Musik machen und Urheberrecht!?
- dllfreak2001
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Musik machen und Urheberrecht!?
Wie weit geht eigentlich das Urheberrecht?
Wenn ich jetzt ein Lied komponiere und dies zufällig ähnlich oder gar stellenweise die gleiche Melodie hat wie
ein kommerzielles Produkt, habe ich da Ärger zu befürchten wenn ich es kostenlos oder gar kommerziell veröffentliche?
Wenn ich jetzt ein Lied komponiere und dies zufällig ähnlich oder gar stellenweise die gleiche Melodie hat wie
ein kommerzielles Produkt, habe ich da Ärger zu befürchten wenn ich es kostenlos oder gar kommerziell veröffentliche?
I´a dllfreak2001
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Re: Musik machen und Urheberrecht!?
Ob kostenlos oder kommerziel macht erstmal gar keinen Unterschied.
Hab mal was von 20% Fremdanteile gelesen, aber das mußte dann mal recherieren.
(Musik ist ja ein sehr spezielles Genre)
Wenn Du dies Recherchiert hast und Dich dran hälst sinkt die Wahrscheinlichkeit
das Du Ärger bekommst, aber falls doch, werden Dir die Mittel fehlen dagegen
anzugehen, in solchen Fällen biste meist so oder so der in den Po gekniffene.
So siehts leider in vielen Dingen in der Realität aus, Recht haben und Recht bekommen
sind 2 paar total verschiedene Schuhe.
Gruß
Thomas
Hab mal was von 20% Fremdanteile gelesen, aber das mußte dann mal recherieren.
(Musik ist ja ein sehr spezielles Genre)
Wenn Du dies Recherchiert hast und Dich dran hälst sinkt die Wahrscheinlichkeit
das Du Ärger bekommst, aber falls doch, werden Dir die Mittel fehlen dagegen
anzugehen, in solchen Fällen biste meist so oder so der in den Po gekniffene.
So siehts leider in vielen Dingen in der Realität aus, Recht haben und Recht bekommen
sind 2 paar total verschiedene Schuhe.
Gruß
Thomas
- dllfreak2001
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Re: Musik machen und Urheberrecht!?
Werte wie 20% sind Quatsch.
Es geht einzig und allein darum, ob man das andere Stück klar erkennen kann.
Wobei zwischen Standards in der Musikproduktion und Teilen mit Starkem Wiedererkennungswert
unterschieden werden muss.
In der elektronischen Musik gibt es z.B. ein in 80% aller Liedern verwendetes Schema
Dessen Verwendung kann also nicht Grundlage eines Copyright-Verfahrens sein.
Das gleiche gilt für einzelne Akkorde oder eintönige Basslines.
Bei Teilen mit hohem Wiedererkennungswert sieht's ganz anders aus.
Z.B. der Drumsound von Safri Duo's Played-A-Live am Anfang: http://www.youtube.com/watch?v=35KLBpSpIfg
Alleine dieses
kann schon zu Problemen führen.
Anderes Beispiel: Bassline von Sweet-Dreams. Da reichen 5 Beats und jeder weiß, dass es sich um Sweet Dreams handelt.
Bei der Melodie gibt es tatsächlich einen Wert. Und zwar 3 aufeinander folgende, verschiedene Töne mit Wiedererkennungswert (Quelle: Musicshop Producer-Seminar, an dem ich mal teilgenomme habe).
Wenn jetzt eine Plattenfirma behauptet, dein Stück sei abgekupfert, dann muss ein Richter darüber entscheiden, ob die betreffende Stelle Wiedererkennungswert hat (bei den heutigen Produktionen und nur 3 Tönen eher unwahrscheinlich).
Wenn du dein Stück kommerziell vertreiben willst, kümmert sich meist die Plattenfirma darum, wenn du es privat verkaufst, gehst du das Risiko selber ein.
Wenn du es nicht kommerziell verteilst, kann der Urheber höchstens die Unterlassung verlangen. Da du kein Geld verlangst und dein Lied einem anderen Lied nur ähnelt und nicht komplett nachgemacht ist, entstehen dem Urheber des anderen Liedes keine Kosten, und du musst keinen Schadensersatz leisten.(Meine Meinung. Keine rechtliche Beratung^^)
Bei kleinen gemeinsamen Teilen (3-6 Töne) ist es aber eh unwahrscheinlich, dass sich irgendwer beschwert.
Wenn du ein Lied nachmachst, dann darfst du aber nicht schreiben: dllfreak - Played-A-Live
sondern Safriduo - Played-A-Live (dllfreak Remix [Promo]).
Dann ist das schlimmste was dir wieder passieren kann, dass man dich bittet, die Verteilung zu stoppen.
Im Normalfall passiert gar nichts. Du machst ja Werbung für Safri-Duo (solange der Remix nicht komplett scheiße klingt^^).
Und im besten Fall gefällt der Mix den Produzenten und deren Plattenfirma so gut, dass du auf der nächsten Compilation mit "Safri Duo pres. dllfreak - Played-A-Live 2010" drauf bist.
Um noch mal zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen:
Wenn du schon merkst, dass das Lied einem anderen ziemlich ähnlich ist, dann lass es lieber bleiben. Zumindest das kommerzielle. Oder such dir ne Plattenfirma. Die erledigen alles für dich, wenn ihnen das Lied gefällt^^
Es geht einzig und allein darum, ob man das andere Stück klar erkennen kann.
Wobei zwischen Standards in der Musikproduktion und Teilen mit Starkem Wiedererkennungswert
unterschieden werden muss.
In der elektronischen Musik gibt es z.B. ein in 80% aller Liedern verwendetes Schema
Code: Alles auswählen
Kick: X...X...X...X...
Snare: ....X.......X...
Hi-Hat: ..X...X...X...X.
Das gleiche gilt für einzelne Akkorde oder eintönige Basslines.
Bei Teilen mit hohem Wiedererkennungswert sieht's ganz anders aus.
Z.B. der Drumsound von Safri Duo's Played-A-Live am Anfang: http://www.youtube.com/watch?v=35KLBpSpIfg
Alleine dieses
Code: Alles auswählen
Bongo1: X...X...X.......
Bongo2: ..X...X.X.......
Bongo3: ........X.......
Anderes Beispiel: Bassline von Sweet-Dreams. Da reichen 5 Beats und jeder weiß, dass es sich um Sweet Dreams handelt.
Bei der Melodie gibt es tatsächlich einen Wert. Und zwar 3 aufeinander folgende, verschiedene Töne mit Wiedererkennungswert (Quelle: Musicshop Producer-Seminar, an dem ich mal teilgenomme habe).
Wenn jetzt eine Plattenfirma behauptet, dein Stück sei abgekupfert, dann muss ein Richter darüber entscheiden, ob die betreffende Stelle Wiedererkennungswert hat (bei den heutigen Produktionen und nur 3 Tönen eher unwahrscheinlich).
Wenn du dein Stück kommerziell vertreiben willst, kümmert sich meist die Plattenfirma darum, wenn du es privat verkaufst, gehst du das Risiko selber ein.
Wenn du es nicht kommerziell verteilst, kann der Urheber höchstens die Unterlassung verlangen. Da du kein Geld verlangst und dein Lied einem anderen Lied nur ähnelt und nicht komplett nachgemacht ist, entstehen dem Urheber des anderen Liedes keine Kosten, und du musst keinen Schadensersatz leisten.(Meine Meinung. Keine rechtliche Beratung^^)
Bei kleinen gemeinsamen Teilen (3-6 Töne) ist es aber eh unwahrscheinlich, dass sich irgendwer beschwert.
Wenn du ein Lied nachmachst, dann darfst du aber nicht schreiben: dllfreak - Played-A-Live
sondern Safriduo - Played-A-Live (dllfreak Remix [Promo]).
Dann ist das schlimmste was dir wieder passieren kann, dass man dich bittet, die Verteilung zu stoppen.
Im Normalfall passiert gar nichts. Du machst ja Werbung für Safri-Duo (solange der Remix nicht komplett scheiße klingt^^).
Und im besten Fall gefällt der Mix den Produzenten und deren Plattenfirma so gut, dass du auf der nächsten Compilation mit "Safri Duo pres. dllfreak - Played-A-Live 2010" drauf bist.
Um noch mal zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen:
Wenn du schon merkst, dass das Lied einem anderen ziemlich ähnlich ist, dann lass es lieber bleiben. Zumindest das kommerzielle. Oder such dir ne Plattenfirma. Die erledigen alles für dich, wenn ihnen das Lied gefällt^^
- dllfreak2001
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- Wohnort: Bayern
Re: Musik machen und Urheberrecht!?
Danke für die Info.
Ich mach sowieso keine Musik nach oder kopiere sie sogar.
Ich mach sowieso keine Musik nach oder kopiere sie sogar.
I´a dllfreak2001
Re: Musik machen und Urheberrecht!?
Ein Aktionskünstler hat mal eine nette Aktion zu der Frage gemacht. Ist auch ganz informativ: http://www.youtube.com/watch?v=Rij7l2pQfyA
pb 4.51
Re: Musik machen und Urheberrecht!?
Es ging bei diesem Gag um manipulierte Originalaufnahmen. Es ist etwas anderes, wenn ich aus einem "Äh" von Edmund Stoiber ein Lied mache, in dem ich es das Sample bearbeite, bis es in etwa die benötigten Tonhöhen erreicht, oder die gleiche, eigene Melodie auf dem Klavier spiele ^^gnasen hat geschrieben:Ein Aktionskünstler hat mal eine nette Aktion zu der Frage gemacht. Ist auch ganz informativ: http://www.youtube.com/watch?v=Rij7l2pQfyA
Dadurch, dass in dem Video Samples benutzt wurden, ergibt sich ein ganz anderer Sachverhalt.
Schau mal hier: http://www.youtube.com/watch?v=ewJOOLufRUc
Und dann hier: http://www.youtube.com/watch?v=cCh4mQrN7ac

Der hat einfach das Video gesampelt. Aber ohne zu fragen. Siehe: http://www.youtube.com/watch?v=PbDafd0EIQ4
Re: Musik machen und Urheberrecht!?
Auch sehr informativ: Gunnar Berndorff - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
-
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Re: Musik machen und Urheberrecht!?
danke für die Fachbezogenen Links!
noch etwas zum drüber nachdenken:
es gibt zwölf Halbtöne.
wenn man in Betracht zieht, dass ein Intervall in einer Melodie größer als eine halbe Oktave sein kann, gibt es schätzungsweise sechzehn nächste mögliche Töne.
eine Melodie besteht aus, sagen wir mal, fünf oder sieben signifikanten Tönen.
sechzehn hoch fünf ist 1.048.576
so viele mögliche Melodien gibt es, rein physikalisch/mathematisch.
70% - 80% davon klingt scheiße.
... also, es gibt nur dreihunderttausend Songs auf der Welt...
wer will dann überhaupt ein Urheberrecht in Anspruch nehmen?
seid froh, dass ihr sämtliche klassischen Melodien verwenden dürft, und tut es auch.
die zehntausend, die für die Moderne im Copyrightwahn übrig geblieben sind, sind eh die schlechteren.
noch etwas zum drüber nachdenken:
es gibt zwölf Halbtöne.
wenn man in Betracht zieht, dass ein Intervall in einer Melodie größer als eine halbe Oktave sein kann, gibt es schätzungsweise sechzehn nächste mögliche Töne.
eine Melodie besteht aus, sagen wir mal, fünf oder sieben signifikanten Tönen.
sechzehn hoch fünf ist 1.048.576
so viele mögliche Melodien gibt es, rein physikalisch/mathematisch.
70% - 80% davon klingt scheiße.
... also, es gibt nur dreihunderttausend Songs auf der Welt...
wer will dann überhaupt ein Urheberrecht in Anspruch nehmen?
seid froh, dass ihr sämtliche klassischen Melodien verwenden dürft, und tut es auch.
die zehntausend, die für die Moderne im Copyrightwahn übrig geblieben sind, sind eh die schlechteren.
Der Narr denkt er sei ein weiser Mann.
Der Weise weiß, dass er ein Narr ist.
Der Weise weiß, dass er ein Narr ist.
Re: Musik machen und Urheberrecht!?
http://www.youtube.com/watch?v=JdxkVQy7QLMKaeru Gaman hat geschrieben:seid froh, dass ihr sämtliche klassischen Melodien verwenden dürft, und tut es auch.

EDIT: Zu Deinem Rechenbeispiel mit den möglichen Melodien muß man allerdings noch dazusagen, daß auch die Rhythmik der 5 Töne und/oder auch einfach die Harmonik im Hintergrund noch sehr entscheidend sind.
Mir fällt grad leider spontan kein besseres Beispiel ein, aber "Automan" von Newcleus und "Rhythm is a Dancer" von Snap haben sogar exakt die gleiche Melodie, gleiche Rhythmik und auch die gleichen Harmonien*, nur beginnt sie bei letzterem Song einfach an einer anderen Stelle, und das Tempo ist langsamer, dadurch wirkt das schon ziemlich anders. Hab aber auch keine Ahnung ob es da rechtliche Probleme gab...
* hab's mir grad angehört, eigentlich ist der Bass immer nur auf einer einzigen Harmonie, aber theoretisch ergibt sich aus der Melodie ja wiederum quasi das gleiche, zumindest ist es nichts völlig anderes


ZeHa hat bisher kein Danke erhalten.
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