Was bitte ist eine reine Idee?
Kann man das anfassen?
Wenn jemand eine Idee hat, wie man ein Dach richtig gut isoliert und genaue Angaben dazu beim Patentamt macht, kann er seine Methode schützen lassen. Das darf so dann auch kein anderer einfach machen.
Allerdings kann man nicht die Idee "sein Dach ordentlich zu isolieren" schützen.
Aber das geht ja bei gar nichts. Tetris ist aber was sehr konkretes.
Einfach nur "ein Computerspiel" kann man nicht schützen.
Ich denke aber, dass die genaue Handhabung, sowie die Form der Steine und das ganze Zusammenspiel schon als Idee geschützt werden können.
Denn sonst könnte ja auch keiner eine bestimmte Folge von Buchstaben schützen lassen.
Aber wie schon erwähnt, selbst wenn man Software nicht im vollen Umfang schützen kann, was ja auch logisch ist und darüber bin ich ja auch mehr als zu frieden. So kann man trotzdem Hardware schützen.
Und Namen. Sowie Layouts.
Und wie ts-soft schon richtig sagt, der Code ist automatisch geschützt.
Das bedeutet, es müsste jemand entweder selbst die Zeit und Arbeit in eigene Entwicklung stecken oder halt einfach einen Vertrag mit dem ursprünglichen Erfinder schließen.
OpenOffice existiert ja auch neben MS-Office.
Aber auch hier musste ganz genau hinschauen. Die Anordnung der Menüs und einige Bezeichnungen sind einfach ganz anders. Es ist keine für den Benutzer zum Verwechseln gleiche Aufmachung.
Die Idee eines Schreibprogramms und deren Funktionsvielfallt, das geht wohl nicht zu schützen. Aber ist auch nicht weiter wild.
Denn man muss einfach nur der erste sein, der es vorführt.
Schau mal, wenn man nun einen PDA basteln würde, der würde auch Handschrift-Erkennung mit bei haben. Oder es sogar müssen, weil er sich sonst am Markt nicht behaupten könnte.
Aber du musst sie halt selbst entwickeln. Und wie das Prinzip dahinter bei deiner Handschrifterkennungssoftware ist, ist sicherlich ein anderes als bei den anderen.
Aber Handschrift ist eine Sache, die ja jeder braucht. Und die auch nicht anders geht als mit der Hand.
Genauso wie man die Idee einer Tastatur nicht schützen kann.
Ich wette aber, dass der Entwickler der QWERTY-Tastur
"Christopher Latham Sholes" und auch "August Dvorak" Tantieme kassieren, wenn jemand auf der Welt eine Tastatur mit deren Layout bauen möchte. (oder es gehört nach Jahren zum Allgemeingut)
Sähen und Ernten ist ja auch nicht geschützt. Oder Springen und Gehen.
Aber eine Kombination sicherlich.
Und wenn jemand eine Art Kampfsport nach gewissen Regeln lehrt, so wird es dafür auch Vorschriften geben. Und die KungFu-Mafia wird schon darauf achten, dass nicht jeder einfach so macht, was er will und alle machen mit und keiner was er soll ...
Videokameras. Auch so eine Sache. Einen Film (bewegte Bilder) auf ein Band aufzuzeichnen ist jemden gestattet. Aber JVC und SONY, PANASONIC ... machen es alle auf ihre eigene Art und Weise.
Alles andere wäre Produktpiraterie.
So kann man also auch ein LayOut als geistiges Eigentum wie eine Zeichnung, ein Gemälde oder ein Foto schützen.
Es geht nicht um die Funktion an sich, sondern um das WIE.
Das einzige, was ich mal gesehen habe ist, das die ersten Zweitastenmäuse von Mitsumi und Microsoft gleich aussahen.
Aber das sicherlich auch mit Wissen von beiden.
Spritzgussanlagen arbeiten ja auch für mehrere, aber irgendwer hat das Patent und hält es. Kellogg's sind auch die einzigen, die Topas machen dürfen, können, wollen ...
Und bei vielen Produkten ist die "Konkurenz" im eigenen Haus.
Spee und Persil behaupten von sich beide das beste Waschmittel zu sein.
Am Ende ist es egal, welches man kauft. Beide gehören Henkel.
Die haben auch nicht das alleinige Recht Mittel zum Waschen zu entwickeln und zu verkaufen. Aber die sind sicherlich die einzigen mit ihren MegaPerls, oder den 3-Phasentabs oder was es sonst noch so gibt.
Es dürfen ja auch viele Rasierer bauen. Aber nur Gillette hat 20 Jahre Erfahrung und 30 Patente für einen Stab mit 5 Klingen.
...
ich wollte damit nur sagen, dass es Möglichkeiten gibt, dass man seine Software trotz des Urteils in der EU schützen kann. Nicht direkt, aber durch geschicktes Tricksen.
Und so wird auch Tetris geschützt sein.
Es ist eigentlich ganz einfach.
Buntes Menü mit selbst erstelltem Foto im Hintergrund.
Die Menü-Punkte und das Menü kann man nicht schützen, aber die Bilder an sich. Und wenn dein Spiel ein besonderen Namen hat, kannste den auch Anmelden.
Und die Geschichte zu deinem Spiel kannste auch rechtlich dir zu schreiben lassen. Ein Buchautor verdient ja auch mit irgendwas Geld.
Sonst bräuchte man ja nur ein Buch lesen und schreibt die Geschichte quasi neu oder ab und einfach ohne zu fragen einen Film von machen geht auch nicht.
Übrigens darf man zwar im Schulunterricht Lieder von den Beatles lernen, aber sobald die Sachen öffentlich vorgetragen werden wollen oder jemand die Lieder verfremden will ...
ja, dann bekommt der jenige richtig Geld, dem die Rechte dafür gehören.
http://derstandard.at/?url=/?id=2505921
Und ich denke, wenn man Lieder schützen kann, dann auch Teile der Software. Denn die unterliegt dem Urheberrecht, auch in der EU.
Selbst also wenn du die EXE nicht schützen kannst.
So ist dein Content automatisch geschützt.
Und vor dem Kopieren oder unerlaubten Benutzen ist sie auch geschützt.
Nur der Nutzen sicherlich nicht.
