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Copyright einer Spielumsetzung?
Verfasst: 27.06.2006 14:26
von Kurzer
Hallo zusammen,
kennt sich jemand im juristischen Gebiet Copyright und Markenschutz aus?
Wie verhält es sich, wenn ich ein real existierendes Kartenspiel auf den Rechner umsetze und dann evtl. als freeware oder shareware rausgeben möchte.
Darf ich das überhaupt? Oder muß ich den Namen des Spiels ändern und ggf. die (spieletypischen) Kartengrafiken anders gestalten?
Es handelt sich um das Spiel SkipBo, dort werden spezielle Karten eingesetzt, also keine normalen Skat- oder Rommekarten. Ich wollte das Kartendesign eigentlich 1:1 übernehmen.
Wäre über kompetente Hinweise dankbar.
Danke.
Gruß Markus
Verfasst: 27.06.2006 14:39
von Kaeru Gaman
hab mal nach gegoogelt, scheint schon x freeware versionen zu geben, scheint auch recht verbreitet zu sein, also eher allgemeingut wie Rommee oder Canasta, und kein geschütztes Warenzeichen wie "Uno".
Verfasst: 27.06.2006 14:40
von Jilocasin
Aaalso eigentlich darfst du das Spiel so umsetzen wie es ist.
Nur eben Vermarktung (also gegen Knete) ist verboten wenn es das Spielprinzip schon gibt.
Odda?

Verfasst: 27.06.2006 14:47
von Kaeru Gaman
@Jilocasin
nö.
ich krieg auch Copyright-probleme, wenn ich z.b. für Counterstrike ein Star-Wars-Mod mache, auch wenns free ist.
Und wenn ich Mario-World 1:1 umsetze und als Freeware rausbringen will, tritt mich auch Nintendo in den A*
Aber wenn ich ein Canasta umsetzte mit standard-karten nenn ich das Kaeru-Canasta, verlang Geld dafür, und hab das Copyright auf genau diese umsetzung, kann also schwarzkopien rechtlich verfolgen lassen.
also, wenn SkipBo ein Allgemeingut ist wie Canasta, kann ers umsetzen wie er will....
wenn es ein geschütztes Warenzeichen ist wie Uno, muss er tricksen. (namen und design ändern, ggf. sogar spielprinzip etwas verändern)
Verfasst: 27.06.2006 14:54
von Jilocasin
@Kaeru Gaman
Das hab ich doch gesagt oder?

Verfasst: 27.06.2006 14:56
von Kaeru Gaman
nö, du hast was ganz anderes ausgesagt.
nach deinen worten wäre eine mario-world-umsetzung erlaubt, wenn sie freeware wäre.
und eine canasta-umsetzung verboten, wenn sie geld kostet.
beides falsch.
Verfasst: 27.06.2006 15:14
von Kurzer
Also auf dem Kartenspiel steht hinter dem SkipBo Logo -> (tm), was wohl Treademark also Handelsmarke heißt.
Jetzt weiß ich aber nicht, ob das auch in Bezug Copyright wichtig ist.
Ich könnte ja einfach bei der Firma Mattel anfragen... aber dann wecke ich vermutlich schlafende Hunde und die setzen mir ein Leben lang einen Agenten in den Nacken, der mic hauf Schritt udn Tritt beschattet.
Gruß Markus
Verfasst: 27.06.2006 15:17
von Kurzer
Ich seh gerade ein (R) steht da auch noch... da wirds wohl schwierig...
Verfasst: 27.06.2006 15:23
von Kurzer
Kaeru Gaman hat geschrieben:hab mal nach gegoogelt, scheint schon x freeware versionen zu geben, scheint auch recht verbreitet zu sein, also eher allgemeingut wie Rommee oder Canasta, und kein geschütztes Warenzeichen wie "Uno".
Uno kommt auch von Mattel, genau wie SkipBo.
Vermutlich ist es dann genauso wie mit UNO.
Gruß Markus
Verfasst: 28.06.2006 08:10
von Kaeru Gaman
hm... *grübel*
aber UNO ist ein Mau-Mau-Klon...
evtl. ist SkipBo auch ein Klon von irgendeinem traditionellen Kartenspiel (allgemeingut)...
wie gesagt, ich kenn es garnicht, und google spuckt wie immer tausende verweise aus.
ich hab jetzt auch direkt keine idee, wonach man suchen müsste, um das traditionelle spiel dahinter beschrieben zu bekommen...
bei der ersten suche hab ich auch verweise auf foren bekommen, wo leute über die regeln diskutieren. wenn du viel zeit hast schmöker dort doch mal rum, vielleicht bekommst du ja nen brauchbaren hinweis.
kernsatz:
UNO ist geschützt, aberr von Mau-Mau darfst du jede version rausbringen, die du lustig bist, solange sie sich minimal genug von UNO unterscheidet.
evtl. gilt das selbe analog für SkipBo....
