tera, Peta, Exa)
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ZeHa
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Beitrag von ZeHa »

Jo ich sagte ja, daß ich die genaue Zahl grad nicht wußte, hatte irgendwie eine 8 im Hinterkopf. Aber ist ja auch egal, letztendlich ist die Aussage ja die gleiche - der Festplattenplatz und Auslagerungsdatei spielen ab einer gewissen Größe keine Rolle mehr, weil der virtuelle Adreßraum einfach begrenzt ist. In dem Fall halt auf 4 GByte ;)
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