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ZeHa
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Beitrag von ZeHa »

Naja kommt drauf an wie man das aufzieht. X0r programmiert einen "Player" für Präsentationen. Dieser benutzt die B3D.dll, und diese darf er auch mitliefern, da er die Lizenz dazu erworben hat:
The package includes static libraries and interfaces, a single dynamic library to be shipped with your game and full API documentation.
Andere User können nun eigene Präsentationen damit erstellen. Und jeder, der den Player hat, kann sie anschauen. Den Player kann man bei X0r runterladen, ist also kein Problem. Und wenn er das als Freeware rausbringt, dann müßte es sogar jeder weiterkopieren dürfen, denn wenn man mit Blitz ein Freeware-Spiel programmiert, dann gilt dafür doch genau das gleiche.

Also ich verstehe nicht, was daran nun illegal sein soll.
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Danilo
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Beitrag von Danilo »

ZeHa hat geschrieben:Naja kommt drauf an wie man das aufzieht. X0r programmiert einen
"Player" für Präsentationen. Dieser benutzt die B3D.dll, und diese darf
er auch mitliefern, da er die Lizenz dazu erworben hat:
[...]
Also ich verstehe nicht, was daran nun illegal sein soll.
Ich habe mich von X0rs Aussage etwas irritieren lassen:
X0r hat geschrieben:Denn der End-User müsste mit seiner Präsentation dann auch die B3D-DLL mitliefern.
So wie Du das schreibst klingt es etwas anders und logisch für mich
das es erlaubt wäre die DLL somit auszuliefern.

Ich würde aber sagen dass sich das schon in einem gewissen Grenzbereich
befindet, worüber sich dann ggf. die Anwälte der 2 Parteien streiten sollen.
Gibt genügend Prozesse wegen Auslegungssachen und kleineren Dingen.

Die Frage ist vielleicht inwieweit sein Präsentationsersteller ein neues
Werk erstellt, welches dann diese DLL braucht.
Wenn ich einen Compiler erstelle, der die DLL braucht, dann kann ich
die DLL mitliefern (ist ein Compiler der in 3D läuft ;)). Das mit meinem
Compiler, von anderen Personen erstellte, Etwas, ist dann aber ein neues
Werk, welches dann die DLL normal nicht mitliefern dürfte.
Mit einem Player, der das neue Werk abspielt, *klingt es* dagegen
logischer und erlaubt.

Wie wäre das wenn man einen GameMaker erstellt? Dieser erzeugt
ByteCode, der auch wieder von einem Player (Interpreter) "abgespielt" wird.
Ich würde sagen "Grauzone". Vom Lizenzgeber ist das bestimmt so
nicht gewollt, also wird er das an seinen Anwalt übergeben um zu
checken was man rausholen kann. Was dann dabei rauskommt ist
von Einzelfall zu Einzellfall sicherlich unterschiedlich.

Brauch ich aber eigentlich nicht weiter drüber nachzudenken, da man
es immer auslegen kann wie man möchte...und um Auslegungssachen
zu klären (beide Parteien meinen sie sind im Recht), gibt es Gerichte.

Ich würde in so einem Fall ganz einfach beim Lizenzgeber nachfragen.
Ist einfacher als von fremden Leuten im Internet eine Rechtsberatung
zu erhoffen. Darauf kann sich im Ernstfall niemand stützen. :)
cya,
...Danilo
"Ein Genie besteht zu 10% aus Inspiration und zu 90% aus Transpiration" - Max Planck
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