
Router->ändernde IP, warum dann noch JAP?
- hardfalcon
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Klar darf auch Zeug mit Kopierschutz kopiert werden, aber halt nicht digital ("rippen" ist also verboten), sondern nur analog (sprich z.B. auf der Stereoanlage abspielen, und gleichzeitig mit dem Rechner wieder aufnehmen ist erlaubt). Jetzt die Gretchenfrage: wer will mir mit welchen Mitteln nachweisen, ob ich das MP3 jetzt gerippt oder über den LineIn-Eingang aufgenommen habe? Sobald der Song als MP3-Datei oder OGG vorliegt (=verlustbehaftete Kompressionsformate) kann definitiv NIEMAND mehr sagen, wie diese Datei zustande gekommen ist. Man kanns bestenfalls vermuten (spätestens ab 128kbp/s bei MP3s geht auch das nicht mehr), aber noch sind die Gerichte in unseren Breitengraden nicht so weit, dass sie Vermutungen als Beweise zulassen würden. Wie gesagt: NOCH nicht... 

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da machste einen ja richtig neugierig, was du da angestellt hast....CSprengel hat geschrieben:... genau so war's bei mir passiert (dabei gings nicht um Kopien oder ähnliches) und daraus folgte eine Hausdurchsuchung. Nur wurde dabei die der genutzte Anschluß (sprich meine Telefonnummer mitgeteilt) und so wurde die Hausdurchsuchung bei den Leuten, die nach mir die Telefonnumer nutzten, durchgeführt...
> noch sind die Gerichte in unseren Breitengraden nicht so weit, dass sie Vermutungen als Beweise zulassen würden. Wie gesagt: NOCH nicht...
wieder so sprüchlein?

meiner meinung nach wird es auch nie so weit kommen...
wozu es viel eher kommen kann, ist,
dass eine von Großkonzernen bezahlte zusätzliche Exekutive
hinter dem Rücken von und ohne Beeinflussung durch die Judikative handelt
und mißliebige Personen direkt und ohne Gerichtsverhandlung verschwinden läßt.
(so wie das u.a. die CIA schon tut)
Der Narr denkt er sei ein weiser Mann.
Der Weise weiß, dass er ein Narr ist.
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- hardfalcon
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- hardfalcon
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Da keine Verurteilung oder Strafe vor liegt, hab ich wohl nichts getan...da machste einen ja richtig neugierig, was du da angestellt hast....

Aber um die Neugier zu stillen, mir wurde Computerbetrug und ähnliches vorgeworfen. Das sagt aber wohl nicht viel über die vorgeworfene Tat aus... Naja, damals hatte die Staatsanwaltschaft einfach zu wenig Ahnung von solchen Dingen und hat wohl jedes noch so kleine Vergehen im Umgang mit Computern als Computerbetrug bezeichnet. Ich mein, wenn ich zu schnell fahre, ist das doch auch kein Autobetrug, oder?
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Genau!!NicTheQuick hat geschrieben:Ach Leute. Das ist doch alles nur Panikmache.
Bevor die Polizei einen Gerichtsbeschluss bekommt, mit dem sie deine
Wohnung durchsuchen kann, braucht sie erst einmal handfeste Beweise
und keine Vermutungen.
Wie sollen sie denn herausfinden, was du bei eMule herunterlädst? Wenn
sie selbst einen P2P-Klienten einsetzen und Musik und Filme ins Netz
stellen? Wenn es gesetzlich verboten ist, sowas zu machen, dann darf das
auch die Polizei nicht. In unserem Staat ist nämlich jeder gleich.
Jetzt reichts aber.
Sag mal, bist du dir da ganz sicher, das alle gleich sind? Von welchem Staat und welcher Verfassung sprichst du da.
Wenn es wirtschaftlich interessant ist, spielen wohl die wenigsten Gesetze eine Rolle. Du sagst "wenn es gesetzlich verboten ist". Dann dürften die Autobahn-Filmer der Polizei ja auch nicht mit überhöhter Geschwindigkeit andere Autos verfolgen...

Liebe Grüße
Torsten
PB 4.51 32 Windows Vista, 32 XP, PB 4.51 32 Ubuntu 10.10
Trotzdem kann da nicht einfach die Polizei bei der Telekom anrufen und sagen "gib mal kurz die Daten von der folgenden IP zum Zeitpunkt xy...", sondern da gehört schon mehr dazu. Im obigen Fall mit dem "Computerbetrug" muß ja auch vorher schon irgendeine Anzeige oder ein Verfahren eingeleitet worden sein. Aber einfach "nur mal so nachfragen" ist nicht.


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