Aber mit NicTheQuick kann ich ja nichts falsch machen. So könnte ich dann ja auch meine Kanzlei nennen? Hm... Nein, das passt eher für eine Privatdetektei.
Rechtlich geschützte Usernicks
- NicTheQuick
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Franky hat geschrieben:Hauptsache du wirst nicht Darsteller für Zwielichtige
Filmchen zum Thema Paarung. Da könnte der Name falsch interpretiert
werden![]()
![]()
Zum Thema:
Unglaublich ... dazu fällt einem nix mehr ein
außer den Staaten auch so
wandern
So long,
benny!
.
nur t0te f1sche schw1mmen m1t dem str0m - 00100 !
benny!
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Kaeru Gaman
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Kaeru Gaman
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kurz vorm abi hatte mal ein kumpel von mir ne thermoskanne mit dem Warenlabel GOTT®
...jetzt stell ich mir vor, wie diese firma sämtliche kirchen verklagt,
dann die kirchen geltend machen, daß sie die älteren rechte haben,
und die firma in höhe ihres gesamtkapitals haften muss...
...jetzt stell ich mir vor, wie diese firma sämtliche kirchen verklagt,
dann die kirchen geltend machen, daß sie die älteren rechte haben,
und die firma in höhe ihres gesamtkapitals haften muss...
Der Narr denkt er sei ein weiser Mann.
Der Weise weiß, dass er ein Narr ist.
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- freedimension
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Re: Rechtlich geschützte Usernicks
Meines Wissens nach handelt es sich in diesem Fall um den Benutzernamen "alpha lex" was ja durchaus Brisanz enthält, bedenkt man wie stark dieser Name doch schon den Body Building und Sportbereich geprägt hat ...Kiffi hat geschrieben:> will euch und Rob ein bißchen ärger ersparen:
ist eigentlich bekannt, um welchen Usernamen es im besagten Fall geht?
Grüße ... Kiffi
... nämlich gar nicht.
Zu den Leuten die jetzt gerne Auswandern würden: Recht habt ihr, denn so ein Recht gibt es tatsächlich nur in Deutschland, in sämtlichen anderen Ländern die mir so einfallen (einschließlich der USA wo man für seine Millionen immerhin schon vor Gericht muss, da langt so ein popeliger Brief nicht) gibt es das Abmahnverfahren in dieser Art nicht; zumindest der erste Kontakt/Hinweis/Aufforderung muss kostenfrei sein (d.h. von Seite des Abmahners gezahlt werden).
Würde mich allerdings stark wundern, wenn das so durchgehen würde, der Anwalt sollte konsequenterweise gleich seine Zulassung zurückgeben müssen.
Zuletzt geändert von freedimension am 12.06.2005 18:09, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Rechtlich geschützte Usernicks
> Meines Wissens nach handelt es sich in diesem Fall um den
> Benutzernamen "alpha lex"
danke für die Info!
Grüße ... Kiffi
> Benutzernamen "alpha lex"
danke für die Info!
Grüße ... Kiffi
