Frage zu Impressum Gewerbegesetz und so ein Kram

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NicTheQuick
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Frage zu Impressum Gewerbegesetz und so ein Kram

Beitrag von NicTheQuick »

Hi Leute!

Wie viele vielleicht wissen, betreibe ich ja meine kleine Freakshow-Seite
unter http://www.diefreakshow.tk (falls dieser Link nicht funktioniert,
bitte den in der Signatur verwenden).

Da jetzt so gegen Ende diesen Jahres wahrscheinlich unsere "Freakshow 2"
als DVD fertig sein wird, wollte ich sie zusammen mit der ersten
Freakshow im Doppelpack online verkaufen. Jetzt geht das ja aber nicht
so einfach. Angeblich muss ich da noch irgendein Gewerbe anmelden und
Zeugs machen, auf das ich gar keine Lust habe. Wenn ich nur den Preis
für Versand und Rohlinge verlangen würde, wäre das ja kein Problem.
Aber ich will ja schon ein bisschen mehr dafür verlangen können.

Jetzt habe ich mir überlegt, ich schreibe auf der Seite einfach nur, dass
man uns, wenn Interesse besteht eine eMail schicken kann und erst dort
sage ich, was wir dafür verlangen und rechnen das dann per Überweisung
ab oder so. Würde das so funktionieren, oder würde ich dann dennoch
irgendwo gegen diese bescheuerten Gesetze verstoßen, die sowieso nur
jedem Geld abzocken wollen? Vorher werde ich natürlich nach allen
Regeln des Teledienstgesetzes mein Impressum anpassen.

Also jetzt die Frage an euch: Wer kennt sich aus, wer kann mir Tipps
geben oder helfen?

Danke schon im Voraus! :allright:
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AND51
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Beitrag von AND51 »

Also ich kenne mcih da auch nicht so aus, aber wenn alle Stricke reißen, wie wärs, wenn du bei Ebay deine DVDs als "Sofort Kaufen"-Auktion bei Ebay zu Geld machst?
Ich meine, die müssen auch keine Steuern abdrücken. Zwar verdienen die auf diese Weise nicht Ihren Lebensunterhalt, aber ich wüsste dennoch nicht, dass sie (außer Ebay-gebühren) irgendwas abdrücken müssen.
Ist natürlich nur so eine Idee.
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scurter
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Beitrag von scurter »

Hi Nic

ein paar selbstproduzierte DVD´s solltest Du zur Not noch bei eBay verkaufen können. Du müsstest natürlich den Profit in Deiner Einkommenssteuererklärunung dem Finanzamt beichten. :lol:
Eine Gewerbeanmeldung sollte dazu nicht unbedingt nötig sein. Die kannst Du auch noch nach ein paar Monaten nachholen.

Wenn das Ganze aber, was ich Dir wünsche, ein Million-Dollar-Seller wird, und Dich die deutschen Steuern annerven, könntest Du in irgendeinem "Steuerparadies", zur Not tut´s Irland oder die Slowakei, eine Verwertungsgesellschaft gründen und die Gewinne da auflaufen lassen. Du verkaufst Dir dann Deine Ware zum Selbstkostenpreis und zahlst hier kaum oder keine Steuern. Das ist gar nicht soo kompliziert und die DAX30 Jungs machen´s fast alle so.

Gruß scurter
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NicTheQuick
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Beitrag von NicTheQuick »

Naja, ich kenne jetzt nur jemanden, der seine eigenen Filme als DVD
unter der Hand verkauft. Und das waren dann so annähernd 150 Stück.

Wenn ich direkt so viele Leute kennen würde, die unsere DVD haben
wollen, würde ich das auch so machen, aber ich ich kennen höchstens 50
Leute, die mir meinen Film einfach so abkaufen würden.

Aber seit wann muss man seinen Profit bei eBay in der Einkommens-
steuererklärung dem Finanzamt beichten? Das hab ich noch nie gemacht.
Naja, was solls.
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Andre
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Beitrag von Andre »

@Nic: von hier http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/8-2-1.html
Arbeitnehmer brauchen Nebeneinkünfte aus selbstständiger Arbeit nur zu versteuern, wenn sie - nach Abzug der Betriebsausgaben - 410 € (800 DM*) im Jahr übersteigen. Wer also nur geringe Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit hat und ihnen so viele Kosten zuordnen kann, dass netto maximal 410 € (800 DM*) übrig bleiben, braucht sie gar nicht zu versteuern.
Nun bist Du zwar kein Arbeitnehmer. Hinsichtlich der Meldepflicht würde ich mich jedoch trotzdem an den >410 € Gewinn orientieren. Das gilt auch für EBay-Geschäfte.

Wenn Du keine anderen Einkünfte hast, kannst Du im Endeffekt auch wesentlich mehr Einkommen haben, ohne Steuern zu zahlen. Es gibt ja auch noch den Steuerfreibetrag in Höhe von 7664 €, siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Freibetrag

Mit der Anmeldepflicht eines Gewerbes kann ich Dir leider nicht mit genauen Quellen weiterhelfen. Wenn jedoch eine "auf Dauer mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausgelegte Tätigkeit" (ist so in etwas das Credo aus diversen Internetinformationen) vorliegt und Du die 410 € Gewinn überschreitest (bzw. dies zu erwarten ist), wird eine Anmeldung sicherlich auch fällig sein.

Näheres sagen sie Dir sicherlich auch auf der Gemeinde-/Stadtverwaltung. :wink:
Bye,
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stbi
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Beitrag von stbi »

Soweit ich weiss, brauchst Du eine Gewerbeanmeldung, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Gewerbeanmeldung ist übrigens billig (<20 EUR bei uns), geht sofort, tut nicht weh <) und Personalausweis genügt.

Kleinstbetriebe unter 17000 EUR Jahresumsatz müssen keine Umsatzsteuer abführen (dürfen natürlich auch keine verlangen) und haben nur eine vereinfachte Buchhaltungspflicht, von daher hält sich der Papierkrieg in Grenzen. Auch die IHK kostet nix.

Auch wenns für den Umsatz übertrieben ist, ist es meiner Meinung nach ein guter Einstieg in betriebswirtschaftliche Leben, weil Du Dich einfach um gewisse Sachen kümmern musst und dabei lernst.

Ansonsten hier noch ein Link: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm
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Es gibt keine Vista-Witze. Es ist alles wahr!
DarkDragon
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Beitrag von DarkDragon »

Andre hat geschrieben:@Nic: von hier http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/8-2-1.html
Arbeitnehmer brauchen Nebeneinkünfte aus selbstständiger Arbeit nur zu versteuern, wenn sie - nach Abzug der Betriebsausgaben - 410 € (800 DM*) im Jahr übersteigen. Wer also nur geringe Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit hat und ihnen so viele Kosten zuordnen kann, dass netto maximal 410 € (800 DM*) übrig bleiben, braucht sie gar nicht zu versteuern.
Nun bist Du zwar kein Arbeitnehmer. Hinsichtlich der Meldepflicht würde ich mich jedoch trotzdem an den >410 € Gewinn orientieren. Das gilt auch für EBay-Geschäfte.

Wenn Du keine anderen Einkünfte hast, kannst Du im Endeffekt auch wesentlich mehr Einkommen haben, ohne Steuern zu zahlen. Es gibt ja auch noch den Steuerfreibetrag in Höhe von 7664 €, siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Freibetrag

Mit der Anmeldepflicht eines Gewerbes kann ich Dir leider nicht mit genauen Quellen weiterhelfen. Wenn jedoch eine "auf Dauer mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausgelegte Tätigkeit" (ist so in etwas das Credo aus diversen Internetinformationen) vorliegt und Du die 410 € Gewinn überschreitest (bzw. dies zu erwarten ist), wird eine Anmeldung sicherlich auch fällig sein.

Näheres sagen sie Dir sicherlich auch auf der Gemeinde-/Stadtverwaltung. :wink:
Das mit den 410€ ist nichtmehr aktuell. Ich war extra bei nem Steuerberater(erst vor nem Jahr) und der hat gesagt man darf mit 7500€ Einkommen Jährlich Steuerfrei Verkaufen. Das wären also 625€. Das mit den 410 € sagte man mir schon vor 2-3 Jahren.

[EDIT]
Stimmt ts-soft! Hab nur den Anfang gelesen und die 7664€ kommen mir nicht so schnell in den Kopf, da brauch ich dann nen Vergleich oder ne gerundete Zahl.
Zuletzt geändert von DarkDragon am 31.10.2005 17:55, insgesamt 1-mal geändert.
Angenommen es gäbe einen Algorithmus mit imaginärer Laufzeit O(i * n), dann gilt O((i * n)^2) = O(-1 * n^2) d.h. wenn man diesen Algorithmus verschachtelt ist er fertig, bevor er angefangen hat.
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Beitrag von ts-soft »

@DD: Lese mal genau, hat André doch geschrieben, wenn man kein anderes Einkommen hat. Das andere bezog sich auf Nebeneinkommen.
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Nutella hat nur sehr wenig Vitamine. Deswegen muss man davon relativ viel essen.
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glubschi90
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Beitrag von glubschi90 »

Hm, jetzt nur mal aus Neugier:
Gibts da ein Mindestalter?
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PMV
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Beitrag von PMV »

Wenn ich deine Frage jetzt richtig gedeutet hab:
laut Gesetzt ist man in Deutschland erst ab 18 Geschäftsfähig.

MFG PMV
alte Projekte:
TSE, CWL, Chatsystem, GameMaker, AI-Game DLL, Fileparser, usw. -.-
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