Ab 10 Personen bei öffentlichen Veranstaltungen oder wenn man sich mit Absicht bei Veranstaltungen vor die Kamera des Fotografen wirft wie in Discotheken gibt es Ausnahmen.
Genauso bei Prominenten.
Ansonsten gilt, aber auch bei Prominenten, dass sie ein Recht auf das eigene Bild habe, wie Kaeru schon richtig sagt.
Bei Prominenten muss ein öffentliches Interesse bestehen und die "Privatsphere" muss dennoch geachtet werden.
Wenn sich also ein Prominenter in seinem Zimmer auszieht, wäre das zwar von öffentlichem Interesse, aber seine Privatsphere nicht geschützt.
Wenn er auf der Toilette sein Geschäft macht, ist das nicht mal von öffentlichem Interesse. (gibt es auch Meinungen in beide Richtungen)
Wenn ein Promi aber auf die öffentliche Straße geht und sich so kleidet, dass man ihn gut erkennen kann und er vielleicht auch noch ein bisschen laut ist, um aufzufallen, ist das nicht mehr in einem privaten Rahmen, sondern ja schon eher aus Gründen der Werbung für sich selbst gedacht und damit verliert es den Schutzt der Privatsphere.
Da unser Treffen gestern eher eine geschlossene Gesellschaft war, müsste jeder der Teilnehmer dafür sein, dass das Bild gezeigt wird.
Das Gesicht unkenntlich zu machen kann aber nicht immer ausreichend sein.
Denn wenn man wissen will, ob Stargate größer ist als ich, und ich ein Bild veröffentliche, wo sein Gesicht schwarz ist, und meins nicht, kann man trotzem erahnen, wer der Riese ist
