Telefon hat, das der Eltern, ansonsten Seite vom Netz nehmen.
Extrawurscht für Minderjährige gibts nicht! In diesem Falle sind die Daten der
Eltern mit anzugeben. Steht doch dort ganz deutlich

Und, was heisst das?Forge hat geschrieben:@ts-soft: http://www.blitzforum.de/impressum/
Wird auch keine Telefonnummer angegeben.
Entweder versteh ich das falsch, oder ihr habt was durcheinander gebracht.§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die ladungsfähige Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.
nein ist es nicht, "geschäftsmäßig" <> "gewerbsmäßig".Forge hat geschrieben:Der Haken ist aber, dass ich kein Geld bzw. keine Gewinne durch meine Telemedien mache.
da du auf deiner website dauerhaft deine software anbieten willst, wenn auch unendgeltlich, ist sie eindeutig "geschäftsmäßig".Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig". Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).
Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Ebensowenig impressumspflichtig sind Photos, die man kurzzeitig auf einem Webserver speichert, um sie seinen Verwanten zugänglich zu machen. Und ebenso muß auch derjenige, der seine eigene Webseite ausschließlich als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben. Denn eine einzelne Kontaktanzeige ist typischerweise etwas verübergehendes. Anders sieht es aus, wenn jemand auf Webseiten anderen die Möglichkeit gibt, Kontaktanzeigen aufzugeben, also eine Kontaktbörse anbietet. Dann handelt es sich um einen Dienst an die Allgemeinheit, der in seinem Wesen auf unbestimmte Dauer angelegt ist.