Lest euch mal folgenden Artikel durch:
http://www.suedkurier.de/nachrichten/cl ... 50,2722578
Wie soll das weitergehen?http://www.suedkurier.de/nachrichten/click/art4250,2722578 hat geschrieben:Bereichert sich ein Käufer, wenn er im Internet-Auktionshaus billig an ein elektronisches Gerät kommt? Und ist der Versteigerungs-Startpreis von einem Euro verdächtig, wenn es sich um neue, wertvolle Ware handelt? Ja, befand das Amtsgericht Pforzheim in beiden Fragen. Ein privater Ebay-Nutzer gilt deshalb juristisch nun als Hehler.

