VeraCrypt - Laufwerksverschlüsslung
- ts-soft
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Re: VeraCrypt - Laufwerksverschlüsslung
Ich kann mich ja Irren, aber soweit ich weiß, insofern begründetet Verdacht besteht (z.B. Kinderpornografie), ist man verpflichtet,
seine Platte zu entschlüsseln, wenns die Obrigkeit nicht selber schaft.
Sollte man sich weigern, so wird man eben fürs nicht entschlüsseln bestraft, und diese Strafe hat zufällig ähnliche Ausmaße, wie sonst.
So wird der mutmaßliche Strafbestand zwar nicht bewiesen, aber es taucht ein neuer auf, das nichtentschlüsseln. Das die Strafhöhe
hierfür etwas höher ausfällt, ist dann aber kein Zufall, sondern so ist unsere Gerichtsbarkeit gestrickt.
Strafrecht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun!
seine Platte zu entschlüsseln, wenns die Obrigkeit nicht selber schaft.
Sollte man sich weigern, so wird man eben fürs nicht entschlüsseln bestraft, und diese Strafe hat zufällig ähnliche Ausmaße, wie sonst.
So wird der mutmaßliche Strafbestand zwar nicht bewiesen, aber es taucht ein neuer auf, das nichtentschlüsseln. Das die Strafhöhe
hierfür etwas höher ausfällt, ist dann aber kein Zufall, sondern so ist unsere Gerichtsbarkeit gestrickt.
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Nutella hat nur sehr wenig Vitamine. Deswegen muss man davon relativ viel essen.

Nutella hat nur sehr wenig Vitamine. Deswegen muss man davon relativ viel essen.

Re: VeraCrypt - Laufwerksverschlüsslung
Das stimmt wohl. Die Frage ist hier auch mit welchen Mitteln, man zum Verraten das Passwortes bzw. zum Entschlüsseln der Daten gezwungen werden soll. Das ist nicht unumstritten und wird abschliessend mit Sicherheit erst mit einem wahrscheinlich richterlichen Urteil auf höchster Ebene irgendwann einmal geklärt werden müssen. Dass man für das nicht entschlüsseln der Daten genau so hart bestraft wird, wie für die vermutet(!) Straftat, wäre mir neu. Das würde tatsächlich fast schon der Umkehr der Beweislast gleichkommen. Für mich nicht vorstellbar. Aber es gibt ein paar Juristen, die der Ansicht sind, dass selbst mit der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland eine Beugehaft von bis 6 Monaten (Obergrenze für Beugehaft) für die Herausgabe eines Passwortes, so wie im Fall eines Studenten in Großbritannien durchaus möglich wäre. Aber wie gesagt, auch das müssen erst einmal die Gerichte klären...ts-soft hat geschrieben:Strafrecht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun!
Re: VeraCrypt - Laufwerksverschlüsslung
Rings hat geschrieben:ziert sich nich beim zitieren
Re: VeraCrypt - Laufwerksverschlüsslung
Ausser NicTheQuick, der hatte recht.
Da gab es soviel ich weiss auch ein Video von Sempervideo und da wurde im Video auch gesagt dass man das recht hat sein Passwort nicht zu sagen.
Re: VeraCrypt - Laufwerksverschlüsslung
Nö, mit dieser pauschalen Aussage liegst du leider falsch. Zum einen ist dieser Blog-Eintrag auch nur eine von vielen juristischen Meinungen, die von mir oben genannten sind eben die anderen. Zum anderen, wird in dem Eintrag eine völlig andere Situation beschrieben. Es heisst ja sehr eindeutig, dass man nicht mit den Behörden diskutieren muss und eine mögliche Beschlagnahmung von Hardware erst im Nachhinein richterlich geklärt werden muss. Das trifft somit höchstens zu, wenn dich ein paar Ermittlungsbeamte auf der Straße ansprechen. Stehen die Beamten aber bei dir zu Hause und wollen deinen Rechner sehen, gibt es hierzu einen konkreten Grund, meist ein Durchsuchungsbefehl, d. h. die Sache einschliesslich etwaiiger Beschlagnahmungen wurde bereits im Vorfeld richterlich geklärt. Dir fällt also der Unterschied in der Situation auf?
- NicTheQuick
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Re: VeraCrypt - Laufwerksverschlüsslung
Sie können dir nach richterlichem Beschluss den Computer abnehmen. Ein Passwort musst du ihnen trotzdem nicht geben. Wenn sie aber schon anfangen Dinge zu beschlagnahmen, haben sie offensichtlich allen Grund dazu. 

- ts-soft
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Re: VeraCrypt - Laufwerksverschlüsslung
Ihr glaubt doch nicht allen ernstes, das die beschlagnahmte Platte, die nicht entschlüsselt werden kann, mangels Paßwort, jetzt zum
Freispruch führt?
Kommt vielleicht auf die Straftat drauf an, aber bei schwerwiegenden Dingen, werden die schon Ihre Druckmittel haben, wenn die Paß-
wort rausgabe vielleicht auch anders umschrieben wird, zum Beispiel unterlassene Mithilfe zur Aufklärung einer Straftat, 3 Jahre
Freispruch führt?

Kommt vielleicht auf die Straftat drauf an, aber bei schwerwiegenden Dingen, werden die schon Ihre Druckmittel haben, wenn die Paß-
wort rausgabe vielleicht auch anders umschrieben wird, zum Beispiel unterlassene Mithilfe zur Aufklärung einer Straftat, 3 Jahre

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Nutella hat nur sehr wenig Vitamine. Deswegen muss man davon relativ viel essen.

Nutella hat nur sehr wenig Vitamine. Deswegen muss man davon relativ viel essen.

Re: VeraCrypt - Laufwerksverschlüsslung
Wenn die Beweise fehlen dann ja oder hast du noch nie was von 'Freispruch wegen Beweismangel' gehört?ts-soft hat geschrieben:Ihr glaubt doch nicht allen ernstes, das die beschlagnahmte Platte, die nicht entschlüsselt werden kann, mangels Paßwort, jetzt zum
Freispruch führt?![]()
Wen man sich nicht mit der Staatsanwaltschaft anlegen möchte dann macht man halt - wie schon vorgeschlagen - ein Honeypot Container und gut ist.

Re: VeraCrypt - Laufwerksverschlüsslung
Oje, das driftet hier in die falsche Richtung.
An Verschlüsselung illegalen Materials hat ich überhaupt nicht gedacht.
Es ging mir mehr um den Schutz privater/persönlicher Daten.
Ich werde es erst mal mit der USB3 Platte probieren.
Meine CPU unterstütz leider kein AES und der Benchmark sieht leider ganz anders aus als der von Nic.
Es würde hier leider die SSD ausbremsen
An Verschlüsselung illegalen Materials hat ich überhaupt nicht gedacht.
Es ging mir mehr um den Schutz privater/persönlicher Daten.
Ich werde es erst mal mit der USB3 Platte probieren.
Meine CPU unterstütz leider kein AES und der Benchmark sieht leider ganz anders aus als der von Nic.
Es würde hier leider die SSD ausbremsen

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Re: VeraCrypt - Laufwerksverschlüsslung
Hallo Jon,_JON_ hat geschrieben:Oje, das driftet hier in die falsche Richtung.
sorry, aber ich muss leider nochmal in die "falsche Richtig" antworten. Zu deinem eigentlichen Anliegen habe ich mich ja aber auch bereits geäussert.
Ich meine gar nichts, ich habe nur das geschrieben, was ich weiss. Und diese ist, dass Gesetze nun einmal nicht frei von Interpretationen sind. Wie diese Gesetz zu interpretieren bzw. "anzuwenden" sind, spigelt sich in verschiedenen juristischen Meinungen wieder. Die jeweils verbreiteste Meinung wird gemeinhin als "herrschende Meinung" bezeichnet. Dass diese herrschende Meinung jedoch nicht immer die einzige ist, kann man auch an teilweise gegenläufen Urteilen zu gleichen oder zumindest sehr ähnlichen Sachverhalten sehen. Weiterhin habe ich zum Besten gegeben, dass es Juristen gibt, die der Meinung sind, dass man zur Herausgabe von Passwörtern ähnlich dem verlinkten Fall in GB das Instrument der Beugehaft verwenden könnte. Das wäre bezogen auf die aktuelle Gesetzeslage dann aber schon das Maximum und dies ist mit Sicherheit nicht die herrschende Meinung (was ich aber auch nie behauptet habe). Über die Kompetenzen der Juristen, die diese Meinung vertreten kann ich ebenfalls nichts sagen. Bewertet habe ich die Beugehaft, welche auf maximal 6 Monate befristet ist, als geeignetes Mittel ebenfalls nicht, aber da wir gerade dabei sind: Ich halte sie für ungeeignet, denn was sind schon maximal 6 Monate, wenn der betroffene nach dem Entschlüsseln der Dateien evtl. sogar mit mehreren Jahren Haft rechnen müsste?ts-soft hat geschrieben:Ihr glaubt doch nicht allen ernstes, das die beschlagnahmte Platte, die nicht entschlüsselt werden kann, mangels Paßwort, jetzt zum
Freispruch führt?![]()
Abschliessend bleibt daher nur noch der Verweis auf das, was ich schon mehrfach geschrieben habe:
Irgendwann einmal wird sich ein Gericht diesem Sachverhalt annehmen und ein Urteil fällen müssen. Da es ein sehr brisantes Thema ist, könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass dies durch alle Instanzen gehen wird. Bis dies jedoch so weit ist, werden wir weiterhin mit den juristischen Meinungen ohne Rechtsverbindlichkeit leben müssen.