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Frogger
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Sachen gibts... :)))

Beitrag von Frogger »

Toilettenverordnung


Aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4. Jahrgang, Magdeburg, den 01. April 1993, Nr. 15 (BoA):

§ 1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

§ 2 Anwendungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt

§ 3 Sitzgebot
Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.

§ 4 Vorbereitungen
Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.

§ 5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

§ 6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

§ 7 Sichtkontrolle
Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

§ 8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen mehrfach zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.

§ 9 Reinigung des Aborts
Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

§ 10 Verlassen des Aborts
vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.

§ 11 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft

Quelle: BoA
Am besten gefällt mir das hier: :lol: :freak:
§ 5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.
[PB4.20]
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Alves
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Beitrag von Alves »

Wo hast du das her?

Das ist ja wirklich krank :freak:

Zum Glück wohn ich nicht in Sachsen-Anhalt!
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Frogger
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Beitrag von Frogger »

Bin mal beim Stöbern im Inet auf diesen Link gestoßen:
http://hometown.aol.de/_ht_a/svenkessle ... ea_03.html

Die sind doch Bild
[PB4.20]
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Alves
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Beitrag von Alves »

"Polizei, Polizei, ich gestehe alles!"
"Was haben Sie denn getan?"
"Ich hab mir den HIntern mit 6 Blatt REINIGUNGSFÄHNCHEN" abgewischt!"
"Achso, wenn das so ist, TODESSTRAFE!"

:freak: :freak:
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Kiffi
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Beitrag von Kiffi »

> "Achso, wenn das so ist, TODESSTRAFE!"

nein, die Todesstrafe wird nur dann verhängt, wenn man die benutzten
Reinigungsfähnchen auch noch mitnimmt (siehe § 8).

Grüße ... Kiffi (der inständig hofft, dass das keine offizielle Verordnung ist)
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ts-soft
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Beitrag von ts-soft »

>> Grüße ... Kiffi (der inständig hofft, dass das keine offizielle Verordnung ist)
Aha, ein Stehpinkler :lol: , §3 sowas wird streng bestraft
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AND51
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Beitrag von AND51 »

Das kann man doch auch einfacherer haben:
Hast du beendet dein Bemüh'n,
vergiss nicht, an dem Strick zu ziehn.
Zuletzt wirf ein Blick ins Becken,
sind da nicht noch braune Flecken.
So nimm die Bürste Gott sei Dank,
mit dieser kriegst du's wieder blank.
Sind noch Tropfen auf der Brille,
so soll es sein dein letzter Wille.
Entfern' sie mit nem Stück Papier,
nun schließ' den Deckel dann die Tür.
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 ;-)
EndMacro

Happy End
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edel
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Beitrag von edel »

Alves hat geschrieben:Wo hast du das her?

Das ist ja wirklich krank :freak:

Zum Glück wohn ich nicht in Sachsen-Anhalt!
Warum, kackt ihr, da wo du wohnst, anders ?
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rolaf
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Re: Sachen gibts... :)))

Beitrag von rolaf »

Frogger hat geschrieben:
§ 8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen mehrfach zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.
Pfuideibel - einlagiges Klopapier und dann nur 5 Stück zu 14 x 10 cm. Da rührt man ja munter mit dem Finger im Hintern. Typisch Bürokratenhengste, Millionen Euro zum Fernster rausschmeißen aber am Klopapier sparen. :freak:
:::: WIN 10 :: PB 5.73 :: (x64) ::::
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Creature
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Wohnort: Frankfurt/Main

Beitrag von Creature »

DAS hier ist ein thread für den mülleimer...
Bildung kommt von Bildschirm und nicht von Buch, sonst hieße es ja Buchung.
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