Lizenzvorlagen

Für allgemeine Fragen zur Programmierung mit PureBasic.
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roherter
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Lizenzvorlagen

Beitrag von roherter »

Ich weiß nicht ob das hier der Richtige Ort für meine frage ist,naja.

Auf jeden fall wollte ich fragen ob jemand weiß wo ich Vorlagen für ein Shareware Lizenz her bekomme?
Würde Sie ja auch selbst erstellen weiß aber nicht was alles da rein muss. :)
Purebasic 5.0 32bit und 64 bit

I'm back from hell
Just_reading
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Beitrag von Just_reading »

Schau dir einfach ein paar fertige Lizenzen an.
Dann weisst du ungefähr wie sowas aussehen muß.
Du wirst nirgends einen perfekten Lizenztext für dein Program finden.
Denn sowas ist immer abhängig von der Software und teils auch von deinen Vorstellungen.

Mein Tip. Mach dich rechtskundig was das Urheberrecht und die Verbreitung eigener Werke betrifft. Das ist die allerbeste Grundlage und der erste Schritt zu deinem Lizenztext.
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ts-soft
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Beitrag von ts-soft »

Als Shareware-Author solltest Du das zusammen mit Deinem Steuerberater
und Deinem Rechtsanwalt ausarbeiten.

Bei abschreiben solltest Du Dich nach dem Copyright erkunden, ob dies
gestattet ist, steht ja vielleicht in der Lizenz die Du gerade abschreibst :mrgreen:

Ansonsten bei einer entsprechenden Vereinigung erkundigen (z.B. ShareIt)
PureBasic 5.73 LTS | SpiderBasic 2.30 | Windows 10 Pro (x64) | Linux Mint 20.1 (x64)
Nutella hat nur sehr wenig Vitamine. Deswegen muss man davon relativ viel essen.
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bobobo
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Beitrag von bobobo »

Schreib rein :

Es gilt das BGB und das STGB
:D


Es ist doch gar nicht die Frage vom Text (da nimmst Du den
nächstbesten der Dir unter die Finger kommt), sondern eher
Deiner Möglichkeiten einer eventuellen Verfehlungsverfolgung.

Verfolgung von Verfehlungen gegen Deine Rechte bezüglich
der Software (Klauen, Kopieren,... siehe BGB und CO ) die
außerhalb Deutschlands begangen werden, kannst Du doch
von vorneherein vergessen. Es sein denn Du hast ne gutbezahlte
Rechtsabteilung.
‮pb aktuel 6.2 windoof aktuell und sowas von 10
Ich hab Tinnitus im Auge. Ich seh nur Pfeifen.
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ts-soft
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Beitrag von ts-soft »

bobobo hat geschrieben:Schreib rein :

Es gilt das BGB und das STGB
:D
Für Programme auf Schlepptops ist dann noch die STVO empfehlenswert :mrgreen:
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bobobo
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Beitrag von bobobo »



Die STVO wird erstmal "nur" von Exekutivorganen der öffentlichen Ordnungsbehörden randaleträchtigen Verkehrsteilnehmern gegenüber
in Anwendung gebracht und eher seltener von Privatpersonen.

Außerdem steht eigentlich wenig bis nix drin von Rechten die roherter
oder andere an roherters Software haben.
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