ts-soft hat geschrieben:Die Sache mit der Umsatzsteuer ist für Dich unerheblich, da Du nur Dienstleistungen anbietest.
Bei Waren zahlst Du Vorsteuer für Einkäufe, der Kunde Mehrwertsteuer und die Differenz, die Umsatzsteuer
muss von Dir versteuert werden. Wie gesagt, trifft auf Dich eher sowieso nicht zu.
Hat aber nichts mit der Einkommenssteuer zu tun, weil Du ja durch den Betrieb der Seite Einnahmen hast,
musst Du auch Steuern bezahlen, ab einer gewissen Summe jedenfalls.
Gewerbesteuerpflichtig wirst du, wenn du eine "nicht freiberufliche Tätigkeit" ausübst und diese über 24.500€ pA beträgt. Freiberufler werden hier definiert:
http://www.foerderland.de/2080.0.html
Du bist als Programmierer sodann gewerbesteuerpflichtig, bei erreichen des o.g. Einkommens.
Umsatzsteuer fällt eigentlich fast immer an, auch bei einer Dienstleistung. Man wird Umsatzsteuervoranmeldungspflichtig, wenn der Jahresumsatz im vorangegangenen 17.500 € und 50.000 € im laufenden kalenderjahr voraussichtlich (d.h. zu beginn eines Jahres vorzunehmende Beurteilung der Verhältnisse) nicht überschritten wird.
Als ich selbständig wurde habe ich sofort MwSt. berechnet, da ich diese sodann auch bei Investitionen für meine Tätigkeit direkt verrechnen kann. Sie ist quasi ein durchgehender Posten und wird mit den eigenen erhobenen MwST. Beträgen an Kunden verrechnet.
Bsp. bei monatlicher UmSt.-Voranmeldung: Du hast im Monat Dezember 1000€ MwSt. an deine Kunden berechnet und kaufst dir im selben Monat ein Notebook für 1190€. sodann kannst du direkt die 190MwSt. des Notebooks mit den 1000€ Mwst verrechnen. Bedeutet, du musst dann ans Finanzamt nur 810€ MwSt. überweisen! Du hast also 19% am Notebookeinkauf für dich persönlich "gespart", da du es für deine Tätigkeit erworben hast.
Egal, ob iPhone, Staubsauger, Papierkram, Drucker, Patronen, Software, Hardware, etc. Alles was du für deinen Job nutzt, kannst du absetzen und somit auch die MwSt. verrechnen.
Das geht natürlich nicht, wenn du den Paragrafen des Kleinunternehmer anwendest und selber keine MwSt. in Rechnung stellst – siehe oben 17.500/50.000€ Regelung.
Genaues aber kann dir der Steuerberater sagen. Und wenn du selbständig wirst oder ein Teil deines Einkommens aus einer selbständigen Tätigkeit bezogen wird, dann solltest du dir eh einen nehmen!