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Hakenkreuz auf Modell-Fahrzeugen

Verfasst: 15.07.2005 17:28
von redacid
Hallo,

da das Kind im Manne wieder ausgebrochen ist, möchte ich mal wieder anfangen, Modelle zu bauen. Als Kind und bis etwa zu meinem 14. Lebensjahr habe ich dies mehr oder weniger erfolgreich bereits gemacht. Vorerst wird dies jetzt wohl wieder ein Plastikbausatz werden, bis ich brauchbare Ergebnisse erziele, dann möchte ich evtl. komplett eigenständig ein großes Modell bauen.

Was mir vorschwebt: ein deutsches Schlachtschiff, ein Schlachtkreuzer oder ein Panzerkreuzer aus dem 2. Weltkrieg, z.B. den Klassiker Bismarck, die Tirpitz, die Prinz Eugen oder die Admiral Graf Spee.

Besonders die Bismarck ist allerdings dafür bekannt, dass auf dem Deck am Bug und am Heck ein sehr großes Hakenkreuz prangte. Um nun das Modell authentischer zu machen, wäre es so natürlich sinnvoll, auch die Hakenkreuze zu verwenden. Nun meine Frage: ist dies erlaubt? Schließlich ist das Hakenkreuz ein "verfassungsfeindliches Symbol", zumindest in diesem Kontext. Wenn ich das Modell zu Hause in einer Vitrine aufbewahre, dürfte sich ja niemand daran stören - aber sollte ich es auch öffentlich ausstellen (im unwahrscheinlichen Fall, dass es ausstellungswürdig ist...), möchte ich natürlich keine Probleme bekommen.

Wohlgemerkt, ich spreche von einem Modell in einem relativ großen (für meine Verhältnisse) Maßstab von 1:350 oder größer, wodurch das Schiff dann mindestens einen Meter lang und das Hakenkreuz entsprechend auffällig wird. Natürlich bin ich nicht darauf fixiert, es unbedingt anzubringen. Nötig ist es beileibe nicht, "schön" wäre es schon.

Hierzu ein Auszug aus der Wikipedia:
Die Darstellung des Symbols ist in Deutschland, Österreich und vielen anderen Staaten in Verbindung mit verfassungsfeindlichen Symbolen und verfassungsfeindlichen Organisationen strafbar. Das Verwenden des Swastika zu friedlichen Glaubenszwecken, zwecks Darstellung im wissenschaftlichen Bereich, sowie zur staatsbürgerlichen Aufklärung ist teilweise erlaubt.

In Deutschland bestimmt der § 86 StGB („Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organe“) Abs. 3: „Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“

Im Modellbau wird das Verbot umgangen, indem Aufkleber von "Fensterkreuzen" den Bausätzen beigelegt werden. Der Modellbauer muss vor dem Auftragen dann nur den Aufkleber zurechtschneiden, um ein originalgetreues Symbol zu erhalten.
Sollte es nicht erlaubt sein - könnte man das Kreuz verfremden, z.B. die äußeren Winkel verkleinern oder vergrößern, oder würde dies keinen Unterschied machen?

Ich weiß, ich bin hier nicht in einem Modellbau-Forum, aber vielleicht weiß ja jemand bescheid. :allright:

Verfasst: 15.07.2005 17:36
von Deeem2031
Ich hab zwar keine Ahnung davon, aber gehört Modellbau nicht zu Kunst?
Weil dann würde der zweite Absatz in deinem Zitat das ja erlauben.

Verfasst: 15.07.2005 17:38
von Green Snake
ich denke nicht, dass es was bringt, wenn man die winkel etc verändert, der sinn ist dann ja der gleiche :allright:
jedoch, man sieht sehr viele bilder davon...also sollte es nichtrs ausmachen.
habe sogar gehört, dass dieses kreuz in der kirche als fruchtbarkeitssymbol steht :allright:

Re: Hakenkreuz auf Modell-Fahrzeugen

Verfasst: 15.07.2005 17:41
von DarkDragon
redacid hat geschrieben:Sollte es nicht erlaubt sein - könnte man das Kreuz verfremden, z.B. die äußeren Winkel verkleinern oder vergrößern, oder würde dies keinen Unterschied machen?
Oder einfach die Richtung umdrehen ;) .

Verfasst: 15.07.2005 17:43
von Ynnus
Wenn ich mich recht erinnere, sind die Hakenkreuze vom Schlachtschiff Bismarck auch in Silent Hunter III (Uboot-Simulation) entfernt, es bleibt der weiße Kreis auf rotem Grund, kein Kreuz drinne. Alternativ wird auch gern das Bundeswehr-Kreuz da rein gesetzt. Das hier: http://www.bundeswehr-modellbau.de/addin/bw3.JPG
(Edit: Lol, das Symbol hat sogar was mit Modellbau zu tun.^^ Ich hab eigentlich nur in Google "Bundeswehr" eingegeben und heraus kam was Moddelbau-bezogenes.)
Das wird dann wohl erlaubt sein. Allerdings bin ich mir wegen des Verbots garnicht so sicher, wie streng das verfolgt wird und ob da bei realitätsgetreuen Nachbildungen nicht ein Auge zugedrückt wird. Immerhin gibt es zahlreiche Filme die Hakenkreuze beinhalten, etwa Band of Brothers u.A.. Und das sind ja nun keine echten Kriegsaufnahmen sondern nachgestellte, welche auch in Deutschland unzensiert mit Hakenkreuz erschienen sind. (Die DVD Version jedenfalls, bei der TV-Version weiß ich es nicht).
Und wenn es denn dann ein Modellbau ist, könnte es sein, dass es da nicht soo schlimm ist und drüber hinweg gesehen wird.

Verfasst: 15.07.2005 17:44
von redacid
Deeem2031: das würde ich Unwissender auch so denken... aber ob es stimmt?

Green Snake: ja, schau dir mal den Artikel bei Wikipedia darüber an. Dieses Symbol gab es schon seit ... naja, verdammt lange eben... und zwar in vielen verschiedenen Kulturen.

DarkDragon: ob es dann sooo einfach ist, kann ich mir kaum vorstellen.

Verfasst: 15.07.2005 17:47
von Ynnus
Green Snake hat geschrieben:ich denke nicht, dass es was bringt, wenn man die winkel etc verändert, der sinn ist dann ja der gleiche :allright:
jedoch, man sieht sehr viele bilder davon...also sollte es nichtrs ausmachen.
habe sogar gehört, dass dieses kreuz in der kirche als fruchtbarkeitssymbol steht :allright:
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es auf dem Schlachter Bismarck als Nazisymbol genutzt wurde und demnach in Deutschland als verbotenes Zeichen einzustufen ist.

Verfasst: 15.07.2005 18:16
von Laurin
Mach doch das übliche normale Kreuz auf weißem Kreis und rotem Hintergrund. Da weiß jeder, dass die Deutschen mit gemeint sind.

Oder besser: Nimm die Flagge der deutschen Kriegsmarine von 1933-35. Die hat nur ein normales Kreuz und kein Hakenkreuz. Zudem passt das ja auch, die Bismarck war doch Teil der Kriegsmarine ;)
-> http://www.deutsche-schutzgebiete.de/fl ... marine.htm

Verfasst: 15.07.2005 19:21
von Batze
Das Hackenkreuz zu verfälschen indem man es gering abändert würde ich nicht empfehlen. Im Prinzip muss für eine genaue Darstellung ja auch die Orginalbemalung verwendet werden.

Ließ mal in deinem Artikel, da steht es im Prinzip drin. Der Bausatz darf keine Aufkleber mit Hackenkreuzen enthalten. Allerdings darfst du zur Darstellung der geschichtlichen Richtigkeit das Hackenkreuz auf einem Modell verwenden. Wenn es garnicht auf dem Schiff gewesen wäre, könnte man das aber als Verherrlichung des NS auslegen, usw..

Das heißt: Benutz es am besten nicht, oder informier dich beim Verfassungsschutz bevor du es verwendest.

@Laurin: Hast du das auf der Seite gesehen?
Reichskriegsflagge 1935 - 1937, modifiziert 1937- 1945
(Im Sinne der Sozialadäquanzklausel aus § 86 III StGB wird darauf hingewiesen, dass diese Fahne lediglich im Rahmen der staatsbürgerlichen und historischen Aufklärung bzw. der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen oder ähnlichen Zwecken verwendet werden darf. Jede andere Nutzung/Verbreitung ist verboten und unterliegt den Strafbestimmungen der § 86 und § 86a !

Verfasst: 15.07.2005 19:23
von redacid
Laurin hat geschrieben:Mach doch das übliche normale Kreuz auf weißem Kreis und rotem Hintergrund. Da weiß jeder, dass die Deutschen mit gemeint sind.

Oder besser: Nimm die Flagge der deutschen Kriegsmarine von 1933-35. Die hat nur ein normales Kreuz und kein Hakenkreuz. Zudem passt das ja auch, die Bismarck war doch Teil der Kriegsmarine ;)
-> http://www.deutsche-schutzgebiete.de/fl ... marine.htm
Danke für die Anregung, aber...nein, dann verzichte ich lieber ganz darauf. Soetwas ist ja überhaupt nicht authentisch. Dann lieber ganz ohne.

Was mich noch etwas stutzig macht:
§ 86a  Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
   (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
   1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
   2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
   (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.
   (3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.