ZeHa hat geschrieben:Erst wenn Du ein größeres Unternehmen hast, z.B. eine GmbH oder sowas, dann ist es auch möglich, allein mit dem "Phantasienamen" aufzutreten
Wieder mal ne Rechtsfrage..
Genau das hab ich doch geschrieben?!


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- hardfalcon
- Beiträge: 3447
- Registriert: 29.08.2004 20:46
Ich weiss natürlich nicht, wie das bei den andern rübergekommen ist, aber mir erschien deine Definition, wann man den Privatnamen benutzen muss, sehr schwammig und ungenau. Du hast z.B. was von nem "größeren Unternehmen" geschrieben, die Größe des Unternehmens hat jedoch absolut nichts damit zu tun, ob man den Namen der Firma oder den des Firmeninhabers verwenden muss, sondern es hängt alleine davon ab, ob das Unternehmen eine juristische Person ist, oder ob es eine natürliche Person ist. Im Falle einer juristischen Person verwendet man den Firmennamen, im Falle einer natürlichen Person verwendet man den bürgerlichen Namen.
Nix für ungut, Zeha, wollte das nur etwas klarer formulieren, damit es besser verständlich ist.
Nix für ungut, Zeha, wollte das nur etwas klarer formulieren, damit es besser verständlich ist.

Ja okay, korrekt ausgedrückt, es entscheidet die sog. "Rechtsform", wie Du Dich nennen darfst. Ich wollte das nur so ausdrücken, daß auch die ganz kleinen es kapieren
aber Du hast natürlich recht, eine richtige Definition war das nicht. Sollte eher in die Richtung gehen: "Solange Du nur so ein kleiner Einzelunternehmer bist, ist es so, und wenn Dein Unternehmen mal wächst, kann sich das auch ändern" 




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