ts-soft hat geschrieben:
Stell Dir mal vor, meine Bank hätte keine AGBs, so könnte ich meine
Schecks auf ein rohes Ei schreiben, solange die 8 gesetzlichen Dinge darauf
Platz finden
und in der Tat ist das zulässig, wenn Du ne Bank findest die das
anerkennt und Dir nicht lieber das Ei auf denKopf haut
Schecks sind nichts weiter als ein Ausdruck des Willens des
Scheckausstellers und sind von der Bank einzulösen insofern
der Wille erkennbar ist und gültig unterschrieben wurde.
@Forge Wer gegen geltendes Recht verstösst , ist erstmal dran.
Zumindest hierzulande.
Ein Schild auf Deinem Auto (oder Tretroller) mit :"Fußgänger, Bitte
ausweichen!! Sonst tut es weh!" gilt nicht.