Impressum und andere Rechtsfragen

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ts-soft
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Beitrag von ts-soft »

IB-Software hat geschrieben:Wobei ich zugebe, das nicht geschäftsmäßig im Sinne des Telemediengesetzes zu sein, nicht einfach ist. :mrgreen:

Ingo
Wer wegen so schwammiger Aussagen mehrere tausend € riskiert, den
Abmahnanwalt juckts nicht, der Mahnt ab und wenn man sich nicht rührt, ist
es fällig, weils dann rechtskräftig wird.

Rein Familär ist seine HP sowieso nicht, dort sind downloads für die
Öffentlichkeit, also Impressumspflicht liegt in jedem Fall vor.

Wie für fast alle Homepages :mrgreen:
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Kaeru Gaman
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Beitrag von Kaeru Gaman »

@IB-Software

ja, da unterliegst du leider einem Irrtum, insofern, als du mit den Begriffen nicht klarkommst.
Neues Telemediengesetz hat geschrieben:§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die ladungsfähige Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
das ist ziemlich wortgetreu
Altes Teledienstegesetz hat geschrieben:§6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
"geschäftsmäßig" wird oft mit "gewerbsmäßig" verwechselt, besitzt allerdings eine völlig andere Rechtsqualität.

Es bedeutet lediglich, dass ein "Dienst" fortlaufend bzw. auf dauer angeboten wird,
und nicht nur sporadisch oder kurzzeitig, wie z.b. eine Kontaktanzeige oder eine Test-Website.
Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig". Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).
Quelle: http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

"Dienst" wiederum bedeutet keine Tätigkeit im Sinne der Gewerblichkeit,
sondern jegliche Zur-Verfügung-Stellung von Informationen und deren Pflege.

Der einzige unterschied zum alten Passus liegt in der Formulierung
"in der Regel gegen Entgelt angebotene", was jedoch nicht bedeutet,
dass das Gesetz nur für entgeltliche Angebote gilt.

Insofern sehe ich keine wesentliche Veränderung zum alten Gesetz,
und es gilt weiterhin die Allgemeine Impressumspflicht für Veröffentlichungen.

ich sagte doch "ich habe mich kürzlich äußerst umfassend informiert",
das hat eine weitaus gewichtigere qualität als "ich bin überzeugt, dass"
:mrgreen:
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X0r
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Beitrag von X0r »

>Glaubst du etwa, dass diese „Licence“ bzw. „EULA“ Gültigkeit besitzt?
Wenn du etwas verkaufst du sagst:"Dies ist ein Privatverkauf. Ich gebe keine Garantie", ist die Sache geregelt.
Wenn in der eula steht:"Ich übernehme keine Haftung für Schäden am Computer, die durch die Nutzung von XYZSoftware enstehen".

So ein Kommentar höre ich zum ersten mal. Es gibt verdammt viele Hobbyentwickler, die nur eine Eula bzw Lizenz mitgeben.


Und ich verstehe auch nicht, warum hier nur noch OT-Zeug geredet wird.
Gibt ebenfalls verdammt viele Hobbyentwickler, die kein Impressum auf ihrer website haben. Gibt welche, die sind bekannt und haben schon mehrere Jahre ne Progschmiede. Und? Werden sie deswegen gleich angezeigt, nur weil sie keine Lust haben, private Daten weiterzugeben?

Dann füge ich der Seite halt ein verdammtes Impressum ein.
Kaeru Gaman
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Beitrag von Kaeru Gaman »

Forge hat geschrieben:Und ich verstehe auch nicht, warum hier nur noch OT-Zeug geredet wird.
Gibt ebenfalls verdammt viele Hobbyentwickler, die kein Impressum auf ihrer website haben. Gibt welche, die sind bekannt und haben schon mehrere Jahre ne Progschmiede. Und? Werden sie deswegen gleich angezeigt, nur weil sie keine Lust haben, private Daten weiterzugeben?
das ist nicht wirklich OT.

und wie ich bereits sagte: du solltest dich besser einen feuchten kehricht darum scheren, was andere für nötig befinden.
sollte widererwarten irgendwann sich jemand darüber beschweren, dass du kein ordnungsgemäßes Impressum auf deiner website führst, interessiert es nicht im geringsten, was andere tun oder lassen.

wer einen "Auftritt in der Öffentlichkeit" durchführt, und solches ist eine Website,
ist verpflichtet, seine persönlichen Daten so weit offen zu legen.
so einfach ist die Rechtslage.
schließlich zwingt dich niemand, eine Website zu betreiben.


PS:
> So ein Kommentar höre ich zum ersten mal. Es gibt verdammt viele Hobbyentwickler, die nur eine Eula bzw Lizenz mitgeben.

das mag ja sein, aber es ist bedingt bedeutungslos:
jegliche Bedingung die du in eine Lizenz schreibst, besitzt nur so weit Gültigkeit, wie sie von bestehenden Gesetzen gedeckt wird.
gerade EULAs sind voll von klauseln, die nicht im mindesten Rechtsgültig sind.
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edel
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Beitrag von edel »

§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte

(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei jurisitshcen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien ... nitt6.html
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X0r
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Beitrag von X0r »

Und wie sieht so ein komplettes Impressum mit alles drum und dran(Distanzieren von Links auf der website, etc.) aus?
Kaeru Gaman
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Beitrag von Kaeru Gaman »

@edel
:mrgreen: hast du fleißig geforscht, sehr gut.

§55 steht nicht da, um §5 außer Kraft zu setzen.
... die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen ...
im Zweifelsfall ist das Verbreiten von kostenfreier Software kein Persönlicher Zweck, wie es eine Kontaktanzeige wäre.


@Forge

> Und wie sieht so ein komplettes Impressum mit alles drum und dran aus?

aus den von mir zitierten absätzen ist erkennbar, dass Name und Adresse angegeben sein müssen, und zusätzlich eine möglichkeit zur Kontaktaufnahme.
viele geben dort eine Telefonnummer an, ob eine Email-Addy ausreicht, ist unstritten aber nicht widerlegt, deine ICQ-Nummer bzw. die Kennung eines anderen Messengers, den du fast ständig eingeschaltet hast, bzw. eine Handy-Nummer, die nur zur Annahme von SMS dient wäre ausreichend.

eine ausführliche Erklärung findest du auf dem von mir angegebenen Link.

> (Distanzieren von Links auf der website, etc.)
betrifft den sogennanten "Disclaimer" bzw. "Haftungsausschluß",
das ist unfug, so etwas wird nicht benötigt.
Zuletzt geändert von Kaeru Gaman am 10.04.2007 00:00, insgesamt 1-mal geändert.
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ts-soft
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Beitrag von ts-soft »

Forge hat geschrieben:Und wie sieht so ein komplettes Impressum mit alles drum und dran(Distanzieren von Links auf der website, etc.) aus?
gucke auf: http://ts-soft.eu/24a6bc9685103fd01.html
Auch die Telefonnummeri ist erforderlich.

Die unterschiedlichen Aussagen kenne ich, aber die Impressumspflicht besteht, genauso wie dies richtig ist:
§12 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden
Wer trotzdem den vielfach falschen Informationen im Internet glauben
schenken möchte, bitte, mir egal :mrgreen:
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X0r
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Beitrag von X0r »

betrifft den sogennanten "Disclaimer" bzw. "Haftungsausschluß",
das ist unfug, so etwas wird nicht benötigt.
Dann ist man aber verantwortlich dafür.

Edit: 50.000€?? Ok, meine website ist erstmal OFF.
Zuletzt geändert von X0r am 10.04.2007 00:03, insgesamt 1-mal geändert.
Kaeru Gaman
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Beitrag von Kaeru Gaman »

Forge hat geschrieben:
betrifft den sogennanten "Disclaimer" bzw. "Haftungsausschluß",
das ist unfug, so etwas wird nicht benötigt.
Dann ist man aber verantwortlich dafür.
nein, das ist Unsinn. wenn du eine seite verlinkst, dann wirst du keine verlinken, die zweifelhafte inhalte enthält.
es ist nicht zumutbar, dass du verlinkte seiten ständig kontrollierst.
wenn du über gesetzesverstöße auf verlinkten seiten informiert wirst, bist du verpflichtet, den link zu entfernen.

Ein Disclaimer verhindert nicht, dass du für das mutwillige verlinken von rechtswidrigen Inhalten haftbar gemacht werden kannst.

zu deutsch: du bist immer dafür verantwortlich, was du verlinkst, aber du bist nicht dafür verantortlich, wenn sich der verlinkte inhalt ändert.
Zuletzt geändert von Kaeru Gaman am 10.04.2007 00:04, insgesamt 1-mal geändert.
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