Aber wie ist es dann, wenn man dden letzten Installer verkauft, dann hat man den Account ja immer noch. Darf man da dann wieder etwas runterladen? dann könnte man ja theoretisch Installer verkaufen, neuen ziehen, verkaufen etc...
Keine Sorge, ich will es nicht tun, aber das ist doch auch ein wichtiger Punkt.
Verkaufe: AC3D Win, AC3D Mac
Tja. zu kurz gedacht, wer wen verklagen muß ist klar, denn ein Account ist schnell abgeschaltet. Und nun?Rings hat geschrieben:ch würds drauf ankommen lassen.
Mal sehen wer wen für die paar Euros
verklagt
Darfst du natürlich nicht. Korrekt wäre den Account abschalten zu lassen. Ein erneutes Einlogen würde dem Versuch des Raubkopierens gleichkommen.Alves hat geschrieben:Aber wie ist es dann, wenn man dden letzten Installer verkauft, dann hat man den Account ja immer noch. Darf man da dann wieder etwas runterladen? dann könnte man ja theoretisch Installer verkaufen, neuen ziehen, verkaufen etc...
Keine Sorge, ich will es nicht tun, aber das ist doch auch ein wichtiger Punkt.
(Alles meine Meinung, keine Rechtsberatung!)
Zuletzt geändert von rolaf am 13.05.2007 00:36, insgesamt 1-mal geändert.
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aus einer Werbeaussage eine Rechtsgrundlage ziehen zu wollen,Falo hat geschrieben:Yes, es ist eindeutig. "...erhalten Sie..." und nicht Hinz und Kunz.ts-soft hat geschrieben:Hier ist eine IMHO deutliche Aussage, das künftige Updates zum Produkthttp://www.purebasic.com/german/ordering.php3 hat geschrieben:... Dies bedeutet, wenn Sie PureBasic kaufen, erhalten Sie alle zukünftigen Updates kostenfrei
gehören, somit sind diese auch veräusserbar.
ist ja jetzt doch wirklich freundlichsterweise weltfremd.

yo.Falo hat geschrieben:DESHALB: Wer auch weiterverkaufen will muß halt beim Kauf auf eine Original-CD bestehen oder vom Kauf absehen.
aufgrund dieser originalitäts-probleme würde ich auch die gültigkeit des allgemeinen wiederverkaufsrechts in frage stellen.
wenn man ein materielles produkt weiterverkauft,
ist ja sichergestellt, dass es sich nicht um eine kopie handelt,
und der verkäufer keine originale zurückbehält,
von denen er weitere kopien ziehen könnte.
andererseits, wer gefälschte markenprodukte weiterverkauft,
z.b. eine Gucci-Taschen-Kopie aus China, kann auch belangt werden.
hier greift also auch nicht das allgemeine wiederverkaufsrecht,
die verbreitung von fälschungen ist illegal,
auch wenn du nix davon wußtest, dass es eine fälschung ist.
und bei gestohlener ware kannst du auch belangt werden wegen hehlerei.
...das nur mal, um zu verdeutlichen, dass das wiederverkaufsrecht
auch bei materiellen waren nicht allumfassend und unumstößlich ist.
Der Narr denkt er sei ein weiser Mann.
Der Weise weiß, dass er ein Narr ist.
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Memory: 16 GB DDR3-1600 - Dual Channel - Wohnort: Berlin
Das ist das Problem der Rechtsprechung in Deutschland allgemein. RechtFalo hat geschrieben: Tja. zu kurz gedacht, wer wen verklagen muß ist klar, denn ein Account ist schnell abgeschaltet. Und nun?
haben reicht nicht, es kommt drauf an wer am längerem Hebel sitzt.
Alleine wieviel Rechte von Behörden mit Füssen getreten werden. Was solls
woanders ist es noch schlimmer, also halten wir das Maul so lange es uns
gut geht

Armes Deutschland
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hoffentlich ist dieser Text frei von Copyrights
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Nutella hat nur sehr wenig Vitamine. Deswegen muss man davon relativ viel essen.

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Hinz und Kunz von Tronka!? Sind wir jetzt schon bei Michael Kohlhaas angelangt? Wenn ich das schon höre: Hinz, Kunz, Rechtsgrundlage.Kaeru Gaman hat geschrieben:aus einer Werbeaussage eine Rechtsgrundlage ziehen zu wollen,Falo hat geschrieben:Yes, es ist eindeutig. "...erhalten Sie..." und nicht Hinz und Kunz.ts-soft hat geschrieben: Hier ist eine IMHO deutliche Aussage, das künftige Updates zum Produkt
gehören, somit sind diese auch veräusserbar.
ist ja jetzt doch wirklich freundlichsterweise weltfremd.![]()
Sebe: Kannst du mal ein paar Details zu AC3D hergeben? Find grad nicht die offizielle Seite mit den Features. Welche Dateiformate kann das lesen/schreiben?
Angenommen es gäbe einen Algorithmus mit imaginärer Laufzeit O(i * n), dann gilt O((i * n)^2) = O(-1 * n^2) d.h. wenn man diesen Algorithmus verschachtelt ist er fertig, bevor er angefangen hat.
- ChristianK
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Das Geschäftsmodell der Lebenslangen kostenlosen Updateberechtigung ist das Problem.Der Weiterverkauf eines USers seiner Software ist doch nur vordergründige kacke. Rechtlich nicht zu verhindern. Was mir gehört kann ich auch verkaufen. War schon immer so. Und wie ich eine Sache erhalten habe (sprich: CD oder nicht-CD) ist dabei nebensächlich und das Risiko des Verteibers. Dei Vertraglichen Vereinbarungen können aber im beiderseitigem vernehmen gestaltet werden (z.B.:" lebenslange kostenlose Updates erhält nur der Ersterwerber des Produkts" usw)
ich lege mich jetzt hier freiwillig auf die Folterbank,wenn ich öffentlich dafür bin, dass Fred mit den kostenlosen Updates endlich aufhören soll. Fred sollte gemnerell unterscheiden zwischen Bugfixes und Updates.
Bugfixes müssen natürlich kostenlos sein. Klare Sache. Ist überall so. Updates aber, da sollte Fred sich schon was bezahlen lassen(viekleicht ein 5.-er oder so). Geld überweisen, dann wird ein Einmal-Downloadaccount zugeschickt und fertisch. Entwicklung muss ja schliesslich bezahlt werdewn. Wenn die Sache so gehandhabt werden würde, wäre ein Weiterverkauf einer Softwarelizenz sowieso kein Problem mehr.
Solch eine Regelung geht natürlich nur bei künftig verkauften Lizenzen mit neuer Lizenzregulung. Bei den Alt-Besitzern kann eine Lizenzänderung nur mit beiderseitiger Zustimmung greifen. Ich würde freiwillig meine Rechte aufgeben und für Updates auch bezahlen wollen.
ich lege mich jetzt hier freiwillig auf die Folterbank,wenn ich öffentlich dafür bin, dass Fred mit den kostenlosen Updates endlich aufhören soll. Fred sollte gemnerell unterscheiden zwischen Bugfixes und Updates.
Bugfixes müssen natürlich kostenlos sein. Klare Sache. Ist überall so. Updates aber, da sollte Fred sich schon was bezahlen lassen(viekleicht ein 5.-er oder so). Geld überweisen, dann wird ein Einmal-Downloadaccount zugeschickt und fertisch. Entwicklung muss ja schliesslich bezahlt werdewn. Wenn die Sache so gehandhabt werden würde, wäre ein Weiterverkauf einer Softwarelizenz sowieso kein Problem mehr.
Solch eine Regelung geht natürlich nur bei künftig verkauften Lizenzen mit neuer Lizenzregulung. Bei den Alt-Besitzern kann eine Lizenzänderung nur mit beiderseitiger Zustimmung greifen. Ich würde freiwillig meine Rechte aufgeben und für Updates auch bezahlen wollen.
- Rubiko
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Na klar, dann haben die Leute jetzt umsonst ein lebenslanges update Recht gekauft und ihnen wird's jetzt einfach enzogen...ChristianK hat geschrieben: Bugfixes müssen natürlich kostenlos sein. Klare Sache. Ist überall so. Updates aber, da sollte Fred sich schon was bezahlen lassen(viekleicht ein 5.-er oder so). Geld überweisen, dann wird ein Einmal-Downloadaccount zugeschickt und fertisch. Entwicklung muss ja schliesslich bezahlt werdewn. Wenn die Sache so gehandhabt werden würde, wäre ein Weiterverkauf einer Softwarelizenz sowieso kein Problem mehr.
Das wär dann höchstens bei Neukunden machbar
Ich wollte die Welt verändern, doch Gott gab mir nicht den Quelltext.