ts-soft hat geschrieben:>> Handelt es sich dabei um ein Kommerzielles Projekt oder um sein Hobby
Es handelt sich um einen öffentlichen Auftritt, der in jedem Fall der
Impressumspflicht unterliegt, Deine Frage ist dafür unerheblich, sondern
deutet nur daraufhin, das Du demselben Irrtum unterliegst, wie viele andere
auch.
So pauschal stimmt das aber auch nicht. Wenn ich mal das Telemediengesetz zitieren darf:
§ 5 Absatz 1:
Diensteanbieter haben für
geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
... [hier folgt die Aufzählung was angegeben werden muss]
Das heißt die Grenze ist nicht "öffentlicher Auftritt" sondern "geschäftsmäßig".
Wobei ich zugebe, das nicht geschäftsmäßig im Sinne des Telemediengesetzes zu sein, nicht einfach ist.
Ingo