Hallo,
Wie ist das eigentlich wenn irgendjemand urheberrechtlich geschütztes oder in sonstiger weise illegales Material in das NoPaste stellt, wer haftet da? Wenns der NoPaste-Betreiber ist: Wie kann er sich davor schützen? Warum sehe ich in den NoPaste Services keine Belehrungen oder ähnliches?
Rechtliches bezüglich NoPaste Services
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Rechtliches bezüglich NoPaste Services
Angenommen es gäbe einen Algorithmus mit imaginärer Laufzeit O(i * n), dann gilt O((i * n)^2) = O(-1 * n^2) d.h. wenn man diesen Algorithmus verschachtelt ist er fertig, bevor er angefangen hat.
- Falko
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Es ist doch genauso wie beim verlinken fremder Seiten. Dabei könnte man
folgenden Link bei Nopaste nutzen. Viele Seiten dieser Art speichern Zeit
und IP ab, die bei einer Überprüfung vorgewiesen werden können.
http://www.disclaimer.de/
http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm
[Edit] Besser beschrieben ist folgendes hier:
http://www.schneider-hofheim.de/main/linkdistanz.htm
Wenn man sich das so durchliest, dürften Forenbetreiber das gleiche Problem haben, wie einer der ein NoPaste zur Verfügung stellt.
Vor allem, wenn täglich mehr als 100'e von Einträge gemacht wurden,
die er allein nicht überprüfen kann.
[/Edit]
Gruß Falko
folgenden Link bei Nopaste nutzen. Viele Seiten dieser Art speichern Zeit
und IP ab, die bei einer Überprüfung vorgewiesen werden können.
http://www.disclaimer.de/
http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm
[Edit] Besser beschrieben ist folgendes hier:
http://www.schneider-hofheim.de/main/linkdistanz.htm
Wenn man sich das so durchliest, dürften Forenbetreiber das gleiche Problem haben, wie einer der ein NoPaste zur Verfügung stellt.
Vor allem, wenn täglich mehr als 100'e von Einträge gemacht wurden,
die er allein nicht überprüfen kann.
[/Edit]
Gruß Falko
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Hmm naja mir gehts aber ja nicht um den Haftungsausschluss bei Verlinkung externer Seiten, sondern meiner eigenen, deren Inhalt aber von den Nutzern geschrieben wurde. Und das deckt auch der obere Haftungsausschluss nicht ab.
Angenommen es gäbe einen Algorithmus mit imaginärer Laufzeit O(i * n), dann gilt O((i * n)^2) = O(-1 * n^2) d.h. wenn man diesen Algorithmus verschachtelt ist er fertig, bevor er angefangen hat.
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das ist ein Gebiet der Rechtsprechung, das noch in der Entwicklung begriffen ist.
Wenn du innerhalb der letzten Monate die Meldungen verfolgt hast,
wird dir aufgefallen sein, was das für ein ständiges hin und her ist.
Disclaimer mögen einem ein beruhigendes Gefühl geben, aber sie sind rechtlich genausowenig
bindend wie AGB, die über gesetzlich vorhandene Grundlagen hinausgehen.
Also im Endeffekt ändert es nichts an der Belangbarkeit von Betreiber oder Benutzer,
ob ein Disclaimer aufgestellt wurde oder nicht.
zu Deutsch: Ein Haftungsausschluß sieht nett aus, hat aber keinerlei rechtliche Bedeutung.
Der Betreiber hat eine begrenzte Sorgfaltspflicht, was auf seinem Webangebot verlinkte Inhalte betrifft.
Beim Hochladen und Hosten geschützten Materials wird etwas strenger verfahren,
was aber in erster Linie an den betuchteren Klägern liegt, nicht an der Rechtslage.
Die Sorgfaltspflicht beschränkt sich eigentlich auf die Verpflichtung zum Löschen bei Bekanntwerdung des Verstoßes,
allerdings haben in letzter Zeit in einigen Fällen Rechteinhaber mehr oder weniger erfolgreich auf zusätzliche Strafen geklagt,
zumindest in erster Instanz, schlußendliche Entscheide stehen noch aus.
(das ist jedenfalls das wieweit ich mich entsinne, wie weit ich jetzt ausländische Fälle mit hineinmixe bin ich mir nicht sicher, sorry)
Also, wenn du auf der sicheren Seite sein willst, kontrollierst du alles manuell was deine User hochladen.
Wenn tatsächlich geschütztes Material über deinen Service verbreitet wird,
macht es einen gewaltigen Unterschied, ob Kaeru das Copyright darauf hat oder Sony.
Wenn du innerhalb der letzten Monate die Meldungen verfolgt hast,
wird dir aufgefallen sein, was das für ein ständiges hin und her ist.
Disclaimer mögen einem ein beruhigendes Gefühl geben, aber sie sind rechtlich genausowenig
bindend wie AGB, die über gesetzlich vorhandene Grundlagen hinausgehen.
Also im Endeffekt ändert es nichts an der Belangbarkeit von Betreiber oder Benutzer,
ob ein Disclaimer aufgestellt wurde oder nicht.
zu Deutsch: Ein Haftungsausschluß sieht nett aus, hat aber keinerlei rechtliche Bedeutung.
Der Betreiber hat eine begrenzte Sorgfaltspflicht, was auf seinem Webangebot verlinkte Inhalte betrifft.
Beim Hochladen und Hosten geschützten Materials wird etwas strenger verfahren,
was aber in erster Linie an den betuchteren Klägern liegt, nicht an der Rechtslage.
Die Sorgfaltspflicht beschränkt sich eigentlich auf die Verpflichtung zum Löschen bei Bekanntwerdung des Verstoßes,
allerdings haben in letzter Zeit in einigen Fällen Rechteinhaber mehr oder weniger erfolgreich auf zusätzliche Strafen geklagt,
zumindest in erster Instanz, schlußendliche Entscheide stehen noch aus.
(das ist jedenfalls das wieweit ich mich entsinne, wie weit ich jetzt ausländische Fälle mit hineinmixe bin ich mir nicht sicher, sorry)
Also, wenn du auf der sicheren Seite sein willst, kontrollierst du alles manuell was deine User hochladen.
Wenn tatsächlich geschütztes Material über deinen Service verbreitet wird,
macht es einen gewaltigen Unterschied, ob Kaeru das Copyright darauf hat oder Sony.
Der Narr denkt er sei ein weiser Mann.
Der Weise weiß, dass er ein Narr ist.
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nuja... du musst ja nicht unbedingt vorher prüfen.
ich sag mal einfach ins Blaue...
wenn du innerhalb von 48h den Inhalt überprüfst und ggf. dann gleich löschst,
bist du wesentlich eher auf der sicheren Seite als wenn du wartest bis es jemand meldet.
in Fällen, wo der Provider umgehend löscht nachdem es gemeldet wurde, gehen die Entscheide teilweise hin und her.
wenn der Provider von sich aus innerhalb 48h löscht, sieht das noch viel besser aus,
es ist fraglich, ob ein Rechteinhaber dann überhaupt noch klagen würde.
Wie immer ist dies keine Rechtsberatung sondern nur eine Ausformulierung persönlicher Meinung.
ich sag mal einfach ins Blaue...
wenn du innerhalb von 48h den Inhalt überprüfst und ggf. dann gleich löschst,
bist du wesentlich eher auf der sicheren Seite als wenn du wartest bis es jemand meldet.
in Fällen, wo der Provider umgehend löscht nachdem es gemeldet wurde, gehen die Entscheide teilweise hin und her.
wenn der Provider von sich aus innerhalb 48h löscht, sieht das noch viel besser aus,
es ist fraglich, ob ein Rechteinhaber dann überhaupt noch klagen würde.
Wie immer ist dies keine Rechtsberatung sondern nur eine Ausformulierung persönlicher Meinung.
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