Gibt ja hier auf dem Board eigene, die ne eigene Internetseite mit eigenem Forum betreiben, die dürfte das sicher interessieren...

das bedeutet, dieses Urteil zeigt die Anwendung bekannter Grundsätze.Für die Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts liegen ausreichende höchstrichterliche und obergerichtliche Erkenntnisse vor, so dass es sich um eine Entscheidung im Einzelfall in Anwendung der darin entwickelten Grundsätze handelt.