Diesen Auszug hatte edel in einem anderen Thread gepostet und der hat mich doch kurz innehalten lassen.§ 303b Computersabotage
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rein theoretisch würde ich mich doch strafbar machen, wenn :
Ich ein Spiel machen würde, das mir vom User die MacAdresse übermittelt, um diesen zu dauerhafter zu bannen als es mir mit
der IPAdresse möglich wäre.
Da hätte ich doch jetzt gegen Punkt 2 verstoßen. Oder sehe ich das falsch ?
Es wäre ja (nehmen wir an das Spiel wäre toll und derjenige will es spielen) in dem Sinne ein Nachteil für den User...
Edit: und vielleicht sogar noch wirtschaftlicher Schaden, wenn der User Geld für das Spiel bezahlt hat. Wenn dem wirklich so ist, dann könnte man ja eigentlich fast alle Spielehersteller verklagen...