da das Kind im Manne wieder ausgebrochen ist, möchte ich mal wieder anfangen, Modelle zu bauen. Als Kind und bis etwa zu meinem 14. Lebensjahr habe ich dies mehr oder weniger erfolgreich bereits gemacht. Vorerst wird dies jetzt wohl wieder ein Plastikbausatz werden, bis ich brauchbare Ergebnisse erziele, dann möchte ich evtl. komplett eigenständig ein großes Modell bauen.
Was mir vorschwebt: ein deutsches Schlachtschiff, ein Schlachtkreuzer oder ein Panzerkreuzer aus dem 2. Weltkrieg, z.B. den Klassiker Bismarck, die Tirpitz, die Prinz Eugen oder die Admiral Graf Spee.
Besonders die Bismarck ist allerdings dafür bekannt, dass auf dem Deck am Bug und am Heck ein sehr großes Hakenkreuz prangte. Um nun das Modell authentischer zu machen, wäre es so natürlich sinnvoll, auch die Hakenkreuze zu verwenden. Nun meine Frage: ist dies erlaubt? Schließlich ist das Hakenkreuz ein "verfassungsfeindliches Symbol", zumindest in diesem Kontext. Wenn ich das Modell zu Hause in einer Vitrine aufbewahre, dürfte sich ja niemand daran stören - aber sollte ich es auch öffentlich ausstellen (im unwahrscheinlichen Fall, dass es ausstellungswürdig ist...), möchte ich natürlich keine Probleme bekommen.
Wohlgemerkt, ich spreche von einem Modell in einem relativ großen (für meine Verhältnisse) Maßstab von 1:350 oder größer, wodurch das Schiff dann mindestens einen Meter lang und das Hakenkreuz entsprechend auffällig wird. Natürlich bin ich nicht darauf fixiert, es unbedingt anzubringen. Nötig ist es beileibe nicht, "schön" wäre es schon.
Hierzu ein Auszug aus der Wikipedia:
Sollte es nicht erlaubt sein - könnte man das Kreuz verfremden, z.B. die äußeren Winkel verkleinern oder vergrößern, oder würde dies keinen Unterschied machen?Die Darstellung des Symbols ist in Deutschland, Österreich und vielen anderen Staaten in Verbindung mit verfassungsfeindlichen Symbolen und verfassungsfeindlichen Organisationen strafbar. Das Verwenden des Swastika zu friedlichen Glaubenszwecken, zwecks Darstellung im wissenschaftlichen Bereich, sowie zur staatsbürgerlichen Aufklärung ist teilweise erlaubt.
In Deutschland bestimmt der § 86 StGB („Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organe“) Abs. 3: „Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“
Im Modellbau wird das Verbot umgangen, indem Aufkleber von "Fensterkreuzen" den Bausätzen beigelegt werden. Der Modellbauer muss vor dem Auftragen dann nur den Aufkleber zurechtschneiden, um ein originalgetreues Symbol zu erhalten.
Ich weiß, ich bin hier nicht in einem Modellbau-Forum, aber vielleicht weiß ja jemand bescheid.
