Ist mir schon klar, das dafür ein Richter entscheiden muß, aberIB-Software hat geschrieben:Diese Aussage ist (glücklicherweise) komplett falsch und kann so nicht stehenbleiben.ts-soft hat geschrieben:den Abmahnanwalt juckts nicht, der Mahnt ab und wenn man sich nicht rührt, ist es fällig, weils dann rechtskräftig wird.
"Sie deutet nur daraufhin, das Du demselben Irrtum unterliegst, wie viele andere auch".
Gerichtsverhandlung gibts nicht unbedingt, dafür hat man aber
Widerspruchsrecht, wobei einem dann noch gesagt, wird, das der
Widerspruch mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Unsere Gerichte
sind überlastet und arbeiten vielfach nach Schema F.
Ich hab 200€ Geldstrafe dafür erhalten, das ich einer Einladung als Zeuge
nicht gefolgt bin. Ich habe diese Vorladung aber nie erhalten, habe mich
deshalb erkundigt, die Gerichte verschicken sowas inzwischen als
normalen Brief, nicht als Zustellungsurkunde. Für die 2te Verhandlung hab
ich den Brief erhalten, offener Umschlag

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Unter diesen inzwischen normalen Umständen an dt. Gerichten, würde ich
beim allerkleinsten Zweifel sofort ein Impressum anbringen, ohne weiter
zu überlegen
