Die programmatische Erzeugung von IBANs ist den Banken vorbehalten.
Man muss also die IBAN vom Kunden anfordern, im Falle eines Einzuges.
Es geht also nicht nur um die Information an den Kunden, dass demnächst per SEPA eingezogen wird, sondern auch um die IBAN selber!
Die obige Routinen sind leider nur für Prüfzwecke nutzbar.
IBAN-Ausnahmen siehe auch unter z.B.: http://www.ckonto.de/download/IBAN_Fall ... lle_V2.pdf
Auch auf einigen IBANs von Rechnungen habe ich mit der obigen Routine nicht unbedingt eine Übereinstimmung im IBAN-Aufbau gehabt.
Also vorsichtig, macht man aus Versehen einen Einzug bei einem Star-Anwalt, dann knallt es!
Dabei soll alles einfacher werden?
(Ein alter Mensch zählt nun die Nullen einer IBAN im Überweisungsformular und fragt sich, warum